Anwendung des SOG zur Vergabe von leerstehenden Wohnungen an Flüchtlinge und Wohnungslose in Hamburg Nord

Es gibt in Hamburg-Nord eine große Zahl von Flüchtlingen und Wohnungslosen, die nach einer (Erst- und Folge-) Unterbringung eigenen Wohnraum benötigen. Das ist einer der wichtigsten Schritte zur Integration. Der Zugang zum Wohnungsmarkt ist ihnen aber weitgehend verschlossen. Gründe hierfür sind niedrige Einkommen (HartzIV, Niedriglohne u.ä.), hohe Mieten und eine deutliche Zurückhaltung von Vermietern, an Flüchtlinge zu vermieten.

 

Sachverhalt:


Es gibt in Hamburg-Nord eine große Zahl von Flüchtlingen und Wohnungslosen, die nach einer (Erst- und Folge-) Unterbringung eigenen Wohnraum benötigen. Das ist einer der wichtigsten Schritte zur Integration. Der Zugang zum Wohnungsmarkt ist ihnen aber weitgehend verschlossen. Gründe hierfür sind niedrige Einkommen (HartzIV, Niedriglohne u.ä.), hohe Mieten und eine deutliche Zurückhaltung von Vermietern, an Flüchtlinge zu vermieten.

Eine Entspannung ist nicht in Sicht. Hierzu führt vor allem die schlechte Wohnungspolitik des rotgrünen Senates, die weniger Sozialwohnungen als wegfallen entstehen lässt. Auf der anderen Seite stehen im Bezirk Hamburg-Nord zurzeit mindestens 470 Wohnungen leer, wie die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE ergeben hat (siehe Drucksache Nr. 20-0537).

Hamburg hat mit dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) im vergangenen halben Jahr verschiedene Unterkünfte, z.B. am Bullerdeich, realisiert.

Die jahrelange Unterbringung von Menschen, die keinen Zugang zum Wohnungsmarkt haben, unterstreicht das anhaltende Bestehen einer Notsituation. Die akute Unterversorgung von Flüchtlingen und Wohnungslosen mit Wohnraum erfüllt den Tatbestand der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das erfüllt den Polizeitatbestand und erfordert daher polizeiliches Handeln.

 

Petitum/Beschluss:


Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,

    1. eine erneute Prüfung des Wohnungsleerstandes im ersten Halbjahr 2015 in Hamburg-Nord zu veranlassen,
    2. zeitnah zu berichten, welche leerstehende Wohnungen zur Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen durch das SOG zur Verfügung stehen und
    3. von der zuständigen Fachbehörde prüfen zu lassen, wie das SOG in Hamburg-Nord Abhilfe der akuten Wohnungsnotlage angewendet werden kann.