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            <title>Die Linke Fraktion Hamburg-Nord: RSS-Feed</title>
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            <copyright>Die Linke Fraktion Hamburg-Nord</copyright>
            
            <pubDate>Fri, 02 Oct 2026 15:35:26 +0200</pubDate>
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                <pubDate>Tue, 11 Mar 2014 12:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Hochbunker in der Winterhuder Forsmannstraße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/hochbunker-in-der-winterhuder-forsmannstrasse/</link>
                
                <description>Der denkmalgeschützte Hochbunker in der Winterhuder Forsmannstraße soll abgerissen wer- den. Geplant ist der Neubau von Wohnungen durch einen privaten Bauherren.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 18.02.2014<br>und Antwort des Senats - Drucksache 20/10928 -<br>Betr.: Hochbunker in der Winterhuder Forsmannstraße<br>Der denkmalgeschützte Hochbunker in der Winterhuder Forsmannstraße soll abgerissen wer- den. Geplant ist der Neubau von Wohnungen durch einen privaten Bauherren.<br>Im Jahr 2010 wurde nach einer Begehung des Objektes durch das Denkmalschutzamt, dama- ligen Kaufinteressenten und einem Planungsbüro der Denkmalwert des Gebäudes durch das Denkmalschutzamt erneut bestätigt und ein Abrissersuchen abgelehnt. Im Anschluss wurden zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten, Aufstockung und Teilumnutzung geprüft.<br>Im Juni 2012 stimmte dann das Denkmalschutzamt dem Abriss unter Auflagen einer Doku- mentation zu. Eine Abrissgenehmigung wurde erteilt, da die gemäß § 7 Denkmalschutzgesetz zu prüfende wirtschaftliche Zumutbarkeit zum Erhalt des Denkmals laut Denkmalschutzamt nicht gegeben ist. Ein Abrisstermin steht bis dato noch nicht fest.<br>Neben dem Wunsch nach Erhalt des Denkmals äußern Anwohnerinnen und Anwohner Be- denken hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken, sowie der Lärmbelastung, die ein Abriss des Bunkers für das umliegende Wohngebiet zur Folge haben würde.<br>Ich frage den Senat:<br>Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Kreativ Gesellschaft Hamburg mbH wie folgt:<br>1. Steht bereits ein Abrisstermin für den Hochbunker in der Forsmannstraße fest? Wenn ja, wann, und durch wen wurde dieser zu welchem Zeitpunkt festgelegt? Wenn nein, wann wird durch wen über einen Abrisstermin entschieden?<br>Nein. Der Bauherr bzw. Eigentümer legt den Termin nach Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt fest.<br>2. Wurde bereits eine Dokumentation erstellt? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen. Wenn nein, warum nicht und zu welchem Zeitpunkt ist die Dokumentation vorgesehen?<br>Die Dokumentation wurde im Jahr 2013 erstellt und liegt dem Denkmalschutzamt vor. Der Senat sieht davon ab, sie im Wortlaut vorzulegen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 Hamburgische Verfassung an Voraussetzungen gebunden, die im Rahmen der Beantwortung von Schriftlichen Kleinen Anfragen nicht vorliegen.<br>3. Durch wen und zu welchem Zeitpunkt wurde das Denkmalschutzamt erstmalig beauftragt, den Abriss des Hochbunkers zu prüfen und zu welchem konkreten Zeitpunkt fand die Begehung des Objektes im Jahr 2010 stattD<br>Im Rahmen einer Begehung des Bunkers am 8. November 2010 wurde das Denkmalschutzamt vom Planungsbüro nps tschoban voss mit der Anfrage befasst, ob ein Abriss des Bunkers möglich wäre.<br>4. Aus welchem Grund wurde 2010 der Abriss des Hochbunkers durch das Denkmalschutzamt abgelehnt?<br>Bei dem Bunker handelt es sich um ein erkanntes Denkmal. Das Gebäude war 2010 noch nicht in die Denkmalliste eingetragen worden. Am 16. Dezember 2010 teilte das Denkmalschutzamt dem Planungsbüro daher mit, dass einem Abriss aus denkmalfachlichen Gründen nicht zugestimmt werden könne.<br>&nbsp;&nbsp; &nbsp;5.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Wer hat im Anschluss zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten, Aufstockung und Teilumnutzung durch wen und mit welchem Ergebnis prüfen lassen? <br>&nbsp;&nbsp; &nbsp;6.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Durch wen und mit welchem Ergebnis (auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit) wurde eine kreativwirtschaftliche Nutzung des Hochbunkers geprüft, und in welcher Form wurde hierbei die Kulturbehörde beziehungsweise die Kreativgesellschaft eingebunden? <br>Ein vom Eigentümervertreter in Auftrag gegebenes Gutachten ergab im September 2011, dass eine Nutzung als Musikbunker grundsätzlich möglich wäre. Nach Ermittlung der Instandhaltungs- bzw. Umbaukosten sollte entschieden werden, welche Nutzung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten am sinnvollsten wäre bzw. favorisiert würde.<br>Die Hamburg Kreativ Gesellschaft hat unter Beteiligung von Rockcity e.V. und des Rockbüros Ham- burg e.V eine kreativwirtchaftliche Nutzung des Bunkers für Musik-Probezwecke ebenfalls mit positi- vem Ergebnis überprüft. Nachdem das Denkmalschutzamt dem Abriss zugestimmt hatte, wurden die Gespräche mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft seitens des Eigentümervertreters allerdings im Au- gust 2012 für beendet erklärt.<br>Das zuständige Bezirksamt hat, wie für jedes Bauvorhaben üblich, im Rahmen des Bau- genehmigungsverfahrens lediglich die vom Bauherrn eingereichten Pläne überprüft und die Baugenehmigung erteilt. Darüber hinaus liegen dort keine Erkenntnisse über weitere Prüfungen vor.<br>7. Auf welchem Wege war bisher, während der Nutzung des Hochbunkers als Lager und Archiv, eine wirtschaftlich zumutbare Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes möglich?<br>Die Überprüfung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals erfolgt nur auf Antrag. Hierbei werden die gegenwärtige Situation und Prognosen für die Zukunft berücksichtigt. Ob eine wirtschaftliche Nutzung zu einem Zeitpunkt vor Antragstellung gegeben war, ist dabei unerheblich. Im Übrigen liegen dem Denkmalschutzamt dazu auch keine Informationen vor.<br>8. Wann, durch wen und mit welchem konkreten Ergebnis (bitte als Anlage beifügen) wurden die Kosten einer möglichen Instandsetzung und Bauerhaltung sowie ein öffentlicher Gebrauchswert des Gebäudes ermittelt?<br>Im März 2011 hat ein Bausachverständigenbüro im Auftrag des Eigentümers die Kosten für eine Sa- nierung unter Beibehaltung der damaligen Nutzung ermittelt. Auf der Grundlage einer Gebäudebege- hung wurde ein Gutachten erstellt mit dem Ergebnis, dass die Amortisation der Kosten rechnerisch nicht darstellbar sei. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.<br>9. Durch wen und mit welchem Ergebnis im Wortlaut (bitte als Anlage anfügen) wurde die wirtschaftliche Unzumutbarkeit nach § 7 Denkmalschutzgesetz festgestellt?<br>Dem Denkmalschutzamt wurde im Anschluss an das o.g. Gutachten eine vorläufige Baukosten- ermittlung für die zwei Varianten „Lager“ und „Musikbunker“ vorgelegt. Nach nochmaliger Überarbeitung und Ergänzung wurden die ermittelten Zahlen als Grundlage akzeptiert und mit einem standardisierten Verfahren auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit hin überprüft, mit negativem Ergebnis. Auch nach Erweiterung der Varianten um ein Penthouse auf dem Gebäude ließ sich die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht herstellen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.<br>10. Wurde der Denkmalrat bei der Entscheidung über einen Abriss des Hochbunkers in der Forsmannstraße miteinbezogen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?<br>Nein. Der Denkmalrat wurde nicht einbezogen, weil es sich bei dem Bunker zum Zeitpunkt der Prüfung lediglich um ein erkanntes Denkmal gehandelt hat.<br>11. Wer ist der aktuelle Eigentümer des Hochbunkers in der Forsmannstraße?<br>Das Gebäude befindet sich im Privateigentum. Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu privaten Eigentumsverhältnissen Stellung zu nehmen.<br>12. Welche Art von Wohnungsbau ist auf dem Gelände des Hochbunkers in der Forsmannstraße geplant (Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, geförderte Wohnun- gen)? Inwiefern wird die Bebauung des Grundstückes durch einen entsprechenden Bebauungsplan geregelt?<br>Es gilt der Baustufenplan Winterhude mit der Ausweisung: W4g (Wohnen, viergeschossig, Bau auf den Grundstückgrenzen ohne Abstand). Eine Baugenehmigung wurde am 11. Februar 2014 für die Errichtung von 38 Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage mit 26 Stellplätzen genehmigt.<br>13. Wie viele Mietverhältnisse haben zuletzt für das Gebäude bestanden und zu welchem Zeitpunkt wurden diese gekündigt? Ist das Gebäude bereits entmietet?<br>Dazu liegen dem zuständigen Bezirksamt keine Informationen vor.<br>14. Hat es eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner über die Nutzung des Hochbunkers in der Forsmannstraße gegeben? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Wege? Wenn nein, warum nicht?<br>Eine Abstimmung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern hinsichtlich der Nutzung eines privaten Objektes ist im Baugenehmigungsverfahren nicht vorgesehen.<br>&nbsp;&nbsp; &nbsp;15.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Wurden die Anwohnerinnen und Anwohner über den geplanten Abriss des Hochbunkers informiert? Wenn ja, auf welchem Wege und zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht und zu welchem Zeitpunkt ist auf welchem Wege eine Information der Anwohner_innen vorgesehen? <br>&nbsp;&nbsp; &nbsp;16.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Inwieweit und in welchem Verfahren werden bisher geäußerte Bedenken der Anwohner_innen zu gesundheitlicher Gefährdung und Lärmbelästigung berücksichtigt? <br>Ja. Zwischen dem 21. und 23. Dezember 2013 wurde im Auftrag des Bauherren ein Informations- schreiben an die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Einrichtungen im Umkreis des Bau- vorhabens als Wurfsendung verteilt.<br>Derzeit bereitet der Bauherr einen „Runden Tisch“ am 24. Februar 2014 vor, auf dem u.a. die geäußerten Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Gefährdungen und Lärmbelästigungen ausführlich behandelt werden sollen. Ein weiteres Informationsschreiben soll in Vorbereitung sein und rechtzeitig vor dem Abbruch verteilt werden.<br>17. Wurde im Zuge eines geplanten Abrisses eine Asbestbelastung des Gebäudes bzw. der Bausubstanz geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?<br>Im Gebäude ist Asbest festgestellt worden. Die Vorkommen werden entsprechend der technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS 519) entsorgt.<br>Die Abbruchgenehmigung berücksichtigt einen Abbruchbeginnvorbehalt, wonach der Bauauf- sichtsbehörde die Bescheinigung einer oder eines Sachkundigen, dass u.a. asbesthaltige Bauteile vollständig entfernt wurden (§ 20 Bauvorlagenverordnung), vorgelegt werden muss.<br>18. Welches Abrissverfahren ist für den Hochbunker in der Forsmannstraße vorgesehen und welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner_innen werden hierbei ergriffen?<br>Um optimalen Schutz der Nachbarschaft und des Quartiers vor Lärm, Staubentwicklung, Erschütterungen und Schwerlastverkehr bei dem Abriss des Bunkers zu ermöglichen, hat der Bauherr einen Sachverständigen eingeschaltet. Vorgesehen ist der Einsatz einer Betonfräse als das verträglichste und in vergleichbaren Fällen meist eingesetzte Verfahren. Die Fachfirma, die mit den Arbeiten beauftragt wird, verfügt über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen. Geplant sind folgende Maßnahmen zur Minimierung der Belastung:<br>&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Minimierung der Schallemissionen durch möglichst langes Stehenlassen der Bunkeraußenwände während der Arbeiten im Innenbereich, <br>&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Bindung von möglichst viel Staub bereits am Entstehungsort durch Wasser-Sprühdüsen am Fräskopf, überwacht von Mitarbeitern, die ggf. für zusätzliches Besprühen sorgen, <br>&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Überprüfung bzw. Messung des Schalls und der Erschütterungen mit Grenzwertmechanismus während des gesamten Abbruchzeitraums an jeweils zwei verschiedenen Messpunkten, <br>&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Zulassung von Schwerlastverkehr nur in Ausnahmefällen (z.B. Anlieferung des Baggers), an- sonsten allgemein zulässiger Baustellenverkehr. <br><br></p>]]></content:encoded>
                <category> Wohnen </category><category> Stadtentwicklung </category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category><category>Antraege 2016 und aelter</category>
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                <pubDate>Thu, 27 Feb 2014 14:17:00 +0100</pubDate>
                <title>Baumfällungen in Winterhude</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/baumfaellungen-in-winterhude/</link>
                
                <description>Bewohnerinnen und Bewohner am Jahnring 19 in Winterhude berichteten, dass auf dem Innenhofgrundstück der Firma Meravis zwischen Jahnring und Henry-Budge-Straße in den Jahren 2011 und 2012 zwölf wertvolle Bäume gefällt worden seien, obwohl sie in einem gesunden Zustand gewesen waren.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h1>Baumfällungen in Winterhude</h1>
<p>Bewohnerinnen und Bewohner am Jahnring 19 in Winterhude berichteten, dass auf dem Innenhofgrundstück der Firma Meravis zwischen Jahnring und Henry-Budge-Straße in den Jahren 2011 und 2012 zwölf wertvolle Bäume gefällt worden seien, obwohl sie in einem gesunden Zustand gewesen waren.<br><br>Wir fragen daher das Bezirksamt:<br><br><i>Bei dem in der Kleinen Anfrage benannten Innenhofgrundstück der Firma Meravis handelt es sich maßgeblich um die Grundstücke Carl-Cohn-Straße 3 – 7,&nbsp; Henry-Budge- Straße 22 – 28 sowie das Grundstück Jahnring 17.&nbsp; Bei der Prüfung&nbsp; wurden die weiteren Grundstücke am Jahnring 17 – 25 einbezogen, da diese ebenfalls Bestandteil des gesamten Innenhofbereiches sind.</i><br><br>&nbsp;<i>Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:</i><br><br>1. Ist dem Bezirksamt die Abholzung dieser Bäume bekannt?<br><br><i>Nein.</i><br><br>2. Wenn ja, lag dem Bezirksamt ein Antrag auf Fällung dieser Bäume vor und um welche Art von Bäumen handelte es sich?<br><br>&nbsp;<br>3. Wenn solch ein Antrag vorlag: Mit welcher Begründung wurde die Fällung beantragt?<br><br>&nbsp;<br>4. Hat das Bezirksamt eine Fällgenehmigung erteilt?<br><br>&nbsp;<br>5. Wenn ja, wann genau ist eine Fällgenehmigung erfolgt und mit welcher Begründung und mit welchen Auflagen?<br><br><i>Die Beantwortung der Fragen 2 – 5 erübrigt sich, da für diesen Innenhofbereich in den gefragten Jahren 2011 und 2012 und darüber hinaus bis 2014 keine Ausnahmegenehmigungen gem. § 4 der Baumschutzverordnung erteilt wurden.<br></i></p>]]></content:encoded>
                <category> Wohnen </category><category>Umwelt</category><category> Stadtentwicklung </category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category><category>Antraege 2016 und aelter</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187405</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Feb 2014 13:08:00 +0100</pubDate>
                <title>Sachstand Hegestraße 46 a-f, 44 und 48</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/sachstand-hegestrasse-46-a-f-44-und-48/</link>
                
                <description>Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat am 12. September 2013 einen Antrag der Fraktion DIE LINKE einstimmig beschlossen: „Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass in der Hegestraße 46 a-f ein mieterfreundlicher Weg gefunden wird, die Häuser zu sanieren und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten“</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h1>Sachstand Hegestraße 46 a-f, 44 und 48</h1>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Kleine Anfrage Nr. 20/2014 von Lars Buchmann, Karin Haas und Rachid Messaoudi, DIE LINKE</h2>
<p>Sachverhalt:<br>27.01.2014
</p>
<p><br>Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat am 12. September 2013 einen Antrag der Fraktion DIE LINKE einstimmig beschlossen: „Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass in der Hegestraße 46 a-f ein mieterfreundlicher Weg gefunden wird, die Häuser zu sanieren und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten“. In der Debatte hatten sich SPD und Grüne ausdrücklich für einen Erhalt bezahlbaren Wohnraums an diesem Standort ausgesprochen. (vgl. Niederschrift vom 12.9.2013 zu dem Top 6.1.) und deutlich gemacht, welche Richtung im Klärungsprozess in der Hegestraße eingeschlagen werden soll.<br>Am 12.9. wurde auf Antrag von SPD und FDP ebenfalls beschlossen, dass die Bezirksversammlung einen Runden Tisch „Hege 46“ einrichten soll, in dem „die vorliegenden Interessen und rechtlichen Verpflichtungen in Kongruenz gebracht werden“ sollten. Der Bezirksamtsleiter und die Vorsitzende der Bezirksversammlung sollten dafür die Voraussetzungen klären. In der Antragsbegründung heißt es u.a.: „Der Gebäudekomplex, mit dem an der Hegestraße gelegenen Wohngebäude und dem dahinter liegenden U-förmig angelegten Terrassengebäuden, ist seit vielen Jahren nicht angemessen instand gehalten worden. Insgesamt kann man<br>sagen, dass die Gebäude stark sanierungsbedürftig sind. Vor diesem Hintergrund, den Verpflichtungen des Vermieters zur Sanierung und den Rechten der Mieter auf uneingeschränkte Erfüllung ihres Mietvertrages, liegt inzwischen eine weitgehend unübersichtliche Antrags-, Genehmigungs- und Rechtslage vor“.<br>Ähnlich wie bei den Runden Tischen zum Marie-Jonas-Platz und zur Gestaltung des Mühlenkamps in den letzten Monaten konnte man davon ausgehen, dass Eigentümerin und betroffene Mieterinnen und Mieter zusammen mit den VertreterInnen (Anwalt) und UnterstützerInnen (Initiativen), dem Bezirksamt und den Fraktionen aus der Bezirksversammlung nach einer Lösung im oben beschlossenen Sinne suchen sollten.<br>Zur Geschichte: Es war im Frühsommer 2013 offenkundig geworden, dass die Eigentümerin der Häuser in der Hegestraße 46 a-f viele Wohnungen jahrelang nach einer Entmietung leer stehen und verrotten gelassen und dann gegenüber den noch verbliebenen 8 Mietparteien eine Verwertungskündigung ausgesprochen hatte mit der Absicht die Häuser abreißen zu lassen (ausgenommen der Vorderfassaden), luxuriös wieder aufzubauen und anschließend mit Millionengewinn (ca. 6 Millionen) zu vermarkten. Dem Bezirksamt war die Zweckentfremdung der Wohnungen zwar bekannt, es hat aber nichts dagegen unternommen, sondern sie im Nachhinein im Mai 2013 durch eine Zweckentfremdungsgenehmigung binnen einer Woche nach Beantragung legalisiert.<br>Da die Kündigung zeitlich vor der Zweckentfremdungserlaubnis und ohne Abrissgenehmigung ausgesprochen worden war und keine den Vorhaben entsprechende Baugenehmigung vorlag, hat das Gericht die Klage gegenüber einer Mieterin am 29.8.2013 abgewiesen (und gegenüber weiteren 6 BewohnerInnen am 20.1.2014).<br>Der Bezirksamtsleiter räumte im September 2013 angesichts dieser Tatsachen ein, dass Fehler passiert seien und die Baugenehmigung vermutlich nicht aufrecht erhalten werden könne. Der Bauausschuss Eppendorf- Winterhude war an keiner Stelle in dem Genehmigungsverfahren gehört worden und wurde erst im Nachhinein nach dem Protest der MieterInnen der Hegestraße und der Initiative ‚Wir sind Eppendorf’ über die Vorgänge informiert.<br>Bis zum Ende 2013, so versprach der Bezirksamtsleiter, sollten die Vorwürfe der Zweckentfremdung geprüft werden, Mieterinnen und Mieter in der Hegestraße sowie weitere Zeugen befragt werden und das Genehmigungsverfahren noch einmal gründlich unter- sucht werden.<br>Bis heute hat das Bezirksamt keinerlei Prüfungs- und Untersuchungsergebnisse vorge- legt: Es gibt immer noch keine Klärung hinsichtlich der Baugenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung. Auch ein Runder Tisch, wie oben beschrieben, mit allen an dem Geschehen Beteiligten wurde nicht einberufen. Stattdessen ist der Eindruck entstanden, dass das Bezirksamt den Klärungsprozess hinauszögert und Anwalt, Mieterinitiative und Fraktionen aus den Gesprächen heraushalten will. Bei den Gesprächen sollen nur noch die 8 noch verbliebenen Mieterinnen und Mieter und deren Wohnungen berücksichtigt und nicht der gesamten Gebäudekomplex der Hegestraße 46 a-f eingezogen werden, wie aus einem Gesprächsangebot zum 21.1.2014 hervorgeht. Es scheint, als ob die Möglichkeit des Entzuges der Baugenehmigung und die Verhängung von Bußgeldern wegen Zweckentfremdung von Wohnraum gegenüber der Eigentümerin nicht mehr in Erwägung gezogen werden. Dieses wäre aber eine mögliche Grundlage, um mit der Eigentümerin über einen anderen Umgang mit den Häusern in der Hegestraße und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern zu verhandeln.<br>Deshalb fragen wir das Bezirksamt:<br><br><i>Die Bezirksversammlung hat am 12.09.2013 drei Anträgen zugestimmt, die hier nochmals im Wortlaut wiedergegeben werden. Zunächst hat sie auf Antrag der CDU, SPD und FDP- Fraktion beschlossen: “Der Herr Bezirksamtsleiter wird gebeten, mit dem Grundeigentümer und den Mietern ein Mediationsverfahren unter Beteiligung eines geeigneten Mediators anzustreben“. Sodann hat sie auf Antrag der SPD und FDP- Fraktion beschlossen: „Die Bezirksversammlung richtet einen Runden Tisch „Hege 46“ ein. Die Vorsitzende und der Bezirksamtsleiter werden gebeten, dafür die Voraussetzungen zu klären. Mit dem Runden Tisch sollen die vorliegenden Interessen und rechtlichen Verpflichtungen in Kongruenz gebracht werden.“ Schließlich hat sie auf Antrag der Linksfraktion beschlossen: „Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass in der Hegestraße 46 a-f ein mieterfreundlicher Weg gefunden wird, die Häuser zu sanieren und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“.<br>Zur Umsetzung dieser drei Beschlüsse hat der Bezirksamtsleiter zunächst Vorklärungen mit den in dem beschlussgegenständlichen Ensemble verbliebenden Menschen, nämlich den Mieterinnen und Mietern sowie mit dem Vermieter vorgenommen.<br>Eine Gesamtschau dieser drei Beschlüsse macht zudem deutlich, dass die Bezirksversammlung entgegen den Darlegungen in der Vorbemerkung zu dieser kleinen Anfrage durchaus vorrangig die Lösung des für die verbliebenen Mieterinnen und Mieter bestehenden Konflikts und damit eine Verbesserung gerade ihrer Situation als unmittelbar Beteiligte anstrebte. Diese Lösung hat auch zeitliche Priorität vor dem allgemeinen Erhalt bezahlbaren Wohnraums.<br>Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:</i><br><br>1. Wie ist der Stand der Ermittlungen hinsichtlich der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Eigentümerin? Wann genau (Datum) ist mit einer Ent- scheidung zu rechnen?<br><br>2. Wie ist der Stand der Überprüfung des Baugenehmigungsverfahrens für den geplanten Teilabriss und Neubau der Häuser in der Hegestraße 46 a-f?<br><br>3. Wann ist verbindlich mit einem Ergebnis zu rechnen?<br><i>Das Bezirksamt wird die noch nicht beendeten Verfahren voraussichtlich bis zum 28.02.2014 abschließend bearbeitet haben.</i><br><br>4. Wann genau läuft die bisher erteilte Baugenehmigung für die Häuser in der Hegestraße 46 a-f sowie 44 und 48 aus?<br><i>Häuser 46 a - f: 21.06.2015 Häuser 44, 48: 18.09.2016</i><br><br>5. Gibt es eine Abrissgenehmigung für die Häuser Hegestraße 46 a-f? Wenn ja, wo kann man diese einsehen?<br><i>Es gibt keine Abrissgenehmigung.</i><br><br>6. Ist das Bezirksamt auch der Meinung, dass bei dem Runden Tisch – wie in den Anträgen am 12.9.2013 beschlossen - nicht nur mieterfreundliche Lösungen mit bezahlbarem Wohnraum für die 8 noch verbliebenen Mietparteien in der Hege- straße, sondern für den gesamten Gebäudekomplex gefunden werden müssen?<br><br>7. Gibt es Ideen, Vorstellungen oder Pläne seitens des Bezirksamtes hinsichtlich der Realisierung bezahlbaren Wohnraums in der Hegestraße 46 a-f sowie 44 und 48? Wenn ja, wie sehen diese genau aus?<br><i>Siehe Vorbemerkung.</i><br><br>8. Welche Schritte wurden vom Bezirksamt unternommen, solche Pläne realisier- bar zu machen? Bitte im Einzelnen genau aufführen!<br><br>9. Hält das Bezirksamt eine Kaltmiete von 8.50 Euro/qm , d.h. eine enorme Mieterhöhung für die dort wohnenden Mieterinnen und Mieter für annehmbar? Wenn ja, mit welcher Begründung?<br><i>Der Bezirksamtsleiter hat am 25.10., 01.11. und 22.11.2013 Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen in der Hegestraße 46 besucht und dort mit ihnen, teilweise unter einvernehmlicher Hinzuziehung des Vermietervertreters, Sondierungsgespräche geführt, desgleichen in zahlreichen Telefonaten. Diese Gespräche mündeten in die Einladung zum Runden Tisch am 21.01.2014, 18:00 Uhr. Eingeladen zu diesem Runden Tisch waren die in der Hegestraße 46 wohnenden Mieterinnen und Mieter, Herr Kaape als Vertreter des Vermieters sowie Frau Wiedemann als Vorsitzende der Bezirksversammlung Hamburg-Nord Der Mieter- wie auch der Vermieterseite wurde anheimgestellt, sich durch ihre Rechtsanwälte begleiten zu lassen. Verhandelt werden sollte ausschließlich über Möglichkeiten, den verbliebenen acht Mieterinnen und Mietern unter für sie zumutbaren Bedingungen einen dauerhaften Verbleib im Hegestra-ßenkomplex zu ermöglichen.<br>Ausgangspunkt der Verhandlung sollte das aktuelle Angebot der Vermieter sein, das sich wie folgt umreißen lässt:<br>Während der Bauzeit sorgen die Vermieter für Ersatzwohnungen. Die Kosten für die dadurch entstehenden Umzüge tragen die Vermieter;<br>Für die Ersatzwohnungen werden die zur Zeit in der Hegestraße 46 gültigen Mieten gezahlt; Die Mieter erhalten neue Wohnungen in den Seitenhäusern auf dem hinteren Grundstücksteil; Die Wohnungen liegen grundsätzlich im Erdgeschoss, ausnahmsweise im ersten OG;<br>Die Miete für die modernisierten sanierten Wohnungen, die auch dem neuen Energiestandard entsprechen und mit einer Fernwärme-Zentralheizung ausgestattet wird, beträgt 8,50 €/qm netto kalt;<br>Wenn eine Mieterin oder ein Mieter die angebotene Miethöhe nicht erbringen kann, weil sie oder er jetzt eine niedrigere Miete zahlt, müssten Einzelgespräche geführt werden, um auf die jeweiligen Wünsche eingehen zu können;<br>Dies gilt auch für die beiden Mieterinnen, die im Kanalgebäude wohnen;<br>Die modernisierten Wohnungen haben identische Größen wie bisher;<br>Mit allen Mietern sollen ggf. notarielle Einzelvereinbarungen getroffen werden, um so die Einhaltung der zu treffenden Vereinbarung sicher zu stellen.<br>Der Vermieter, sein Rechtsbeistand, die Vorsitzende der Bezirksversammlung und der Bezirksamtsleiter haben am 21.01.2013 vergeblich auf die eingeladenen acht Mieterinnen und Mieter und ggf. deren Rechtsbeistand gewartet.</i>
</p>
<p>10. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in den Häusern 44 und 48 ebenfalls viele Wohnungen seit Jahren leer stehen? Wenn ja, was hat das Wohnraumschutzamt dagegen unternommen? Liegt eine Zweckentfremdungsgenehmigung für diese Häuser vor?Dem Bezirksamt ist bekannt, dass einige Wohnungen in der Hegestraße 44 bis 48 leerstehen. Hierzu hat es ein Anhörverfahren gegeben. Dem Vernehmen nach sollen die Wohnungen für vorübergehende Umsetzungen von Mietern aus den rückwärtigen Häusern während der Bauarbeiten vorgehalten werden.Harald Rösler</p>]]></content:encoded>
                <category> Wohnen </category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category><category>Antraege 2016 und aelter</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187404</guid>
                <pubDate>Thu, 06 Feb 2014 23:03:00 +0100</pubDate>
                <title>Leerstand in Hamburg-Nord: Mindestens 470 Wohnungen stehen leer</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/leerstand-in-hamburg-nord-mindestens-470-wohnungen-stehen-leer/</link>
                
                <description>Skandal in Sachen Wohnraum im Bezirk Nord:Aufgrund einer kleiner Anfrage der Fraktion DIE LINKE offenbarte der Bezirksamtsleiter Herr Rösler, dass im Bezirk Nord sage und schreibe 470 Wohnungen leerstehen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund einer kleiner Anfrage der Fraktion DIE LINKE offenbarte der Bezirksamtsleiter Herr Rösler, dass im Bezirk Nord sage und schreibe 470 Wohnungen leerstehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation nach bezahlbarem Wohnraum ist es ein Skandal, dass fast 500 Wohnungen nicht bewohnt werden dürfen. Pikanterweise sind diese Zahlen im wesentlichen nicht von der bezirklichen Abteilung Wohnraumschutz ermittelt worden, sondern beruhen auf Mitteilungen der Immobilieneigentümer oder sonstiger Dritter. D.h. die Verwaltung des Bezirkes wird einer elementaren Aufgabe nach Wohnraumschutzgesetz nicht gerecht. „Hierfür ist der Bezirksamtsleiter voll verantwortlich“, so Lars Buchmann, Fraktionsvorsitzender der Linken in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord.&nbsp;
</p>
<p>&lt;media 4148 _blank download "Leitet Dateidownload ein"&gt;PDF Download Anfrage und Antwort zum Wohnungsleerstand&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded>
                <category> Wohnen </category><category> Stadtentwicklung </category><category>Antraege 2016 und aelter</category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187402</guid>
                <pubDate>Wed, 27 Nov 2013 19:45:00 +0100</pubDate>
                <title>Wasserrechtliche Belange bei Neubauten rund um den Eppendorfer Markt nicht ausreichend berücksichtigt? (II)</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/wasserrechtliche-belange-bei-neubauten-rund-um-den-eppendorfer-markt-nicht-ausreichend-beruecksichtig/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Sachverhalt<br></h2>
<p><br>
</p>
<p>Sofern erkannt wird, dass auf Grund der geplanten Tiefe einer Baugrube ein Eingriff in das Grundwasser erforderlich wird, ist entweder eine Grundwasserabsenkung oder eine Gründung in einer weitestgehend wasserundurchlässigen Trogbaugrube (Wand / Sohle-Methode) zu planen.<br>&nbsp;<br><br>Die angesprochenen Neubauten Eppendorfer Landstraße 108-110/Hahnemannstraße und Heinickestraße, sowie die geplanten Neubauten in der Eppendorfer Landstraße 103-109 sowie 97-101 liegen im Hochwasserschutzgebiet um die Alster, einem Niedermoorgebiet, das erst durch Entwässerung und Sandaufschüttung bebaubar gemacht wurde. Es gehört zum gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Gewässers Alster I. Ordnung.<br><br>Gemäß Auskunft der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt liegt der Wasserspiegel bei dem maßgebenden 100-jährlichen Hochwasserereignis im betroffenen Planungsbereich bei Hochwasser 100 = 4,00 m über NN. Bei Neubauvorhaben muss der Bemessungswasserstand als höchster zu erwartender Grundwasserstand berücksichtigt werden.<br><br>Der sensiblen Bodenbeschaffenheit dieses morastigen Auebodens mit den hoch liegenden Grundwasseradern hat man beim Bau der heutigen Altbauten Rechnung getragen und niemals derart in die Tiefe gebaut werden, wie es in der letzten Zeit geschieht.<br><br>Dabei ist davon auszugehen, dass für alle Baumaßnahmen im Umfeld von Altbaubestand, bei denen die Errichtung von mehr als einem Tiefgeschoss vorgesehen ist, generell eine Troglösung erforderlich wird.<br>Deshalb wird in anderen Städten im Innenstadtbereich schon länger keine Grundwasserabsenkung mehr genehmigt. Nur so ist von vornherein zu vermeiden, dass in einem weiten Umkreis Grundwasserstands - Änderungen hervorgerufen werden, die zu Schäden an benachbarter Altbausubstanz oder der Vegetation und zu Verschleppungen von Altlasten führen können. <br><br>Das wurde bei den von uns monierten Bauaktivitäten um den Eppendorfer Markt nicht berücksichtigt, sondern es wurden Grundwasserabsenkungen vorgenommen. Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen sowie Dränage und Entwässerung führt zu Setzungen des Geländes und damit zu Schäden an vorhandenen Bauten und kann Ver- und Entsorgungsleitungen beschädigen. Benachbarte Brunnen, Quellen und Wasserfassungen können trocken fallen oder weniger ergiebig werden.<br><br>&nbsp;<br><br>Auf diesem Hintergrund erscheinen uns die auf unsere Kleine Anfrage erhaltenen Auskünfte unzureichend. Da tiefer reichende Absenkungsmaßnahmen ausschließlich im Schutze eines Wasser sperrenden Troges genehmigt werden, bitten wir um die Beantwortung&nbsp; folgender Fragen:<br><br>
</p>
<h2>&nbsp;Fragen</h2>
<p><br>1.) a) Gibt es für die Grundwasserabsenkungen beim Bau der Eppendorfer Landstraße 108-110/Hahnemannstraße und Heineckestraße eine gutachterliche Stellungnahmen? Wenn ja, geben Sie bitte an, wo wir diese erhalten/ bzw.einsehen können.<br><br>&nbsp;<br><br>1.) b) Hat die zuständige Wasserbehörde (BSU) die beantragten&nbsp;&nbsp;&nbsp; Grundwasserabsenkungen geprüft und gibt es darüber einen Prüfbericht?<br><br>Wenn ja, geben Sie bitte an, wo wir diesen erhalten/bzw. einsehen können.<br><br>&nbsp;<br><br>2.)&nbsp; Wie groß ist der gesamte Wasser-Absenkradius in allen Himmelsrichtungen und anhand welcher Daten (Absenktiefe, Fließgeschwindigkeit, Bodendurchlässigkeitswert) wurde er ermittelt?<br><br>3.) Befinden sich im Wasser-Absenkradius Gebäude mit Holzpfahlgründung?<br><br>Wenn ja, welche Häuser betrifft das?<br><br>4.) Wurde die Genehmigung aller Besitzer der im Absenkradius befindlichen Bauten zur Wasserabsenkung eingeholt? Wenn ja, welche Häuser sind das?<br><br>5.) Wie wurde die Abpumpmenge ermittelt (Protokollierte, kontrollierte Wassermessanzeiger)?<br><br>6.) Der sich verändernde Grundwasser-Pegelstand sowie die Wasserqualität wurde ab Beginn der Gründungstätigkeiten monatlich an der Grundwasserpegel-Beschaffungsstelle Ludolfstraße im Auftrag durch die Wasserwirtschaft HH gemessen? Wir bitten um die monatlichen Ergebnisse.<br>Wurden weitere Messungen vorgenommen, so erbitten wir auch deren Ergebnisse.<br><br>7.) Was wurde zum Schutz gegen Auswaschung und Veränderung der Bodensubstanz im Absenkradius unternommen?<br><br>8.) Sind Senkungsschäden durch die Wasserabsenkung und eventuell weiterhin erforderliches Abpumpen ausgeschlossen?<br><br>&nbsp;<br>9.) Wurden alle Auflagen des Hochwasserschutzes (§ 31b WHG) beachtet, der Hochwasserabfluss und der Wasserstand nicht nachteilig beeinflusst und für den Bau in die Tiefe erforderliche Ausgleichsflächen festgeschrieben?<br><br>&nbsp;<br><br>10.) Welcher Bemessungswasserstand wurde bei Erteilung der Baugenehmigung angegeben? Welches Ingenieurbüro war für Angabe dieser Daten begleitend und ausführend tätig? (Betriebsbeauftragter)<br>&nbsp;<br><br>Fraktion DIE LINKE<br><br>Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi<br><br>&nbsp;<br><br><br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 27.11.2013<br><br>&nbsp;<br><br>
</p>
<h2>Das Bezirksamt Hamburg-Nord beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:</h2>
<p><br>&nbsp;<br><br>Zu 1. bis 11.:<br><br>Das Bezirksamt kann diese Fragen nicht beantworten. Hierzu müsste die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt befragt werden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Antraege 2016 und aelter</category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category><category>LF Hamburg Nord</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187400</guid>
                <pubDate>Mon, 28 Oct 2013 21:19:00 +0100</pubDate>
                <title>Wasserrechtliche Belange bei Neubauten rund um den Eppendorfer Markt nicht berücksichtigt?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/wasserrechtliche-belange-bei-neubauten-rund-um-den-eppendorfer-markt-nicht-beruecksichtigt/</link>
                
                <description>Bei der Erteilung der Baugenehmigungen rund um den Eppendorfer Markt (Eppendorfer Kerngebiet) besteht der Verdacht, dass wasserrechtliche Belange nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt worden sind und die Neubauten daher zu Lasten der umliegenden Altbauten und der Gefährdung der darin lebenden Menschen entstanden sind bzw. noch entstehen werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Erteilung der&nbsp; Baugenehmigungen rund um den Eppendorfer Markt (Eppendorfer Kerngebiet) besteht der Verdacht, dass wasserrechtliche Belange nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt worden sind und die Neubauten daher zu Lasten der umliegenden Altbauten und der Gefährdung der darin lebenden Menschen entstanden sind bzw. noch entstehen werden.<br><br>&nbsp;<br><br>Bei der Bautätigkeit in diesem Gebiet muss die besondere Bodenbeschaffenheit im Kerngebiet Eppendorfs rund um den Eppendorfer Markt berücksichtigt werden. Eppendorf steht zum großen Teil auf moorigem Untergrund. Das Vermessungsamt Hamburg beurteilte diese Bereiche 1985 als: „Weich bis breiig; gering wasserdurchlässig (z.T. Staunässe); sehr frostempfindlich; besondere Gründungsmaßnahmen erforderlich; hoher Grundwasserspiegel; starke Sackungen bei Entwässerung; Grundbruchgefahr bei Aufschüttungen; Setzungen.“<br><br>Es gilt zusätzlich zu bedenken, dass weite Teile des Alstergebiets (und damit auch Eppendorfs) innerhalb der sogenannten Hochwasserlinie liegen.<br><br>Dies erfordert, dass „alle Bauteile unterhalb des Bemessungswasserstandes wasserdicht und auftriebssicher herzustellen und auf Wasserdruck zu bemessen (sind). Höhere Wasserstände als der Bemessungswasserstand dürfen nicht auftreten, sonst wird die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigt.“(Bauen im Grundwasser, Zentrum Geotechnik).<br><br>&nbsp;<br><br>Das Straßenniveau am Eppendorfer Markt (Baustelle Eppendorfer Landstr. 108-110 / Hahnemannstraße) liegt in einer Höhe von NN + 5,60 m. Der Abstand zwischen Straßenniveau und Grundwasserlinie beträgt also lediglich 2,60 m.<br><br>Die untere Grenze für den Wasserstand ist durch die Gründung vieler Häuser rund um die Alsterbecken auf Holzpfählen bei NN + 2,85 m erreicht, um diese vor Trockenfallen zu schützen.<br><br>Wird nun eine Baugrube von mehr als besagten 2,85 m (respektive im vorgenannten, konkreten Fall 2,60 m) ausgehoben, dringt durch den moorigen Untergrund Alster- und Grundwasser in die Baugrube ein und muss abgepumpt werden.<br><br>Die Auswirkungen auf die umstehenden Gebäude (selbst in einem größeren Radius) können sehr verheerend sein, wenn über einen längeren Zeitraum Wasser aus tieferen Schichten abgepumpt wird.<br><br>&nbsp;<br><br>Es ist zu befürchten, dass mit jedem Neubau in diesem Gebiet dem langsamen Verfall des gesamten Stadtteils Vorschub geleistet wird!<br><br>&nbsp;<br><br>Eine derart problematische Bodenbeschaffenheit und Ausgangslage bedingen bei Bauprojekten jeglicher Art also zusätzliche Prüfungen im wasserrechtlichen Bereich, d.h. bei jedem Bauvorhaben innerhalb der vorbenannten Hochwasserlinie muss ein Antrag auf Erteilung einer Wasserrechtlichen Genehmigung nach §15 Hamburgisches Wassergesetz – HwaG – und nach § 36 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz-WHG&nbsp; bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden (Wasser- und Planfeststellungsbehörde). Außerdem muss eine Einverständniserklärung aller Betroffenen (Anlieger, Nachbarn) vorliegen.<br><br>&nbsp;<br><br>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:<br><br>&nbsp;<br><br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sind dem Bezirksamt die im Sachverhalt dargestellten Ausführungen bekannt?<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Stellen nach Ansicht des Bezirksamtes die Ausführungen den Stand der Erkenntnisse über die Belastungen des Baugrunds in den beschriebenen Gebieten korrekt dar oder verfügt das Bezirksamt über andere oder weitergehende Informationen (Bewertung der Ausführungen)? Falls hier grundsätzlich abweichende Informationen vorliegen, bitten wir um einen Verweis auf die Quellen oder einen ausführlichen Sachvortrag.<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Liegen für die Neubauten Eppendorfer Landstraße 108-110/Hahnemannstraße und Heinickestraße, sowie für die geplanten Neubauten in der Eppendorfer Landstraße 103-109 sowie 97-101 wasserrechtliche Genehmigungen vor?<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br><br>3.1. Wenn nein: Warum nicht?<br>&nbsp;<br><br>3.2. Wenn ja: Liegen diesen Anträgen die Erklärungen aller Betroffenen/Anlieger im Abpumpbereich vor?<br>&nbsp;<br><br>3.2.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wenn nein: Warum nicht?<br>&nbsp;<br><br>3.3. Wenn ja: Was sagen die wasserrechtlichen Genehmigungen aus über die abzupumpenden Wassermengen pro Tag?<br>&nbsp;<br><br>3.4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wenn ja: Wie viel Wasser wird/wurde pro Tag tatsächlich abgepumpt?<br>&nbsp;<br><br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wie beabsichtigt das Bezirksamt Nord, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Wasser-&nbsp; und Planfeststellungsbehörde in Zukunft Interessenskonflikte zwischen Bauherren von Neubauten und Haus- und Wohnungseigentümern, deren Eigentum durch Eingriffe in die Wasserrechte nachhaltig betroffen sind, zu vermeiden?<br><br>&nbsp;<br><br>&nbsp;<br><br>Für die Fraktion DIE LINKE:<br><br>Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi<br><br><br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 25.10.2013<br><br>&nbsp;<br><br><b>Das Bezirksamt Hamburg-Nord beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:</b><br><br>&nbsp;<br><br>Zu 1.:<br><br>Dem Bezirksamt ist bekannt, dass sich in der Alsterniederung organische Weichschichten befinden und Grundwasserabsenkungen Setzungen bei vorhandenen Gebäuden erzeugen können. Daher wird für jede Grundwasserabsenkung eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt, die mögliche Auswirkungen auf Bauwerke in der Umgebung bewertet. Des Weiteren prüft die zuständige Wasserbehörde (BSU) aus gewässerschutzrechtlicher Sicht beantragte Grundwasserabsenkungen.<br><br>&nbsp;<br><br>Zu 2.:<br><br>Grundwasserabsenkungen werden nicht pauschal für Stadtteile oder Gebiete bewertet, sondern einzelfallbezogen für jedes Bauvorhaben. Für den Neubau in der Eppendorfer Landstraße 108-110 wurde anhand der Baugrundkarte von Hamburg festgestellt, dass der gewachsene Baugrund überwiegend aus gut tragfähigen Geschiebesanden besteht, sodass mit Setzungsschäden an Bauwerken im Nahbereich nicht zu rechnen ist. Durch die natürlichen Schwankungen des Grundwassers bzw. des Alsterwasserstandes von 0,2 bis 0,4 Meter sind auch in der maximalen Reichweite der Grundwasserabsenkung keine Setzungserscheinungen an Bauwerken zu erwarten.<br><br>&nbsp;<br><br>Zu 3. und 3.1:<br><br>Für den Neubau Eppendorfer Landstraße 108-110 liegen Wasserrechtliche Erlaubnisse vor. Die geplanten Neubauten Eppendorfer Landstraße 97-101 und 103-109 sind anhängige Vorbescheidsverfahren, die sich noch in der bauordnungsrechtlichen Prüfung befinden.<br><br>&nbsp;<br><br>Zu 3.2:<br><br>Nein.<br><br>&nbsp;<br><br>Zu 3.2.1:<br><br>Das Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. die einschlägigen Gesetze (Hamburgisches Wassergesetz; Wasserhaushaltsgesetz) sehen für Grundwasserabsenkungen dieser Art kein förmliches Verfahren vor. Die Baugenehmigung (einschließlich der Wasserrechtlichen Erlaubnisse) konnte im einfachen Verwaltungsverfahren erteilt werden.<br><br>&nbsp;<br>Zu 3.3 und 3.4:<br><br>Dem Antragsteller wurde bei der Grundwasserabsenkung für das Bauvorhaben Eppendorfer Landstraße 108-110 erlaubt, maximal 250 m³/h in die Alster einzuleiten. Tatsächlich wurden ca. 110 m³/h eingeleitet.<br><br><br>Zu 4.:<br><br>Das Bezirksamt kann keine Interessenkonflikte erkennen. Wohnungseigentümer sind durch die in Rede stehende temporäre Grundwasserabsenkung nicht nachhaltig betroffen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Antraege 2016 und aelter</category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category><category> Stadtentwicklung </category><category>LF Hamburg Nord</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187399</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Sep 2013 12:32:00 +0200</pubDate>
                <title>Bunkerabriss in der Forsmannstraße / Winterhude</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/bunkerabriss-in-der-forsmannstrasse-winterhude/</link>
                
                <description>Die Bewohnerinnen und Bewohner in der Forsmannstraße und den angrenzenden Straßen wie Geibelstraße, Peter-Marquard-Straße und Preystraße sind beunruhigt über den möglicherweise geplanten Abriss des Bunkers in der Forsmannstraße.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h1>Bunkerabriss in der Forsmannstraße / Winterhude</h1>
<p>Kleine Anfrage Nr. 125/2013 von Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi, DIE LINKE<br>
</p>
<h2>Sachverhalt:</h2>
<p>27.08.2013<br>Die Bewohnerinnen und Bewohner in der Forsmannstraße und den angrenzenden Straßen wie Geibelstraße, Peter-Marquard-Straße und Preystraße sind beunruhigt über den möglicherweise geplanten Abriss des Bunkers in der Forsmannstraße. Der Bunker steht inmitten einer engen Wohnbebauung. Ein Abriss würde eine erhebliche Lärm- und Staubbelastung für die Nachbar- schaft bedeuten und löst Ängste aus über die bauliche Sicherheit für die umliegenden Häuser und über mögliche Katastrophen in Zusammenhang mit dem Abriss.<br>Wir fragen daher den Bezirksamtsleiter<br>1. Ist es geplant, den Bunker in der Forsmannstraße abzureißen?<br>2. Wenn ja, wann soll der Abriss beginnen und wie lange soll der Abriss dauern?<br>2a. Zu welchen Zeiten sollen die Bauarbeiten stattfinden?<br>3. Ist eine umfassende Information für die betroffene Bevölkerung geplant?<br>4. Wenn ja, wann findet sie statt? Welche Nutzungen des Bunkers gab es seit Fertigstellung?<br>5. Wie wird der Bunker derzeit genutzt?<br>6. Gibt es Informationen darüber, ob sich auf dem Grundstück noch Munitionsreste und/oder<br>Blindgänger befinden?<br>7. Falls der Bunker abgerissen wird, was ist für die dann freie Fläche geplant?<br>8. Wer ist Eigentümer der Fläche und des Gebäudes?<br>Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi<br><br>
</p>
<h2>Das Bezirksamt Hamburg-Nord beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:</h2>
<p>Zu 1.:<br>Ja.<br>Zu 2. und 2 a.:<br>Die Genehmigung wurde am 28.08.2012 erteilt und gilt drei Jahre. Eine Anzeige für den Beginn des Abbruchs liegt noch nicht vor. Die Dauer der Abbrucharbeiten sowie die Zeiten, in denen die Arbeiten durchgeführt werden, sind zurzeit noch nicht bekannt.<br>Zu 3.:<br>Der Vorgang wurde in nichtöffentlicher Sitzung des UA Bau EWi am 13.08.2012 vorgestellt. Ob der Bauherr eine umfassende Information der Bevölkerung plant, ist dem Bezirksamt nicht be- kannt.<br>Zu 4. und 5.:<br>Siehe Antwort zu Frage 3. Der Bunker wird seit 1946 als Lager / Archiv genutzt.<br>Zu 6.:<br>Dem Bezirksamt sind keine derartigen Informationen bekannt.<br>Zu 7.:<br>Für diesen Fall ist Wohnungsbau geplant. Ein Bauantrag liegt noch nicht vor.<br>Zu 8.:<br>Eigentümer seit 1946: Privatperson<br>Zukünftiger Eigentümer: Otto Wulff Bauunternehmen GmbH
</p>
<p><br>Harald Rösler</p>]]></content:encoded>
                <category>Kleine Anfrage (SKA)</category><category>Antraege 2016 und aelter</category><category> Stadtentwicklung </category><category>LF Hamburg Nord</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187398</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Sep 2013 12:22:00 +0200</pubDate>
                <title>Kleine Anfrage: AquaSport Hotel Dulsberg</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/kleine-anfrage-aquasport-hotel-dulsberg/</link>
                
                <description>Der Bau des AquaSport Hotels wurde nötig um eine Unterbringungsmöglichkeit für die zunehmende Anzahl der LeistungssportlerInnen am Olympiastützpunkt Dulsberg zu bekommen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Kleine Anfrage Nr. 126/2013 von Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi, DIE LINKE</h2>
<h4>Sachverhalt:</h4>
<p>27.08.2013<br>Der Bau des AquaSport Hotels wurde nötig um eine Unterbringungsmöglichkeit für die zunehmende Anzahl der LeistungssportlerInnen am Olympiastützpunkt Dulsberg zu bekommen.<br>Das Hotel wurde als Aus-, Weiterbildungs- und Beschäftigungsprojekt konzipiert. Betreiberin war die Hamburger Arbeit und Beschäftigungsgesellschaft. Hier sollten DulsbergerInnen „fit“ für den Arbeitsmarkt gemacht worden.<br>Das AquaSporthotel sollte den DulsbergerInnen auch die Möglichkeit eröffnen ihre BesucherInnen unter zu bringen. Wegen der kleinen Wohnungen im Stadtteil ist dies ein sinnvolles Angebot.<br>Bis zu seiner Schließung diente das Hotel als Tagungsort. Auch Dulsberger Vereine und Institutionen konnten hier tagen. Die Tagungsräume waren gut genutzt.<br>Seit Anfang 2012 ist das AquaSport Hotel geschlossen. Auch MitarbeiterInnen des Olympiastützpunktes konnten auf Nachfrage keine konkreten Aussagen zum Bestehen des Hotels machen.<br>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter: <br><br>1. Seit wann genau ist das Hotel geschlossen?<br>&nbsp;2. Aus welchem Grund wurde das Haus geschlossen?<br>3. Wer ist Eigentümer des Grundstücks, des Inventars und des Gebäudes?<br>4. Welche Pläne bestehen für die Weiterverwendung oder Reaktivierung?<br>5. Wird das Hotel auch in der Zukunft für Dulsberger Bürger, Vereine und Institutionen nutzbar sein?<br>Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi<br><br><br>
</p>
<h4>Das Bezirksamt Hamburg-Nord beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:</h4>
<p>Zu 1, 2, 4 und 5:<br>Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.<br>Zu 3:<br>Eigentümerin des Grundstückes ist die Bäderland Hamburg GmbH.<br>Harald Rösler</p>]]></content:encoded>
                <category>Kleine Anfrage (SKA)</category><category>Antraege 2016 und aelter</category><category>LF Hamburg Nord</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187397</guid>
                <pubDate>Tue, 27 Aug 2013 12:28:00 +0200</pubDate>
                <title>Umgang mit Bodenkontamination auf dem Innenhofgrundstück Nr. 3579, Heidberg 21 b und c, Winterhude</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/umgang-mit-bodenkontamination-auf-dem-innenhofgrundstuck-nr-3579-heidberg-21-b-und-c-winterhude/</link>
                
                <description>Im Innenhofgrundstück Heidberg 21 b und c, dessen Eigentümerin die Firma Liscard GmbH ist, wird gegenwärtig gebaut, obwohl der Verdacht besteht, dass das Grundstück durch die vormals in der Nachbarschaft ansässige Teppichreinigungsfirma und eine Mineralöllagerung mit Umweltgiften belastet ist. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Kleine Anfrage Nr. 122/2013 von Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi, DIE LINKE<br>
</p>
<h4>Sachverhalt:</h4>
<p>21.08.2013<br>Im Innenhofgrundstück Heidberg 21 b und c, dessen Eigentümerin die Firma Liscard GmbH ist, wird gegenwärtig gebaut, obwohl der Verdacht besteht, dass das Grundstück durch die vormals in der Nachbarschaft ansässige Teppichreinigungsfirma und eine Mineralöllagerung mit Umweltgiften belastet ist. Die nicht bebaute Fläche rund um das geplante Gebäude ist als Spielfläche ausgewiesen, außerdem sind an der rückwärtigen Front Hintergärten geplant. Diese geplante Flächennutzung stellt eine erhöhte Anforderung an die Beschaffenheit des Bodens dar, um die Gesundheit der Menschen nicht zu gefährden und Pflanzen und Tiere nicht zu belasten. Denn es ist davon auszugehen, dass auf der Fläche rund um das Gebäude Kinder spielen werden, Bäume, Sträucher, Blumen oder Kräuter gepflanzt werden.<br>Auf Anfrage der Faktion DIE LINKE vom November 2012 wurde in der Antwort mitgeteilt, dass die Firma Liscard ein Bodengutachten erstellt habe, dass bei ihr einsehbar sei.<br>Die Firma selbst hat der Abgeordneten von DIE LINKE die Einsicht verweigert und auf das Bauamt verwiesen, wo das Gutachten vorläge. Dort konnte das Gutachten inzwischen eingesehen werden. Das Gutachten war am 19.3.2012 erstellt worden.<br>Es wurden auf dem Grundstück 3 Bohrungen (1) mit einem Durchmesser von 5 cm an verschiedenen Stellen des Grundstückes vorgenommen zur orientierenden Schadstoffuntersuchung für den voraussichtlich anfallenden Bodenaushub. Das Gutachten hat ergeben, dass der Boden belastet ist mit erhöhten Werten an Schwermetallen und Kohlenwasserstoffen. (1) Der Boden verlangt daher erhöhte Anforderungen zum technischen Umgang, d.h. eine Einschränkung der Wiederverwertung für die Auffüllung des Baugrubenrandes und des Gebäuderandes bzw. eine fachgerechte Entsorgung. (2)<br>Eine Detailuntersuchung des Bodens ist nicht bekannt, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn bei einer orientierenden Schadstoffuntersuchung erhöhte Werte festgestellt worden sind.<br><br>
</p>
<h4>Wir fragen das Bezirksamt:</h4>
<p>1. Hat das Bezirksamt die Entsorgung der belasteten Böden bzw. des Umgangs damit kontrolliert und gibt es Nachweise darüber?<br>2. Sind die Werte des Schadstoffes PCB nach Sichten des Gutachtens nachträglich eingefordert worden und wie hoch sind sie?<br>3. Wurden die erhöhten Anforderungen zum Umgang mit dem Aushub der Baugrube erfüllt? Im Einzelnen:<br>a) Hat der Bauherr beim Auftrag an die Baufirma die Anforderungen des Gutachtens erfüllt und entsprechende Hinweise an die Firma gegeben? (Nennen der Firma und Darlegung ihrer Tätigkeiten am Heidberg)<br>b) Sind die belasteten Böden fachgerecht entsorgt worden oder wiederverwendet worden und in welcher Weise? Bitte um Vorlage entsprechender Bescheinigungen oder Einsicht in die entsprechenden Unterlagen beim Bauherren!<br>4. Hat das Bezirksamt die BSU über die belasteten Böden informiert und eine Detailuntersuchung angefordert, was bei Überschreiten der Höchstwerte gesetzlich vorgeschrieben ist?<br>5. Hat die BSU dieses Grundstück am Heidberg und die umliegenden Grundstücke untersucht? Wir bitten um Einsicht in das Prüfungsergebnis!<br>6. Wenn nicht, wann erfolgt eine nähere Untersuchung durch die BSU?<br>Fraktion DIE LINKE: Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi<br><br>
</p>
<h4>Anmerkungen</h4>
<p>(1)Die Bohrstellen betreffen ca. 40 qcm des gesamten Grundstückes von ca. 2000 qm. Die Einzelproben wurden, gemischt zu 2 Bodenmischproben aus der Auffüllung und dem gewachsenen Sand, an ein chemisches Labor zur Analyse geliefert. Es wurden offenbar keine speziellen Proben für die chemische Analyse genommen. Die Fachleute haben den Boden nicht tiefer untersucht als der Aushub der Baugrube ausmachte und erfolgte an den Stellen, die schon für ein geotechnisches Gutachten genutzt worden waren.<br>Insgesamt wird die Auffüllung der LAGA- Einbauklasse Z 2 (LAGA bedeutet: Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom 5.11.2004: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen/TeilII) als belastet zugeordnet:<br>- wegen leicht erhöhten Werten an Schwermetallen wie Blei, Kupfer, Zink sowie Benzopyren nach LAGA Z 1<br>- wegen einem erhöhten Gesamtgehalt von PAK (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe)<br>und<br>- erhöhtem Gehalt von TOC (Total organic carbon nach) nach LAGA Z 2. Der Schadstoff PCB (polychloride Biphenyle) wurde nicht bestimmt! (n.n.)<br>(2) Das Gutachten verlangt für den belasteten Boden erhöhte Anforderungen zum technischen Umgang, d.h. eine Einschränkung der Wiederverwendung für Auffüllung des Baugrubenrandes und des Gebäuderandes bzw. eine fachgerechte Entsorgung. („Für die Ausschreibung der Erdarbeiten sollte für die Auffüllung die Klassifizierung LAGA Z 2 zu Grunde gelegt werden, da gegenüber unbelasteten Böden (LAGA Z 0) von Zusatzkosten für die Bodenentsorgung bzw. Verwertung ausgegangen werden muss. Die Böden der Zuordnungsklassen Z 1.1 bis Z 2 sind für eine Wiederverwertung unter bestimmten Bedingungen geeignet, sofern sie für den vorgesehenen Zweck die bodenmechanischen Eigenschaften erfüllen.“ (Gutachten, S. 3)<br>„Aus schadstoffrelevanter Sicht können diese Böden bei Einhaltung der technischen Regeln der LAGA“ wiederverwendet werden (z.B. ausreichende Deckschicht von mind. 2 m oberhalb des Grundwasserleiters, Abdichtung mit bindigen Böden bzw. wassenundurchlässige Versiegelungen.“ (vgl. Gutachten S. 4).<br>Außerdem sagt das Gutachten, dass „gewisse Schwankungen in den Schadstoffgehalten nicht auszuschließen“ seien, „da es sich bei der hier durchgeführten Untersuchung um eine Orientierende Schadstofferkundung handelt.“ (Gutachten S. 4)<br>
</p>
<p><br><br>
</p>
<h4>Das Bezirksamt Hamburg-Nord beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:</h4>
<p><br>Vorbemerkung:<br>Die Bebauung des Flurstücks 3579 in der Gemarkung  Winterhude und insbesondere eine mögliche Schadstoff- und/oder  Kampfmittelbelastung des Bodens auf diesem Flurstück standen in der  jüngeren Vergangenheit mehrfach im Mittelpunkt von Anfragen aus dem  politischen Raum und von Anwohnern.<br>Im Rahmen dieser Anfragen gaben  Anwohner Hinweise auf die historische Nutzung sowohl der angefragten als  auch umliegender Flächen.<br>Diese Hinweise auf Bodenverunreinigungen  wurden durch die zuständigen Fachbehörden für Stadtentwicklung und  Umwelt (BSU) sowie Inneres und Sport (BIS) geprüft. Die Ergebnisse  wurden in die entsprechenden Fachinformationssysteme eingepflegt.<br>Im  Hinblick auf eine mögliche Schadstoffbelastung des Bodens auf dem  Flurstück 3597 lässt sich feststellen, dass weder die historische  Erkundung der Fläche noch die orientierende Schadstofferkundung  Hinweise auf eine altlastverdächtige Nutzung des Grundstücks ergaben.<br>Die  zitierte Schadstoffuntersuchung bestätigt vielmehr eine  standorttypische Belastung des Bodens mit organischen und anorganischen  Stoffen. Die Werte liegen zwar oberhalb der Vorsorgewerte der  einschlägigen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),  was zu eingeschränkten Verwertbarkeit des Bodenmaterials führt, jedoch  unterhalb der Prüfwerte dieser Verordnung für die Nutzung als  Kinderspielfläche.<br>Hinzu kommt, dass annähernd 100% des Flurstücks  überbaut werden oder der anstehende Boden bei der Herrichtung der  Nebenflächen überdeckt wird.<br>Für weitere Untersuchungen bestand aus Sicht des Bezirksamts kein Anlass.<br>Zu 1.:<br>Anfallender Bodenaushub ist, soweit eine Verwendung auf dem Grundstück nicht möglich ist, entsprechend der einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Überwachung der Abfallströme im Abfallnachweisverfahren obliegt der BSU.<br>Zu 2.:<br>Nein, dies war nicht notwendig. PCB wurde im Gutachten als „nicht nachweisbar, n.n.“ ausgewiesen.<br>Zu 3a):<br>Dem Bezirksamt sind keine Hinweise bekannt, dass der Bauherr gegen abfall- oder bodenschutzrechtliche Anforderungen verstoßen hat. Die Ausführungen des Gutachters stellen lediglich eine Hilfe für den Bauherrn dar, sich rechtskonform zu verhalten.<br>Zu 3b):<br>Siehe Antwort zu 1.<br>Zu 4.:<br>Die Abteilung Bodenschutz / Altlasten der BSU ist in das Verfahren eingebunden, notwendige Untersuchungen veranlasst sie in eigener Zuständigkeit.<br>Zu 5. und 6.:<br>Das Bezirksamt hat hierüber keine Kenntnis. Anfragen hierzu sind an die BSU zu richten.<br>Harald Rösler</p>]]></content:encoded>
                <category>Antraege 2016 und aelter</category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category><category>LF Hamburg Nord</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187395</guid>
                <pubDate>Fri, 16 Aug 2013 11:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Schuldenbremse konkret – Stellenstreichungen im Bezirksamt?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/schuldenbremse-konkret-stellenstreichungen-im-bezirksamt/</link>
                
                <description>Entsprechend der vom Hamburger Senat (SPD) beschlossenen SCHULDENBREMSE (DIE LINKE war als einzige Partei dagegen), folgen nun die ersten Konkretisierungsschritte.
So kursieren aktuell sog. Konsolidierungspläne in Sachen „personalwirtschaftliche Maßnahmen“ in den sieben Hamburger Bezirken.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h1>Kleine Anfrage: Schuldenbremse konkret – Stellenstreichungen im Bezirksamt? </h1>
<p>&nbsp;<br>Hamburg, 16. August 2013 <br><br>
</p>
<h2>Sachverhalt: </h2>
<p>Entsprechend der vom Hamburger Senat (SPD) beschlossenen SCHULDENBREMSE (DIE LINKE <br>war als einzige Partei dagegen), folgen nun die ersten Konkretisierungsschritte. <br>So kursieren aktuell sog. Konsolidierungspläne in Sachen „personalwirtschaftliche Maßnahmen“ in <br>den sieben Hamburger Bezirken. Diese personalwirtschaftliche Maßnahmen geben einen <br>detaillierten Überblick über das Personalstellenstreichprogramm des jeweiligen Bezirkes wider. <br>Bestandteil dieser personalwirtschaftlichen IST-Maßnahme sind Aussagen über: <br>- die genaue Stelle/Stellenbeschreibung („Leitzeichen“) <br>- die Aufgabe der Stelle <br>- der Umfang der Stelle <br>- die interne Bezeichnung des Stelleninhabers („Bezeichnung“) <br>- Wertigkeit der Stelle (z.B. A12) <br>- der sich u.a. hieraus ergebene „PKT“- bzw. „ATZ“-Wert in T-EURO <br>- die genaue Stellennummer <br>- wann die Stelle gestrichen werden soll („Streichdatum“) <br>- in welche Streichkategorie die Stelle fällt (z.B. Grundfluktuation) <br>und als betriebswirtschaftliches Fazit den sog. Konsolidierungseffekt die beiden Kategorien <br>- die Reduzierung der „VZA“&nbsp; sowie <br>- die Reduzierung der Personalkosten „PKT“ <br>&nbsp;<br>Soweit die betriebswirtschaftlichen Items. <br>&nbsp;<br>
</p>
<h2>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter: </h2>
<p>1. Existieren für den Bezirk Hamburg-Nord identische oder ähnliche personalwirtschaftliche <br>Maßnamepläne? <br>2. Wenn ja, seit wann? <br>2.1Wenn es andere Pläne gibt, wie sehen diese genau aus? Bitte Beispiele anfügen. <br>3. Wenn aktuell diese Pläne nicht vorliegen, warum nicht? <br>( PAGE 2) <br>4. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung diese Sparmaßnahmen öffentlich zu machen? <br>5. Wann sollen die Bezirksabgeordneten darüber informiert werden? <br>&nbsp;<br>Fraktion DIE LINKE: Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi <br>&nbsp;<br>&nbsp;<br><br>&nbsp;<br>
</p>
<h2>Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage Nr. 113/2013 wie folgt:&nbsp; </h2>
<p>&nbsp;<br>Zu 1: <br>Keine. <br>Zu 2: <br>Entfällt. <br>Zu 3: <br>Die Personalbudgetprognose für 2013 bewegt sich aufgrund erfolgreicher Steuerung noch im auskömmlichen Bereich. Im Übrigen setzt das Bezirksamt Hamburg-Nord auf wirkungsvolle Einspareffekte aus dem Konsolidierungsprozess des Projektes „Bezirksverwaltung 2020“. Das Projekt entwickelt Maßnahmen mit einem aufgabenkritischen Ansatz, die sich derzeit noch in der Konzeption befinden. Es ist vorgesehen, dass der Hauptausschuss entsprechende Statusberichte erhält.&nbsp; <br>&nbsp;<br>Zu 4. <br>Entfällt. <br>Zu 5: <br>Entfällt. <br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>Harald Rösler </p>]]></content:encoded>
                <category>Antraege 2016 und aelter</category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187394</guid>
                <pubDate>Tue, 12 Feb 2013 11:24:00 +0100</pubDate>
                <title>Untersuchung auf Kampfmittel in Hamburg-Nord</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/untersuchung-auf-kampfmittel-in-hamburg-nord/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage Nr. 10/2013</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Untersuchung auf Kampfmittel in Hamburg-Nord<br>Kleine Anfrage Nr. 10/2013<br><br>Sachverhalt/Fragen<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 31. Januar 2013<br>1. In welchen Fällen ist die Untersuchung eines Geländes auf Kampfmittel notwendig?<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) Welche Rechtsgrundlagen bestehen hierfür?<br>2. Mit welchen Methoden wird die Untersuchung auf Kampfmittel durchgeführt?<br>3. Sind dem Bezirksamt Alternativverfahren bekannt?<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) wurden diese schon in Hamburg-Nord angewandt? Wenn nein: warum nicht?<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) Werden diese in anderen Kommunen oder im europäischen Ausland angewendet? <br>Falls ja: Mit welchen Resultaten?<br>4. Durch wen erfolgt die Festlegung, welches Verfahren angewendet wird?<br>5. Wer trägt die Kosten einer Untersuchung auf Kampfmittel und ggf. deren Beseitigung?<br>6. Auf welchen Flächen in Hamburg-Nord besteht Verdacht auf Kampfmittelrückstände?<br>&nbsp;a) Aufgrund welcher Quellen werden diese Verdachtsflächen ermittelt?<br>&nbsp;b) Nach welchen Kriterien wird über die Dringlichkeit einer Untersuchung entschieden?<br>7.&nbsp; Wurde in der unmittelbaren Nachkriegszeit dokumentiert welche Flächen mit welcher Gründlichkeit auf Blindgänger untersucht wurden?<br>&nbsp;<br>Fraktion DIE LINKE: Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
</p>
<p>11.02.2013<br>Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:<br>Das Bezirksamt ist in Fragen der Kampfmittelräumung und -sondierung lediglich für Ausnahmen<br>von der Sondierpflicht nach § 5 Abs.2 der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch<br>Kampfmittel vom 13.12.2005 (KampfmittelVO) zuständig. Im Falle eines Antrags auf Ausnahme<br>von der Sondierpflicht kann das Bezirksamt jedoch nur aufgrund einer fachlichen Stellungnahme<br>des Kampfmittelräumdienstes der Feuerwehr entscheiden. Alle Zuständigkeiten hinsichtlich der<br>Zulassung von Sondierverfahren, der Führung eines Registers fachkundiger Firmen und eines<br>Verdachtsflächenkatasters liegen ausschließlich bei der Behörde für Inneres und Sport,<br>Feuerwehr / Kampfmittelräumdienst oder Feuerwehr / Gefahrenermittlung Kampfmittelverdacht<br>(GEKV). Dieses vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:<br>zu 1:<br>Nach&nbsp; § 5 Abs. 1 der KampfmittelVO sind "Eigentümer einer Verdachtsfläche, auf der bauliche<br>Maßnahmen durchgeführt werden sollen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind,<br>verpflichtet, ein geeignetes Unternehmen ... mit der ... Sondierung... und dem Freilegen eines<br>Kampfmittels oder Verdachtspunktes zu beauftragen." <br>Zu 1a:<br>Die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel vom 13.12.2005 (KampfmittelVO).<br>Zu 2 - 4:<br>Siehe Vorbemerkung. Zuständig und alleinig fachkundig ist der Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr.<br>Zu 5:<br>Die Kosten für die Sondierung und Freilegung von Kampfmitteln bzw. Verdachtspunkten trägt der jeweilige Grundeigentümer, die der Räumung und Beseitigung die FHH.<br>Zu 6, 6a und 7: <br>Die&nbsp; Fragen sind durch die zuständige Behörde für Inneres, Feuerwehr, Referat<br>Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) zu beantworten.<br>Zu 6b: <br>Siehe Antwort zu 1. Untersuchungen finden statt, wenn auf einer Verdachtsfläche bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187392</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Apr 2012 09:02:00 +0200</pubDate>
                <title>Fahrradfreizeitpark Dirtland Hamburg Langenhorn</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/fahrradfreizeitpark-dirtland-hamburg-langenhorn/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Kleine Anfrage Nr. 26/2012
</p>
<p>Sachverhalt/Fragen
</p>
<p><br>Am 30.03.2012 fand unter der Trägerschaft des Vereins Young Dragons e.V. in der ehemaligen Tennishalle am Wittekopsweg in Langenhorn eine Demonstrationsveranstaltung für das Sportprojekt „Fahrradfreizeitpark Dirtland Hamburg Langenhorn“ statt.
</p>
<p>Ziel des Projekt ist es, auf der Gesamtfläche (30.000m²) ein vielfältiges Angebot der Spielarten des Radfahrens, beginnend bei Kindergruppen die Trainerstunden für Geschicklichkeitsübungen buchen können, über Familienveranstaltungen und Sportwettbewerbe bis hin zu „Dirtbiking“, mit akrobatischen Einlagen versehendes Springen über Rampen auf Mountainbikes oder BMXFahrrädern, anzubieten. Die Nutzung soll ganzjährig erfolgen, auch Indoor.
</p>
<p>Das Leitthema „Dirtbiking“ wurde am 30.03. in einer eindrucksvollen Demonstrationsveranstaltung vorgestellt. Auf einer, in wochenlanger Arbeit vorher angefertigten Strecke in einer der alten Tennishallen, zeigten über 20 Jugendliche vor Ort und einige Teamfahrer des Hamburger Fahrradherstellers Bergamont spektakuläre Akrobatik in der Luft.
</p>
<p>Der große Andrang und die hohe Zahl an Jugendlichen (zum Teil extra aus Berlin oder Pinneberg mit Bus &amp; Bahn gekommen) lässt die Nachfrage erahnen und zeigt den Bedarf für Sportstätten dieser Art. Ein vereinsgeführter Fahrradfreizeitpark könnte ideal in den Sportstättenentwicklungsplan der Hansestadt passen und wäre eine Chance, den sportbegeisterten Hamburgern – Aktiven und Zuschauern - ganzjährig ein spannendes Programm zu bieten, das Deutschlandweit einmalig ist.<br>
</p>
<p>Die ehemalige Tennisanlage am Wittekopsweg wird seit vielen Jahren nicht mehr genutzt. Die beiden Tennishallen stehen leer und zeigen bereits deutliche Zeichen des Verfalls.<br>
</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir:<br>Mit welche Fachämtern und Fachbehörden haben die Investoren des Projekts „Dirtland Hamburg Langenhorn“ bereits Kontakt aufgenommen?<br>1. Welche weiteren Fachbehörden oder Fachämter müssen noch kontaktiert werden?<br>2. Dieses Sportangebot für alle Altersgruppen ist innovativ und im Großraum Hamburg<br>bislang einmalig. Hält das Bezirksamt Hamburg-Nord ein ein Angebot dieser Art für<br>erstrebenswert im Bezirk und speziell in Langenhorn zu realisieren?<br>Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und Aufwendungen wird der Verein Young Dragons bei<br>der Realisierung unterstützt?<br>Wenn nein, mit welchen Maßnahmen und Aufwendungen wird der Verein Young Dragons<br>trotzdem bei der Realisierung unterstützt?<br>4. Wie wird aus Sicht der vom Bezirk Hamburg-Nord involvierten Fachämtern die Chance auf eine Realisierung des Projekts eingeschätzt?<br>5. Welche Hemmnisse gibt es aus Sicht der vom Bezirk Hamburg-Nord involvierten<br>Fachämter?<br>6. Welche Auflagen werden den Investoren zur Realisierung des Projekts gemacht?<br>7. In welchem baulichen Zustand sind die Tennishallen am Wittekopsweg?<br>8. Wäre eine Sanierung der Gebäude zum jetzigen Zeitpunkt noch machbar?<br>9. In welcher Höhe müsste zusätzliches Investitionsvolumen aufgewandt werden, wenn die<br>Hallen weiter verfallen, abgerissen und neu aufgebaut werden müssten?<br>
</p>
<p>Carmen Wilckens (GAL) Rachid Messaoudi (DIE LNKE)
</p>
<p><br>
</p>
<p class="indent">&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 19.04.2012<br>Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:<br></p>
<p class="indent">Das angesprochene Gelände am Wittekopsweg mit den darauf befindlichen ehemaligen<br>Tennishallen befindet sich im Eigentum der Finanzbehörde und wird in deren Auftrag durch die Sprinkenhof AG verwaltet.<br>Das Bezirksamt begrüßt die angestrebte Nutzung in Form einer Dirtbiker-Anlage ausdrücklich und sieht darin eine Bereicherung des Sportangebots nicht nur für den Stadtteil, sondern insgesamt für den Bezirk und die Stadt.<br>Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:<br></p>
<p class="indent">Zu 1:<br>Die Bezirksamtsleitung ist auf den Verein Young Dragons e.V. und weitere Akteure zugegangen<br>und pflegt die Kontakte zwischen den Initiatoren des Projektes und u.a.:<br>– Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit<br>– Fachamt Sozialraummanagement<br>– Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt<br>– Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt<br>– Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt<br>– Behörde für Inneres und Sport, Sportamt<br>– Finanzbehörde, Immobilienmanagement<br>– Sprinkenhof AG<br></p>
<p class="indent">Zu 2:<br>Siehe Vorbemerkung. Zwischen dem Projekt und weiteren beteiligten Stellen befindet sich der Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklärung in der Abstimmung. Ziel dieser Vorvereinbarung ist, dass innerhalb einer angemessenen Frist ein Nutzungskonzept für das Gelände als Radsportanlage entwickelt werden kann. Das Nutzungskonzept soll die Machbarkeit eines solchen Projektes unter verschiedenen Aspekten ausleuchten. Das weitere Vorgehen wäre vom Ergebnis abhängig.<br></p>
<p class="indent">Zu 3 (4):<br>Das Bezirksamt kann die wirtschaftlichen Chancen des Projektes noch nicht beurteilen. Es hat aber das Projekt bisher durch die Vermittlung von Kontakten, die Beratung in Verfahrensfragen und Koordinierungsschritte unterstützt. Ergänzend wurde in einem eher schlanken administrativen Verfahren die Demonstrationsveranstaltung am 30.03.2012 ermöglicht. Ausschlaggebend hierfür war, dass die Grundidee für einleuchtend und nicht unrealistisch gehalten wird.<br></p>
<p class="indent">Zu 4 (5):<br>Aus Sicht des Bezirksamtes gibt es gegenüber dem Projekt nach derzeitigem Kenntnisstand keine grundsätzlichen Bedenken oder bestehende Hindernisse.<br></p>
<p class="indent">Zu 5 (6):<br>Siehe Antwort zu 4.<br></p>
<p>Zu 6 (7) – 8 (9):<br>Dem Bezirksamt liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. Die Fragen wären im Zuge des weiteren Verfahrens in Zusammenarbeit mit der Sprinkenhof AG bzw. der Finanzbehörde als Eigentümer zu beantworten.<br>
</p>
<p>Harald Rösler<br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187391</guid>
                <pubDate>Fri, 13 Apr 2012 09:22:00 +0200</pubDate>
                <title>Leerstand Dorotheenstraße 7-11</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/leerstand-dorotheenstrasse-7-11/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Kleine Anfrage 24/2012<br>Sachverhalt/Fragen<br>
</p>
<p>In der Dorotheenstraße 7-11 stehen seit geraumer Zeit viele Wohnungen leer. Angesichts<br>des hohen Drucks auf dem Wohnungsmarkt bzw. des dringenden Bedarfs an Wohnungen<br>fragen wir:<br>1. Ist dem Bezirksamt der Leerstand dieser Wohnungen bekannt?<br>Wenn ja, seit wann und mit welcher Begründung stehen die Wohnungen leer,<br>sofern sie länger als 6 Monate leer stehen?<br>2. Wie viele Wohnungen gibt es in diesem Häuserblock, wie viele sind vermietet und<br>wie viele stehen leer und seit wann?<br>3. Wurde ein Antrag auf Abbruch für diese Häuser gestellt oder ist dem Bezirksamt<br>bekannt, dass dies beabsichtigt ist?<br>4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Wohnungen an die Firma Günther Franke<br>Gruber Bauherren GmbH verkauft worden sind, die auf Abriss von Immobilien und<br>anschließendem Neubau spezialisiert ist?<br>5. Was gedenkt das Bezirksamt gegen den Leerstand der Wohnungen zu tun<br>angesichts des aktuellen Wohnraumbedarfes in Hamburg?<br>
</p>
<p>Fraktion DIE LINKE: Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi<br>Hamburg, 5. April 2012<br>
</p>
<p><br>
</p>
<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;13.04.2012<br>Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:<br>
</p>
<p>Zu 1.:<br>Dem Bezirksamt ist der Leerstand seit dem 14.03.2012 bekannt.<br>
</p>
<p>Zu 2.:<br>Nach den örtlichen Ermittlungen des Bezirksamtes gibt es in dem Block 45 Wohnungen.<br>Hinweisen zufolge stehen davon etwa 15 leer.<br>
</p>
<p>Zu 3.:<br>Nein.<br>
</p>
<p>Zu 4.:<br>Nein, die Firma ist lediglich Verwalter dieser Wohnungen.<br>
</p>
<p>Zu 5.:<br>Der Verwalter hat auf Nachfrage des Bezirksamtes mitgeteilt, dass nach Renovierung eine<br>Vollvermietung des Wohnblocks vorgesehen ist. Eine örtliche Besichtigung hat<br>entsprechende Sanierungsarbeiten bestätigt. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das<br>Bezirksamt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen, behält die weitere<br>Entwicklung jedoch im Blick.<br>
</p>
<p>Harald Rösler</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187390</guid>
                <pubDate>Mon, 31 Oct 2011 13:55:00 +0100</pubDate>
                <title>Sachstand zum Wettbewerbsverfahren Am Weißenberge - Kleine Anfrage 75/2011</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/sachstand-zum-wettbewerbsverfahren-am-weissenberge-kleine-anfrage-75-2011/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sachverhalt/Fragen<br>Auf der Stadtentwicklungsausschusssitzung vom 26.03.2009 wurde das Ergebnis des<br>städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs „Am Weißenberge“ (Bebauungsplan-Entwurf OH 26) vorgestellt. Der erste Preis wurde für ein Konzept vergeben, das eine Mischung aus Wohn- und Gewerbegebiet vorsah. Angesichts der mittlerweile eingegangenen Verpflichtung des Bezirks, jährlich 900 Wohneinheiten zu genehmigen (Vertrag für Hamburg), des dringenden Bedarfs an bezahlbaren Wohnraum, den der Bezirksamtsleiter immer wieder betont, sowie leerstehender Büroflächen in unmittelbarer Umgebung stellen wir folgende Fragen:
</p>
<p><br>1. Wie ist der Stand des B-Planverfahrens OH 26 von 2007?<br>2. Wird an der ursprünglichen Planung, Gewerbe- und Wohngebiet dort zu genehmigen<br>festgehalten?<br>3. Ist für das Gebiet ein Hotel vorgesehen?<br>Wenn ja, warum und wie viele Stockwerke sind geplant?<br>4. Ist für das Gebiet eine gewerbliche Bebauung für Büroflächen vorgesehen?<br>Wenn ja, warum und wie viele Stockwerke sind geplant?<br>5. Sind für das Gebiet Stadthäuser, Stadtreihenhäuser und Stadtvillen vorgesehen?<br>Wenn ja, warum, wie viele und entsprechen diese dem angekündigten Ziel, bezahlbaren<br>Wohnraum im Bezirk schaffen zu wollen? Bitte unterteilt nach Stadthaus, Stadtreihenhaus und Stadtvilla.<br>6. Gibt es Bestrebungen des Bezirksamtes, dort auf die Realisierung von gefördertem&nbsp; Wohnraum zu drängen bzw. vertraglich zu bestehen? Wenn ja, werden Förderungsmöglichkeiten vorgegeben, die in Anspruch genommen werden sollen und wird ein Mietzins(bereich) (5,80 € ist realisierbar, wenn alle Förderungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden) vom Bezirksamt vorgegeben?<br>Wenn nein, warum nicht?<br>7. Ist der Erhalt der schutzwürdigen Wärterhäuser am Maienweg und Am Weißenberge<br>vorgesehen?<br>8. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann mit einer Sanierung der SAGA/GWG-Wärterhäuser in der Nesselstraße, wovon ein großer Teil leer steht, zu rechnen ist?<br>9. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?<br>10. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?<br>11. Wie viele Wohneinheiten sind insgesamt geplant?
</p>
<p><br>Für die Fraktion DIE LINKE:<br>Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi
</p>
<p><br>
</p>
<p>Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
</p>
<p><br>Zu 1:<br>Aus dem Siegerentwurf des städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs „Am<br>Weißenberg“ wurde zwischen August 2009 und Februar 2010 der Funktionsplan erarbeitet, der die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf Ohlsdorf 26 bildet. In der Sitzung des<br>Stadtentwicklungsausschusses am 09.06.2011 wurde dazu ein mündlicher Sachstandsbericht gegeben.<br>Im Bebauungsplanverfahren ist die Abstimmung mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen, der Arbeitskreis I fand am 26.09.2011 statt. Die Ergebnisse sollen in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.11.2011 vorgestellt und erläutert sowie der Stadtentwicklungsausschuss um Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung gebeten werden.
</p>
<p><br>Zu 2:<br>Die Ergebnisse des Siegerentwurfs sind mit wenigen Änderungen in den Funktionsplan und<br>Bebauungsplan übernommen worden. An der Sengelmannstraße ist ein Gebäuderiegel mit<br>Kerngebietsnutzung vorgesehen, die übrigen Planbereiche sollen als reine und allgemeine<br>Wohngebiete ausgewiesen werden, die sich um eine Grünfläche/Parkanlage gruppieren.
</p>
<p><br>Zu 3:<br>Die Kerngebietsnutzung an der Sengelmannstraße lässt planungsrechtlich Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie untergeordnet auch Wohnungen zu. Ein Hotel ist demnach zulässig; da die Flächen aber noch nicht vermarktet sind, ist nicht bekannt, welche Nutzungen sich dort konkret ansiedeln werden. Die Bebauung ist an der Sengelmannstraße zwingend sechsgeschossig ausgewiesen, in den rückwärtigen Bereichen zur Wohnbebauung hin zwei- bis viergeschossig. Die hervorgehobene verkehrliche Lage der Sengelmannstraße in Verlängerung der Umgehung Fuhlsbüttel und die unmittelbare Flughafennähe erzeugen eine Lagegunst, die zur straßenparallelen Ansiedlung von repräsentativen Arbeitsstättennutzungen geeignet ist. Aus städtebaulicher Sicht bietet hauptsächlich der Straßenabschnitt zwischen Maienweg und Suhrenkamp das Potential, eine dem Magistralencharakter der Sengelmannstraße entsprechende Bauweise zu realisieren. Mit der Kerngebietsausweisung wird auch die Bestandssituation hinsichtlich der Lärmbelastung durch den Kfz-Verkehr planerisch berücksichtigt. Durch einen Riegel aus lärmunempfindlicherer Kerngebietsbebauung werden die dahinter liegenden Wohnbereiche abgeschirmt.
</p>
<p><br>Zu 4:<br>Siehe Antwort zu 3.
</p>
<p><br>Zu 5:<br>Der Siegerentwurf des Wettbewerbs und der darauf aufbauende Funktionsplan hatten Stadtvillen, Stadtreihenhäuser und Geschosswohnungsbau mit verschiedenen Wohnungstypen wie z.B. Maisonette-Wohnungen vorgesehen. Ende 2011 sind die Wohnbauflächen im Plangebiet in ihrer Gesamtheit von der Finanzbehörde an die SAGA-GWG veräußert worden. Diese wird die Wohnungsgrößen und -typen bedarfsgerecht entsprechend ihrer Mieternachfrage und der Förderkriterien anpassen. Ein Anteil der Wohnungen (mindestens 50 %) soll im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Bislang liegen dem Bezirk noch keine detaillierten Angaben der SAGA-GWG zu dem genauen Wohnungsschlüssel, den Wohnungstypen und dem Anteil der geförderten Wohnungen vor.
</p>
<p>Zu 6:<br>Der Bezirk hat keine rechtlichen Möglichkeiten, Grundstückseigentümer zu solchen Vorgaben zu verpflichten. Die wohnungspolitischen Ziele der FHH sind mit dem Direktverkauf des Grundstücks an SAGA-GWG umgesetzt.
</p>
<p><br>Zu 7:<br>Ja. Die Wohngebäude Suhrenkamp 68/70, 72/74, 76/78 und Nesselstraße 5, 7, 11/13, 15/17, 19/21, 23/25, 27/29, 6/8, 12/14 und 20/22 sind im Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Hamburgisches Denkmalschutzgesetz enthalten. Es handelt sich um Beamtenwohnhäuser aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, die zum Ensemble der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel gehören. Die weiteren Wärterhäuser Nesselstraße 31/33, 28/28a/30/30a, 34/Maienweg 175, 35/ Maienweg 177/179, Maienweg 181/183/185 sind als Wohnhäuser für die Wärter der JVA im gleichen zeitlichen Zusammenhang entstanden. Sie unterliegen nicht dem Denkmalschutz, werden aber vom Denkmalschutzamt als Teil des baulichen Ensembles mit der Nesselstraße und ihrem gewachsenen Baumbestand als erhaltenswert angesehen. Da die erhalten gebliebene Altbausubstanz mit dem Straßenraum der Nesselstraße städtebaulich gestaltprägend für diesen Teil des Stadtteils Ohlsdorf ist, soll für diesen Bereich mit dem Bebauungsplan ein städtebaulicher Erhaltungsbereich nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des<br>Baugesetzbuchs festgelegt werden.
</p>
<p><br>Zu 8:<br>Nein
</p>
<p><br>Zu 9:<br>Der Bebauungsplan-Entwurf kann zum Sommer 2012 Vorweggenehmigungsreife erreichen. Die Freimachung der Flächen wird nicht vor dem 30.06.2012 erfolgen, zu diesem Termin ist dem Pavillondorf von Fördern &amp; Wohnen an der Sengelmannstraße gekündigt. Mit einem Baubeginn ist daher frühestens zum Herbst 2012 zu rechnen, je nach Planungsfortschritt der SAGA-GWG. Die Liegenschaftserschließung für die beiden neuen Planstraßen im Gebiet ist bereits in Vorbereitung.
</p>
<p><br>Zu 10:<br>Hierzu können derzeit keine Aussagen getroffen werden.
</p>
<p><br>Zu 11:<br>Die SAGA-GWG geht von einer Anzahl von rund 450 Wohneinheiten im Neubau aus, im Bestand bleiben rund 60 Wohneinheiten erhalten.
</p>
<p><br>Wolfgang Kopitzsch
</p>
<p><br>Anlage/n:<br>ohne Anlagen<br>
</p>
<p><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187389</guid>
                <pubDate>Thu, 06 Oct 2011 14:09:00 +0200</pubDate>
                <title>Vorlage der Bezirksversammlung zum Bürgerentscheid Langenhorn 73 - Kleine Anfrage Nr. 64/2011</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/vorlage-der-bezirksversammlung-zum-bu-rgerentscheid-langenhorn-73-kleine-anfrage-nr-64-2011/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="indent">Sachverhalt/Fragen &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Hamburg, 22. September 2011</p>
<p class="indent"><br>Laut § 8.3.3.3 der Dienstvorschrift für die Durchführung von Bürgerbegehren und<br>Bürgerentscheiden in den Bezirken heißt es: „Nicht zweckdienlich und daher unzulässig sind tendenziöse oder bewusst falsche bzw. irreführende Sachverhaltsdarstellungen. Das Bezirksamt trägt dafür Sorge, dass diese nicht in das Informationsheft aufgenommen werden.“ Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p>
<p class="indent"><br>In der Fragestellung der Bezirksversammlung (BV) wird gefragt, ob man/frau dafür sei, dass die Wulffsche Siedlung in Übereinstimmung mit den Wünschen der Mieter neu gestaltet würde. Ferner befindet sich oben links ein Querbalken in dem steht, „im Sinne der Mieter abstimmen!“. Diese Aussage beinhaltet alle Mieter, ausgeschlossen wurde niemand.<br>1. Konnte die Bezirksversammlung belegen, dass alle Mieter sich eine Neubebauung<br>wünschen?<br>Wenn ja, ist dies belegt? Wenn ja, wo ist dieser Beleg?<br>Wenn nein, warum darf eine tendenziöse Behauptung, alle sein für die Bebauung, mit ins<br>Informationsheft? Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.</p>
<p class="indent"><br>2. Konnte die BV belegen, dass der Mieterschutz, der die jetzigen Mieter vor den Folgen der B-Planänderung bzw. des Neubaus schützen soll, darüber hinaus eine Verbesserung des Mieterschutzes darstellt?<br>Wenn ja, womit?<br>Wenn nein, vertritt das Bezirksamt die Ansicht, dass diese Aussage irreführend ist? Wenn<br>nein, warum nicht? Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.</p>
<p class="indent"><br>Die BV behauptet, es würde bezahlbarer Wohnraum geschaffen.<br>3. Was ist bezahlbarer Wohnraum für die BV?</p>
<p class="indent"><br>4. Wie hoch wird die Nettokaltmiete der geplanten Wulffschen Siedlung eingeschätzt?</p>
<p class="indent"><br>5. Wenn die Nettokaltmiete nicht bekannt sein sollte oder nicht von der BV eingeschätzt<br>werden kann, wie kann die tendenziöse Behauptung aufgestellt werden, sie sei bezahlbar?<br>Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.</p>
<p class="indent"><br>Im Absatz „Was Sie wissen müssen“ heißt es, die Mieter plädierten für den Neubau.<br>6. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es in der Wulffschen Siedlung auch Mieter gibt, die der Bürgerinitiative angehören?</p>
<p class="indent"><br>7. Ist es dem Bezirksamt bekannt, dass diese Mieter sich gegen den B-Plan-Entwurf<br>Langenhorn 73 ausgesprochen haben?<br>Wenn ja, warum darf diese tendenziöse Behauptung der BV im Informationsheft stehen?<br>Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.</p>
<p class="indent"><br>Ferner wird im selben Absatz behauptet, man/frau spräche sich im Sinne der jetzt dort lebenden Menschen aus, stimme man/frau für die Vorlage der BV.<br>8. Konnte die BV belegen, dass das im Sinne der Menschen der Wulffschen Siedlung ist?<br>Wenn ja, womit ist das belegt? Wenn ja, wo ist dieser Beleg?<br>Wenn nein, wie kann eine solche irreführende Behauptung nicht vom Bezirksamt<br>beanstanden werden? Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.</p>
<p class="indent"><br></p>
<p class="indent">Im Text „Ihr Ja für“ wird der Mieterschutz, Erhaltung des Charakters der Siedlung und mehr Grün angeführt.<br>9. Welche Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation des Mieterschutzes schafft der<br>Neubau und ist dieser zusätzliche Schutz ohne Neubau notwendig?</p>
<p class="indent"><br>10. Vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass wenn man/frau für den Abriss einer Siedlung votiert, der/die Wähler/in sich für die Erhaltung des Charakters der abgerissenen Siedlung ausspricht? Und macht er/sie das damit eher, als spräche er/sie sich für den Erhalt der Selbigen aus? Bitte mit ausführlicher Begründung.</p>
<p class="indent"><br>11. Sieht das Bezirksamt darin keine Irreführung? Wenn ja, wieso darf diese ins<br>Informationsheft? Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.</p>
<p class="indent"><br>12. Der B-Plan 73 sieht eine Verdichtung der Wulffschen Siedlung vor. Gebäude werden<br>breiter und länger. Wodurch wird mehr Grün geschaffen?</p>
<p class="indent"><br>Im Text von Frau Schenkewitz schreibt sie, „Wir, die hier leben, sind für die Vorlage der BV...“.<br>Diese Behauptung schließt niemanden aus und meint alle Mieter.<br>13. Hat die BV diese Aussage überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?</p>
<p class="indent"><br>14. Hat das Bezirksamt diese Aussage überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?</p>
<p class="indent"><br>15. Vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass diese Aussage nicht tendenziös ist? Wenn ja, warum ist sie nicht tendenziös? Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.<br>Wenn nein, warum durfte diese Aussage mit ins Informationsheft aufgenommen werden.<br>Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.</p>
<p class="indent"><br></p>
<p class="indent">Auf Seite 2 fängt es mit der Überschrift an, „Bezirk und Mieter Hand in Hand...“<br>16. Ist dem Bezirksamt bekannt, wer mit Bezirk gemeint ist?<br>Wenn ja, wer?</p>
<p class="indent"><br>17.Wenn nicht alle im Bezirk lebenden Menschen für den B-Plan Entwurf Langenhorn 73 sind, vertritt das Bezirksamt die Ansicht, es dürfe im Informationsheft so stehen und sei nicht tendenziös? Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.</p>
<p class="indent"><br>Unter „Ihr Ja für“ wird u.a. aufgeführt, „Und alle alten Mieter können bleiben!“<br>18.Wer ist damit gemeint?<br>Sind dort auch kleine Wohnungen für jene vorgesehen, die sich eine 70m2 Wohnung nicht<br>leisten können und ist deren Nettokaltmiete für sie auch bezahlbar? Wenn ja, hat die BV<br>dieses belegt?<br>Oder bedeutet das, dass alle alten Mieter bleiben können, wenn sie es sich leisten<br>können?</p>
<p class="indent"><br>19. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass eine solche Aussage tendenziös und irreführend ist und darf eine solche Aussage in das Informationsheft? Bitte mit einer ausführlichen und juristischen Begründung.</p>
<p class="indent"><br>Rachid Messaoudi</p>
<p><br>
</p>
<p>06.10.11<br>Die Anfrage enthält überwiegend Fragen zum Tatsächlichen. Derartige Fragen können nicht mit einer „ausführlichen und juristischen Begründung“ beantwortet werden. Dieses vorausgeschickt wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
</p>
<p><br>zu 1:<br>Eine bewusst falsche oder irreführende Sachverhaltsdarstellung enthält die Aussage nicht. Die Frage zielt im Übrigen auf die Erkenntnislage der Bezirksversammlung. Diese wäre in ihren Gremien zu diskutieren.<br>
</p>
<p>zu 2 – 5:<br>Siehe Antwort zu 1, Satz 2 und 3.<br>
</p>
<p>zu 6:<br>Ja.<br>
</p>
<p>zu 7:<br>Nein.<br>
</p>
<p>zu 8:<br>Diese Frage hat eine subjektive Wahrnehmung der Mieter der Wulfschen Siedlung zum<br>Gegenstand. Diese entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes.<br>
</p>
<p>zu 9:<br>Ein „Neubau“ ist eine tatsächliche Handlung. Mieterschutz ist demgegenüber Gegenstand<br>normativer Regelungen. Demgemäß kann ein Neubau keine Verbesserung des Mieterschutzes<br>bewirken.<br>
</p>
<p>zu 10:<br>Das Bezirksamt vertritt hierzu keine Auffassung.<br>
</p>
<p>zu 11:<br>Siehe Antwort zu 10.<br>
</p>
<p>zu 12:<br>Es entfallen drei oberirdische Stellplatzanlagen sowie Garagenhöfe, die durch die vorrangige<br>Unterbringung der Stellplätze in Tiefgaragen ersetzt werden. Die Tiefgaragen werden mit einer Erdabdeckung versehen und als Grünflächen hergerichtet.<br>Eine nach bestehendem Planrecht für Gemeinschaftsstellplätze und eingeschossige Gemeinschaftsgaragen ausgewiesene Fläche soll nach neuem Planrecht als - Private Grünfläche - festgesetzt und gesichert werden.<br>
</p>
<p>Zu 13:<br>Rechtsstaatliches Verwaltungshandeln bedarf stets einer Rechtsgrundlage. Eine Rechtsgrundlage für eine Gesinnungsüberprüfung im Sinne dieser Frage besteht nicht.<br>
</p>
<p>zu 14:<br>Siehe Antwort zu 13.<br>
</p>
<p>zu 15:<br>Siehe Antwort zu 1, Satz 1. Die Darstellung ist nicht bereits deshalb tendenziös, weil sie eine Meinung erkennen lässt. Andernfalls wäre ein Informationsheft nicht zu gestalten, da auch die Darstellung der Befürworter des Bürgerbegehrens notwendigerweise eine Meinung enthält.<br>
</p>
<p>zu 16:<br>Bezirk ist eine verkürzende Darstellung für Bezirksversammlung.<br>
</p>
<p>zu 17:<br>Siehe Antwort zu 15.<br>
</p>
<p>zu 18:<br>Siehe Antwort zu 1, Satz 2 und 3.<br>
</p>
<p>zu 19:<br>Siehe Antwort zu 1, Satz 1.<br>
</p>
<p>Harald Rösler
</p>
<p><br>Anlage/n:<br>ohne Anlagen<br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187388</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Jul 2011 14:43:00 +0200</pubDate>
                <title>Fahrradstellplätze am Bahnhof Friedrichsberg</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/fahrradstellplaetze-am-bahnhof-friedrichsberg/</link>
                
                <description>Vor dem S-Bahnhof Friedrichsberg wurden sehr gut genutzte Fahrradbügel kürzlich entfernt. Nach Auskunft des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes wird hier eine Fahrradleihstation im Rahmen des StadtRad-Programms eröffnet.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h1>Fahrradstellplätze am Bahnhof Friedrichsberg</h1>
<h2>Kleine Anfrage 49/2011</h2>
<p><br>Sachverhalt/Fragen<br>06.07.2011<br>Vor dem S-Bahnhof Friedrichsberg wurden sehr gut genutzte Fahrradbügel kürzlich entfernt. Nach Auskunft des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes wird hier eine Fahrradleihstation im Rahmen des StadtRad-Programms eröffnet.<br>Daraus ergeben sich folgende Fragen:<br>1)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wurde diese Veränderung den bezirklichen Gremien mitgeteilt?<br>- falls ja: wann?<br>- falls nein: warum nicht?<br>2)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wird für die weggefallenen Fahrradabstellmöglichkeiten Ersatz geschaffen?<br>- falls ja: Wann, an welcher Stelle und in welchem Umfang?<br>- falls nein: Ist das Bezirksamt der Ansicht, dass die Reduzierung der Fahrradstellplätze <br>am S-Bahnhof Friedrichsberg vor dem Hintergrund der Zielsetzung des StadtRad-<br>Programms (Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs) zielführend ist?<br>
</p>
<p>Fraktion DIE LINKE<br>Karin Haas, Peter Heim, Rachid Messaoudi
</p>
<p><br><b></b>
</p>
<h2><strong>Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:</strong></h2>
<p>Zu Frage 1:<br>Der Standort wurde im Rahmen der Drucksache 5440/11 „StadtRAD Hamburg, Einrichtung der<br>Leihstationen der 2. Stufe" im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz am<br>19.04.2011 vorgestellt. <br>Zu Frage 2:<br>Für die weggefallenen Fahrradabstellmöglichkeiten wird hinter der Station (gegenüber der überdachten Abstellanlage) Ersatz geschaffen. Dies sollte mittlerweile erfolgt sein.<br>Es sollten den örtlichen Gegebenheiten entsprechend möglichst alle für die StadtRAD-Station entfallenen Bügel wieder aufgestellt werden.<br>i.V. Harald Rösler
</p>
<p><br>Anlage/n:<br>ohne Anlagen</p>]]></content:encoded>
                
                <enclosure url="https://www.linksfraktion-nord.de/fileadmin/_processed_/0/e/csm_Fahrrad_03_a67a800102.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187387</guid>
                <pubDate>Mon, 04 Jul 2011 14:51:00 +0200</pubDate>
                <title>Das „Aus“ für das Puppentheater im Haus Flachsland?  </title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/das-aus-fuer-das-puppentheater-im-haus-flachsland/</link>
                
                <description>Laut dem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft für das Puppentheater e.V. vom 15. 06. 2011 wurde dem Hamburger Puppentheater im Haus Flachsland der seit 1987 bestehende Überlassungs- und Nutzungsvertrag zum 31.12.2011 vom Bezirksamt Hamburg-Nord gekündigt.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h1>Das „Aus“ für das Puppentheater im Haus Flachsland? </h1>
<h1>Kleine Anfrage 48/2011</h1>
<p><br><br><b>Sachverhalt/Fragen</b><br>30.06.2011<br>Laut dem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft für das Puppentheater e.V. vom 15. 06. 2011 wurde<br>dem Hamburger Puppentheater im Haus Flachsland der seit 1987 bestehende Überlassungs- und<br>Nutzungsvertrag zum 31.12.2011 vom Bezirksamt Hamburg-Nord gekündigt.<br>Das Puppentheater hat sich in dem Zeitraum von ca. 24 Jahren zu einer wichtigen Einrichtung<br>entwickelt, die z.B. Kleinkindern erste positive, prägende Theatereindrücke vermittelt. Es hat sich<br>eine über den Bezirk Nord hinausgehende Bedeutung erarbeitet. <br>Die Kündigung nimmt dem Puppentheater die Spielstätte in einem gewachsenen Umfeld und<br>Barmbek eine seiner wenigen Kultureinrichtungen.<br>Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt.<br>1)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wer ist Eigentümer der Immobilie am Flachsland?<br>2)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ist das Bezirksamt Vermieter der Räume des Theaters? Wenn ja, seit wann?<br>3)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Welche Kündigungsgründe sind im Vertrage genannt?<br>4)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Welcher Grund hat im konkreten Fall, zu diesem Zeitpunkt zur Kündigung des <br>Überlassungs- und Nutzungsvertrages geführt?<br>5)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ist das Bezirksamt grundsätzlich daran interessiert, das diese Einrichtung im Bezirk Nord&nbsp; bzw. Im Barmbeker/Dulsberger Raum bleibt?<br>6)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; a)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wurden dem Puppentheater Ersatzspielstätten seitens des Bezirksamtes&nbsp; angeboten bzw. nachgewiesen? Wenn ja, welche, wann, wo?<br>Wenn nein, warum nicht? <br>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Hat das Puppentheater diese abgelehnt?<br>Wenn ja, mit welcher Begründung?<br>7)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ist dem Bezirksamt bekannt, wie das Puppentheater finanziert wird?<br>Wenn ja, bitte die Institutionen und den jeweiligen Teilbetrag angeben.<br>Insbesondere bitte den Anteil aus bezirklichen Mittel angeben.<br>8)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; In dem Fall, dass das Puppentheater eine neue vergleichbare Spielstätte fände, würde die <br>Finanzierung in auskömmlicher Höhe sichergestellt sein?<br>9)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ist die Kündigung im Zusammenhang mit einer Veräußerung der Immobilie zu sehen?<br>Wenn ja, wie soll das Grundstück bzw. die Immobilie zukünftig genutzt werden?<br>
</p>
<p>Fraktion DIE LINKE &nbsp;<br>
</p>
<p>04.07.2011<br><b>Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:</b><br>Zu Frage 1:<br>Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.<br>Zu Frage 2:<br>Ja, seit 1987.<br>Zu Frage 3:<br>Es werden im Vertrag keine Kündigungsgründe aufgeführt, da es sich nicht um eine fristlose<br>Kündigung handelt.<br>Zu Frage 4:<br>Konsolidierungsbeitrag des Bezirksamtes Hamburg-Nord.<br>Zu Frage 5:<br>Ja.<br>Zu Frage 6 a:<br>Am 07.04.2011 gab es einen Besichtigungstermin im Haus der Jugend Lattenkamp, <br>Bebelallee 22, 22299 Hamburg. <br>Am 24.05.2011 war ein erneuter Besichtigungstermin (gemeinsam mit der Kulturbehörde) im Haus<br>der Jugend Lattenkamp.<br>Es wurde auf die Initiative für ein theatrales Produktions- und Bildungszentrum WIESE<br>hingewiesen.<br>Zu Frage 6 b:<br>Ja.<br>Die Deckenhöhe sei nicht ausreichend.<br>Zu Frage 7:<br>Die Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V. erhält einen Zuschuss der Kulturbehörde für den laufenden Betrieb von insgesamt 30.000 € jährlich. Die Arbeitsgemeinschaft nutzt die Räume im Haus der Jugend Flachsland, die seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord finanziert werden, mietkostenfrei. Überdies erhält der Verein vom Bezirksamt für die jährlich stattfindende Ferienpass-Aktion einen Zuschuss von ca. 1.800 € aus Mitteln der Stadtteilkulturförderung.<br><br>Zu Frage 8:<br>Seitens der Kulturbehörde wurde signalisiert, dass eine Finanzierung des Spielbetriebes über die Summe von 30.000 € jährlich nicht sichergestellt werden könne. Sollte die Spielstätte des Vereins im Bezirk verbleiben, wäre auch weiterhin die Beantragung von Mitteln aus der Stadtteilkulturförderung für Einzelprojekte möglich. <br>Die Finanzierung zukünftiger Mietkosten ist fraglich.<br>Zu Frage 9:<br>Nein.
</p>
<p><br>Harald Rösler<br>Anlage/n:<br>ohne Anlagen</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187386</guid>
                <pubDate>Fri, 20 May 2011 15:21:00 +0200</pubDate>
                <title>Gutachten Freibad Ohlsdorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/gutachten-freibad-ohlsdorf/</link>
                
                <description>In Ihrer letzten Sitzung der vergangenen Legislaturperiode hat die Bezirksversammlung HH-Nord am 13.01.2011 eine Antrag zur Erstellung eines Gutachtens/Nutzungskonzeptes zum Freibad
Ohlsdorf mehrheitlich beschlossen (Drs. 5289/10). </description>
                <content:encoded><![CDATA[<h1>Gutachten Freibad Ohlsdorf</h1>
<h1>Kleine Anfrage 25/2011</h1>
<p><br><strong>Sachverhalt/Fragen</strong><br>13.04.2011<br>In Ihrer letzten Sitzung der vergangenen Legislaturperiode hat die Bezirksversammlung HH-Nord<br>am 13.01.2011 eine Antrag zur Erstellung eines Gutachtens/Nutzungskonzeptes zum Freibad<br>Ohlsdorf mehrheitlich beschlossen (Drs. 5289/10). Das Bezirksamt ist damit beauftragt worden,<br>ein Wettbewerbsverfahren in Auftrag zu geben.<br>Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:<br>1) Ist das Wettbewerbsverfahren eingeleitet worden?<br>Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand?<br>Wenn nein, warum nicht?<br>2) Welchem Fachamt ist das Verfahren verantwortlich zugeordnet?<br>3) Welchen zeitlichen Ablauf hat das Bezirksamt geplant?<br>4) Sind die Wettbewerbsteilnehmer auf diese Termine verpflichtet worden?<br>5) Für wann ist das Vorliegen eines Ergebnisse vorgesehen?<br>6) Ist dieser Zeitpunkt aus heutiger Sicht realistisch?<br>Wir bitten um fristgerechte Beantwortung.
</p>
<p><br>Die Fraktion DIE LINKE<br>Karin Haas, Peter Heim, Rachid Messaoudi
</p>
<p>Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:Zu 1:Nein. Das Wettbewerbsverfahren bedarf einer angemessenen Vorbereitung durch dieBezirksamtsleitung.Zu 2:Siehe Antwort zu 1.Zu 3:Das Bezirksamt erwartet derzeit die Ergebnisse eines im Januar eingeleiteten Klärungsprozesses.Auf dieser Grundlage soll voraussichtlich im Juni 2011 der Runde Tisch mit Vorschlägen für dieGestaltung eines Wettbewerbsverfahrens befasst werden. Diese Vorschläge werden ggf. auchAngaben zu zeitlichen Vorstellungen bzw. Meilensteinen enthalten.Zu 4 bis 6:Siehe Antwort zu 3.Wolfgang KopitzschAnlage/n:ohne Anlagen</p>]]></content:encoded>
                <category>Antraege 2016 und aelter</category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187385</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Apr 2011 15:14:00 +0200</pubDate>
                <title>Wohnungsbau in Hamburg-Nord, Umnutzung des Busbahnhofs zwischen Elsa- und Weidestraße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/wohnungsbau-in-hamburg-nord-umnutzung-des-busbahnhofs-zwischen-elsa-und-weidestrasse/</link>
                
                <description>Am 04.01.11 hat der Hauptausschuss die Drs.-Nr. 5318/10, die auf einen Antrag der LINKEN im Stadtentwicklungsausschuss zurückgeht, einstimmig beschlossen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wohnungsbau in Hamburg-Nord, Umnutzung des Busbahnhofs zwischen Elsa- und Weidestraße<br>Kleine Anfrage 27/2011<br><br><br>Sachverhalt/Fragen<br>&nbsp;<br>14.04.11<br>Am 04.01.11 hat der Hauptausschuss die Drs.-Nr. 5318/10, die auf einen<br>Antrag der LINKEN im Stadtentwicklungsausschuss zurückgeht, einstimmig<br>beschlossen. Damit wurde die Bezirksamtsleitung gebeten zu prüfen bzw.<br>gebeten<br>1) ob die Fläche grundsätzlich dem Wohnungsbau zugeführt werden kann. <br>Dabei ist auch die Frage der Überbauung zu prüfen.<br>2) diesem Ziel dienende Gespräche mit dem Eigentümer aufzunehmen.<br>3)&nbsp; die Mitglieder der Bezirksversammlung über die Ergebnisse zeitnahe zu<br>informieren.<br>Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:<br>1) Hat die Prüfung, ob&nbsp; eine Zuführung&nbsp; zum Wohnungsbau grundsätzlich<br>möglich ist, stattgefunden?<br>Wenn Ja, mit welchem Ergebnis und unter welchen Voraussetzungen?<br>Wenn nein, warum nicht?<br>2) Sind in der Sache Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen worden?<br>Wenn ja, mit welchem Ergebnis?<br>Wenn nein, warum nicht?<br>3) Wann wird die Bezirksversammlung über den Sachstand zu 1) u. 2)<br>informiert werden?<br>Karin Haas, Peter Heim, Rachid Messaoudi<br><br>Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:<br>Zu 1 und 2:<br>Nein, aus Kapazitätsgründen und wegen anderer Prioritäten.<br>Zu 3:<br>Zum gegebenen Zeitpunkt.<br>Wolfgang Kopitzsch<br>Anlage/n:<br>ohne Anlagen</p>]]></content:encoded>
                <category>Antraege 2016 und aelter</category><category> Stadtentwicklung </category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-187369</guid>
                <pubDate>Tue, 13 Oct 2009 13:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Situation Pflegen und Wohnen in der Finkenau</title>
                <link>https://www.linksfraktion-nord.de/bezirksversammlung/anfragen/kleine-anfragen/details/news/situation-pflegen-und-wohnen-in-der-finkenau/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h1>Situation Pflegen und Wohnen in der Finkenau<br>Kleine Anfrage Nr. 100/2009<br></h1>
<p><br>Sachverhalt/Fragen<br>Hamburg, 13. Oktober 2009<br>Ausgangslage <br>Die neue Pflegeeinrichtung für Senioren Finkenau ersetzt die alten Flachbauten der<br>Seniorenwohnanlage Oberaltenallee.<br>Die Stadt Hamburg hat sich aus der Seniorenbetreuung zurückgezogen.<br>Diese wird betrieben von einem Privatunternehmen namens „Vitanas e.V.“ ...
</p>
<p><a href="/fileadmin/hamburg-nord/PDF/KA100-09.pdf" class="download">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Antraege 2016 und aelter</category><category>Kleine Anfrage (SKA)</category>
                
            </item>


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