Hochbunker in der Winterhuder Forsmannstraße

Der denkmalgeschützte Hochbunker in der Winterhuder Forsmannstraße soll abgerissen wer- den. Geplant ist der Neubau von Wohnungen durch einen privaten Bauherren.

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 18.02.2014
und Antwort des Senats - Drucksache 20/10928 -
Betr.: Hochbunker in der Winterhuder Forsmannstraße
Der denkmalgeschützte Hochbunker in der Winterhuder Forsmannstraße soll abgerissen wer- den. Geplant ist der Neubau von Wohnungen durch einen privaten Bauherren.
Im Jahr 2010 wurde nach einer Begehung des Objektes durch das Denkmalschutzamt, dama- ligen Kaufinteressenten und einem Planungsbüro der Denkmalwert des Gebäudes durch das Denkmalschutzamt erneut bestätigt und ein Abrissersuchen abgelehnt. Im Anschluss wurden zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten, Aufstockung und Teilumnutzung geprüft.
Im Juni 2012 stimmte dann das Denkmalschutzamt dem Abriss unter Auflagen einer Doku- mentation zu. Eine Abrissgenehmigung wurde erteilt, da die gemäß § 7 Denkmalschutzgesetz zu prüfende wirtschaftliche Zumutbarkeit zum Erhalt des Denkmals laut Denkmalschutzamt nicht gegeben ist. Ein Abrisstermin steht bis dato noch nicht fest.
Neben dem Wunsch nach Erhalt des Denkmals äußern Anwohnerinnen und Anwohner Be- denken hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken, sowie der Lärmbelastung, die ein Abriss des Bunkers für das umliegende Wohngebiet zur Folge haben würde.
Ich frage den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Kreativ Gesellschaft Hamburg mbH wie folgt:
1. Steht bereits ein Abrisstermin für den Hochbunker in der Forsmannstraße fest? Wenn ja, wann, und durch wen wurde dieser zu welchem Zeitpunkt festgelegt? Wenn nein, wann wird durch wen über einen Abrisstermin entschieden?
Nein. Der Bauherr bzw. Eigentümer legt den Termin nach Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt fest.
2. Wurde bereits eine Dokumentation erstellt? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen. Wenn nein, warum nicht und zu welchem Zeitpunkt ist die Dokumentation vorgesehen?
Die Dokumentation wurde im Jahr 2013 erstellt und liegt dem Denkmalschutzamt vor. Der Senat sieht davon ab, sie im Wortlaut vorzulegen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 Hamburgische Verfassung an Voraussetzungen gebunden, die im Rahmen der Beantwortung von Schriftlichen Kleinen Anfragen nicht vorliegen.
3. Durch wen und zu welchem Zeitpunkt wurde das Denkmalschutzamt erstmalig beauftragt, den Abriss des Hochbunkers zu prüfen und zu welchem konkreten Zeitpunkt fand die Begehung des Objektes im Jahr 2010 stattD
Im Rahmen einer Begehung des Bunkers am 8. November 2010 wurde das Denkmalschutzamt vom Planungsbüro nps tschoban voss mit der Anfrage befasst, ob ein Abriss des Bunkers möglich wäre.
4. Aus welchem Grund wurde 2010 der Abriss des Hochbunkers durch das Denkmalschutzamt abgelehnt?
Bei dem Bunker handelt es sich um ein erkanntes Denkmal. Das Gebäude war 2010 noch nicht in die Denkmalliste eingetragen worden. Am 16. Dezember 2010 teilte das Denkmalschutzamt dem Planungsbüro daher mit, dass einem Abriss aus denkmalfachlichen Gründen nicht zugestimmt werden könne.
    5.    Wer hat im Anschluss zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten, Aufstockung und Teilumnutzung durch wen und mit welchem Ergebnis prüfen lassen?
    6.    Durch wen und mit welchem Ergebnis (auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit) wurde eine kreativwirtschaftliche Nutzung des Hochbunkers geprüft, und in welcher Form wurde hierbei die Kulturbehörde beziehungsweise die Kreativgesellschaft eingebunden?
Ein vom Eigentümervertreter in Auftrag gegebenes Gutachten ergab im September 2011, dass eine Nutzung als Musikbunker grundsätzlich möglich wäre. Nach Ermittlung der Instandhaltungs- bzw. Umbaukosten sollte entschieden werden, welche Nutzung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten am sinnvollsten wäre bzw. favorisiert würde.
Die Hamburg Kreativ Gesellschaft hat unter Beteiligung von Rockcity e.V. und des Rockbüros Ham- burg e.V eine kreativwirtchaftliche Nutzung des Bunkers für Musik-Probezwecke ebenfalls mit positi- vem Ergebnis überprüft. Nachdem das Denkmalschutzamt dem Abriss zugestimmt hatte, wurden die Gespräche mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft seitens des Eigentümervertreters allerdings im Au- gust 2012 für beendet erklärt.
Das zuständige Bezirksamt hat, wie für jedes Bauvorhaben üblich, im Rahmen des Bau- genehmigungsverfahrens lediglich die vom Bauherrn eingereichten Pläne überprüft und die Baugenehmigung erteilt. Darüber hinaus liegen dort keine Erkenntnisse über weitere Prüfungen vor.
7. Auf welchem Wege war bisher, während der Nutzung des Hochbunkers als Lager und Archiv, eine wirtschaftlich zumutbare Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes möglich?
Die Überprüfung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals erfolgt nur auf Antrag. Hierbei werden die gegenwärtige Situation und Prognosen für die Zukunft berücksichtigt. Ob eine wirtschaftliche Nutzung zu einem Zeitpunkt vor Antragstellung gegeben war, ist dabei unerheblich. Im Übrigen liegen dem Denkmalschutzamt dazu auch keine Informationen vor.
8. Wann, durch wen und mit welchem konkreten Ergebnis (bitte als Anlage beifügen) wurden die Kosten einer möglichen Instandsetzung und Bauerhaltung sowie ein öffentlicher Gebrauchswert des Gebäudes ermittelt?
Im März 2011 hat ein Bausachverständigenbüro im Auftrag des Eigentümers die Kosten für eine Sa- nierung unter Beibehaltung der damaligen Nutzung ermittelt. Auf der Grundlage einer Gebäudebege- hung wurde ein Gutachten erstellt mit dem Ergebnis, dass die Amortisation der Kosten rechnerisch nicht darstellbar sei. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
9. Durch wen und mit welchem Ergebnis im Wortlaut (bitte als Anlage anfügen) wurde die wirtschaftliche Unzumutbarkeit nach § 7 Denkmalschutzgesetz festgestellt?
Dem Denkmalschutzamt wurde im Anschluss an das o.g. Gutachten eine vorläufige Baukosten- ermittlung für die zwei Varianten „Lager“ und „Musikbunker“ vorgelegt. Nach nochmaliger Überarbeitung und Ergänzung wurden die ermittelten Zahlen als Grundlage akzeptiert und mit einem standardisierten Verfahren auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit hin überprüft, mit negativem Ergebnis. Auch nach Erweiterung der Varianten um ein Penthouse auf dem Gebäude ließ sich die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht herstellen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
10. Wurde der Denkmalrat bei der Entscheidung über einen Abriss des Hochbunkers in der Forsmannstraße miteinbezogen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Nein. Der Denkmalrat wurde nicht einbezogen, weil es sich bei dem Bunker zum Zeitpunkt der Prüfung lediglich um ein erkanntes Denkmal gehandelt hat.
11. Wer ist der aktuelle Eigentümer des Hochbunkers in der Forsmannstraße?
Das Gebäude befindet sich im Privateigentum. Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu privaten Eigentumsverhältnissen Stellung zu nehmen.
12. Welche Art von Wohnungsbau ist auf dem Gelände des Hochbunkers in der Forsmannstraße geplant (Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, geförderte Wohnun- gen)? Inwiefern wird die Bebauung des Grundstückes durch einen entsprechenden Bebauungsplan geregelt?
Es gilt der Baustufenplan Winterhude mit der Ausweisung: W4g (Wohnen, viergeschossig, Bau auf den Grundstückgrenzen ohne Abstand). Eine Baugenehmigung wurde am 11. Februar 2014 für die Errichtung von 38 Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage mit 26 Stellplätzen genehmigt.
13. Wie viele Mietverhältnisse haben zuletzt für das Gebäude bestanden und zu welchem Zeitpunkt wurden diese gekündigt? Ist das Gebäude bereits entmietet?
Dazu liegen dem zuständigen Bezirksamt keine Informationen vor.
14. Hat es eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner über die Nutzung des Hochbunkers in der Forsmannstraße gegeben? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Wege? Wenn nein, warum nicht?
Eine Abstimmung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern hinsichtlich der Nutzung eines privaten Objektes ist im Baugenehmigungsverfahren nicht vorgesehen.
    15.    Wurden die Anwohnerinnen und Anwohner über den geplanten Abriss des Hochbunkers informiert? Wenn ja, auf welchem Wege und zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht und zu welchem Zeitpunkt ist auf welchem Wege eine Information der Anwohner_innen vorgesehen?
    16.    Inwieweit und in welchem Verfahren werden bisher geäußerte Bedenken der Anwohner_innen zu gesundheitlicher Gefährdung und Lärmbelästigung berücksichtigt?
Ja. Zwischen dem 21. und 23. Dezember 2013 wurde im Auftrag des Bauherren ein Informations- schreiben an die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Einrichtungen im Umkreis des Bau- vorhabens als Wurfsendung verteilt.
Derzeit bereitet der Bauherr einen „Runden Tisch“ am 24. Februar 2014 vor, auf dem u.a. die geäußerten Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Gefährdungen und Lärmbelästigungen ausführlich behandelt werden sollen. Ein weiteres Informationsschreiben soll in Vorbereitung sein und rechtzeitig vor dem Abbruch verteilt werden.
17. Wurde im Zuge eines geplanten Abrisses eine Asbestbelastung des Gebäudes bzw. der Bausubstanz geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Im Gebäude ist Asbest festgestellt worden. Die Vorkommen werden entsprechend der technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS 519) entsorgt.
Die Abbruchgenehmigung berücksichtigt einen Abbruchbeginnvorbehalt, wonach der Bauauf- sichtsbehörde die Bescheinigung einer oder eines Sachkundigen, dass u.a. asbesthaltige Bauteile vollständig entfernt wurden (§ 20 Bauvorlagenverordnung), vorgelegt werden muss.
18. Welches Abrissverfahren ist für den Hochbunker in der Forsmannstraße vorgesehen und welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner_innen werden hierbei ergriffen?
Um optimalen Schutz der Nachbarschaft und des Quartiers vor Lärm, Staubentwicklung, Erschütterungen und Schwerlastverkehr bei dem Abriss des Bunkers zu ermöglichen, hat der Bauherr einen Sachverständigen eingeschaltet. Vorgesehen ist der Einsatz einer Betonfräse als das verträglichste und in vergleichbaren Fällen meist eingesetzte Verfahren. Die Fachfirma, die mit den Arbeiten beauftragt wird, verfügt über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen. Geplant sind folgende Maßnahmen zur Minimierung der Belastung:
        - Minimierung der Schallemissionen durch möglichst langes Stehenlassen der Bunkeraußenwände während der Arbeiten im Innenbereich,
        - Bindung von möglichst viel Staub bereits am Entstehungsort durch Wasser-Sprühdüsen am Fräskopf, überwacht von Mitarbeitern, die ggf. für zusätzliches Besprühen sorgen,
        - Überprüfung bzw. Messung des Schalls und der Erschütterungen mit Grenzwertmechanismus während des gesamten Abbruchzeitraums an jeweils zwei verschiedenen Messpunkten,
        - Zulassung von Schwerlastverkehr nur in Ausnahmefällen (z.B. Anlieferung des Baggers), an- sonsten allgemein zulässiger Baustellenverkehr.