Antrag Ramm | Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L, Corona-Sonderzahlung, Corona-Bonus

Dino Ramm
Jugendhilfeausschuss (JHA) Antraege Dino RammBetrieb & GewerkschaftOKIA - Offene Kinder- und JugendarbeitSozialesTopmeldung

Sachverhalt:

Die im Tarifvertrag der Länder (TV-L) zusammengeschlossenen Tarifvertragsparteien haben sich Ende November 2021 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der neue Tarifvertrag gilt vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2023. Neben einer Entgelterhöhung von 2,8 Prozent zum 01.12.2022 wurde auch eine sogenannte Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.3000€ bei einer Vollzeitbeschäftigung vereinbart.

Die kommunalen Mitarbeiter*innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), die bei der FHH beschäftigt sind, erhalten allesamt eine Corona-Sonderzahlung.

Nach § 74 Abs. 5 SGB VIII sind aber unter Berücksichtigung ihrer Eigenleistungen gleiche Grundsätze und Maßstäbe an öffentliche und freie Träger anzulegen. Werden gleichartige Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der Förderung die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten. Die Fachkräfte in den Einrichtungen der OKJA/Familienförderung, derJugendsozialarbeit (JSA) und den SAJF-Projekten haben alles Menschenmögliche getan, um trotz Lockdown, Kontaktbeschränkungen sowie eigenen gesundheitlichen Risiken für die NutzerInnen erreichbar zu sein und bedarfsorientierte Angebote zu initiieren. Die Kompetenz, bedarfsgerecht auf sich verändernde Lebenslagen zu reagieren haben die Einrichtungen gerade in der Pandemie bewiesen.

Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TV-L haben Anspruch auf alle tarifvertraglichen Leistungen. Diese Sonderzahlung muß spätestens zum 31.03.2022 erfolgen, da sie sonst nicht mehr steuer –und sozialversicherungsfrei ist.

Aus der Mitteilungsvorlage zum Verteilungsvorschlag geht hervor, dass die Träger zur Finanzierung Anträge stellen können, die aber nur umgesetzt werden, wenn genug Reste und Rückflüsse dem Haushalt zur Verfügung stehen. Somit ist die Refinanzierung dieser Sonderzahlung für die Träger*innen derzeit nicht gesichert.

Petitum/Beschlussvorschlag:

Der JHA Hamburg-Nord möge beschließen:

  1. Corona Sonderzahlungen nach dem Tarifabschluss des TV-L sind vollumfänglich zuwendungsfähig, soweit die Träger der freien Jugendhilfe vergleichbare Maßstäbe anlegen, wie der öffentliche Träger der Jugendhilfe.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss mitzuteilen, welche Stellen bei welchen Trägern in welchem Umfang in den betreffenden Bereichen zum maßgeblichen Zeitpunkt besetzt sind. Diese Daten sind nebst dem hieraus zu ermittelten Mehrbedarf auch der Fachbehörde anzuzeigen.
  3. Die Fachbehörde wird gebeten, kurzfristig den durch die Tarifvereinbarung zum TV-L entstehenden Personalkostenmehrbedarf, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs für die sog. Corona-Sonderzahlungen zusätzlich und kurzfristig in die Rahmen- und Zweckzuweisung einzustellen.

Dino Ramm und DIE LINKE. Fraktion

Für Rückfragen: 
Dino RammE-Mail: d.ramm@linksfraktion-nord.de
Tel: +49 (0) 176 39254 785 
(mobil)
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Fraktionsbüro

c/o DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Hartzlohplatz 1, 22307 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 6367 6828 (Festnetz)
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Hier erhalten Sie diesen Antrag: "Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L Tarifabschluss für die Freien Träger'innen" als Download-PDF.