Große Anfrage | Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand und Ferienwohnungen im Bezirk Hamburg-Nord

Die Linke | Fraktion Hamburg-Nord

Sachverhalt:

Bezahlbarer Wohnraum ist im Bezirk Hamburg-Nord wie in der ganzen Stadt knapp und die Mieten steigen immer weiter. Daran haben weder das Wohnungsbauprogramm von SPD und Grünen noch die Mietpreisbremse etwas geändert. Im Neubau entstehen größtenteils teure Wohnungen, die sich die Mehrheit der Hamburger*innen nicht leisten können und die Neubauzahlen sind zuletzt aufgrund gestiegener Baukosten und Zinsen massiv zurückgegangen. Die Mietpreisbremse bremst nicht ausreichend und wird oft umgangen.

 

Deshalb ist es wichtig, den Bestand an preisgünstigen Wohnraum zu schützen. Denn es ist besonders dieser, an dem es mangelt und der gefährdet ist. So bietet dieser leider gute Möglichkeiten zur Profitmaximierung und weckt die Begehrlichkeiten von Spekulanten. Sie entmieten Wohnungen und lassen sie leer stehen, um sie teurer verkaufen zu können oder vermieten sie als Ferienwohnungen, um die laufenden Einnahmen aus der Vermietung zu erhöhen. Gegen diese dem Gemeinwohl schadende Praxis kann mit dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) entgegengetreten werden.

 

Seit der Änderung des HmbWoSchG durch die Hamburgische Bürgerschaft im Oktober 2018 gibt es eine Registrierungspflicht für Vermieter*innen von Ferienwohnungen in unserer Stadt. Es war zwar schon vorher in Hamburg verboten, Wohnraum länger als zwei Monate als Ferienunterkunft zu vermieten, aber schwer zu kontrollieren. Mit der Registrierungspflicht sollen die Bezirksämter besser kontrollieren können, ob Wohnungen so zweckentfremdet werden.

 

Bereits seit 1982 ist es in unserer Stadt laut § 9 HmbWoSchG verboten, Wohnraum länger als vier Monate leer stehen zu lassen. Wohnungsleerstand muss von den Verfügungsberechtigten beim Bezirksamt gemeldet werden und bedarf einer Genehmigung. Weil das Bezirksamt Hamburg-Nord die Zweckentfremdung von Wohnraum bisher aber wenig bis gar nicht verfolgt oder bestraft und Eigentümer damit nichts zu befürchten haben, zeigen sie ihren Leerstand oft nicht an und spekulieren darauf, dass er unentdeckt bleibt.

 

Statt die Möglichkeiten des Wohnraumschutzgesetzes zu nutzen und nicht genehmigten Wohnungsleerstand gemäß § 15 HmbWoSchG mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro auch zur Abschreckung anderer zu bestrafen oder mehr Personal für die Verfolgung von Leerstand und andere Zweckentfremdungen im Bezirksamt einzustellen, setzen SPD und Grüne lieber auf die Hilfe von Bürger*innen. Im Sommer 2023 hat der Senat einen Online-Dienst eingerichtet, über den sie Wohnraumleerstand melden können.

 

Unsere Große Anfrage mit den Antworten des Bezirksamtes findest Du hier: Drucksache 22-0595 

 

Die Linke | Fraktion Hamburg-Nord
Marco Hosemann, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen, Dino Ramm