Antrag | Mietwucher im Bezirk Hamburg-Nord bekämpfen und verhindern

Marco Hosemann

Sachverhalt:

Für viele Menschen im Bezirk Hamburg-Nord bedeuten steigende Mietkosten eine enorme Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenserhaltungskosten kaum oder nicht mehr zu stemmen sind. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben Mieter*innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mieten liegen dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietenspiegels. Das spaltet unsere Stadt und die Gesellschaft.


Laut dem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut empirica sind die Mieten in Hamburg in den vergangenen acht Jahren um fast 40 Prozent gestiegen: mussten die Hamburger*innen 2016 bei der Anmietung einer neuen Wohnung im Durchschnitt noch 10,49 Euro pro Quadratmeter zahlen, waren es Anfang 2024 bereits 14,46 Euro.


Grund für den starken Mietenanstieg sind auch Vermieter*innen, die die Mietpreisbremse nicht einhalten. Das hat eine Erhebung des Mietervereins zu Hamburg vor Kurzem bewiesen. Der Mieterverein hat die Neuvertragsmieten von über 500 Haushalten auf Verstoß gegen die Mietpreisbremse geprüft. Mit dem Ergebnis, dass 54 Prozent davon mehr zahlen müssen als erlaubt und im Durchschnitt 376 Euro im Monat.

Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst ihre Wohnungen zu verlieren, gehen nur wenige Mieter*innen dagegen vor und fordern eine Absenkung ihrer Miete oder Rückzahlungen. Das führt auch zu dem Problem, dass dann diese viel zu hohen Neuvertragsmieten in den Mietenspiegel einfließen und so die Mietpreisspirale in Hamburg immer weiter nach oben drehen.


Mit § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) gibt es ein Instrument gegen überteuerte Mieten, der Mietwucher als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aktuell wendet Frankfurt am Main diesen Paragraphen im großen Stil und erfolgreich an. Mit knapp 1.400 verfolgten Fällen und Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro allein im Zeitraum von 2020 bis 2022 wurde bewiesen, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Mietwucher eine Aussicht auf Erfolg haben.


So wie Frankfurt am Main ist auch Hamburg gemäß § 201a im Baugesetzbuch ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt und die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen […] zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet“. Das weiß auch jeder Vermieter in Hamburg und so kann, anders als es der Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz in seiner Vorbemerkung auf unsere Kleine Anfrage vom 23.10.2024 (Drucksachen-Nr. 22-0329) einschätzt, sehr wohl die Ausnutzung eines geringen Angebots rechtsicher nachgewiesen werden.


Grundlage für den erfolgreichen Kampf gegen Mietwucher in Frankfurt am Main ist auch eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt informiert dort u.a. über ihre Internetseite und ein Infoblatt Mieter*innen über die Rechtslage und bieten ihnen Hilfe an. Ein wichtiger Hinweis ist dabei auch, dass ihnen in dem Verfahren keine Kosten entstehen, was neben Unwissenheit und Angst vor Wohnungsverlust ein weiterer Grund ist, warum Mieter*innen nicht gegen unrechtmäßig hohe Mieten vorgehen. Auf der Internetseite des Bezirksamtes Hamburg-Nord sind zu dem Thema keine Informationen zu finden.


Der Bezirk Hamburg-Nord muss dem guten Beispiel von Frankfurt am Main folgen. Nach einem eingeübten Verfahren können gütliche Einigungen erreicht, Bußgelder eingetrieben und überhöhte Mieten an die Betroffenen zurückgezahlt werden. Die Verfolgung durch den Bezirk hat auch den Vorteil, dass Mieter*innen nicht persönlich auf zivilrechtlichem Wege in eine ungleiche Konfrontation mit ihren Vermieter*innen gehen müssen, um an ihr Recht zu kommen. Hamburg sollte daher die Möglichkeiten des § 5 WiStG mit vollem Engagement nutzen.


Davon unbenommen, muss der § 5 WiStG reformiert werden. Die Anwendung sollte erleichtert und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Dass dies in absehbarer Zeit passiert, ist unwahrscheinlich. Eine entsprechende Initiative des Bundesrates, angestoßen durch die Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurde leider erst vor Kurzem von der Bundesregierung abgelehnt (Bundesratsdrucksache 849/21).

 

Unseren Antrag findest Du hier: Mietwucher im Bezirk Hamburg-Nord bekämpfen und verhindern!


Die Linke | Fraktion Hamburg-Nord
Marco Hosemann, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen, Dino Ramm