Anhörung zum Grundwassermanagement bei Bauvorhaben

Ein Umdenken ist dringend notwendig! Bürgerinnen und Bürger müssen umfassender informiert werden bei Grundwasserabsenkungen! Genehmigungsprozess muss verschärft werden!

 

Der große Saal im Bezirksamt Hamburg-Nord war voll. Viele  waren gekommen, um Informationen über den Umgang mit Grundwasserabsenkungen beim Bauen zu erhalten. Die Umweltbehörde und der Experte für Wasserwirtschaft und Bodenbeschaffenheit, der Prof. Tröger von der TU Berlin, referierten und beantworteten Publikumsfragen.
Der Abend hat gezeigt, dass der Umgang mit der seit einigen Jahrzehnten praktizierten Bauweise in das Grundwasser hinein mit wasserdichtem Beton ein Umdenken erforderlich macht. Neue gesetzliche und fachliche Grundlagen müssen geschaffen werden. Denn viele Bewohnerinnen und Bewohner aus Eppendorf und Alsterdorf berichteten von Schäden durch Risse in den umliegenden Gebäuden, die zeitgleich oder kurz nach umfangreichen Grundwasserabsenkungen in der Nachbarschaft entstanden waren. Bauherren und Umweltamt hatten aber bislang diesen Zusammenhang bestritten.
Professor Tröger machte deutlich, dass die Problematik von Setzungen auch als langfristige nachteilige Wirkung auf alte Bauwerke bislang zu wenig von Institutionen und Behörden beachtet worden sei. Eine flächendeckende Geophysik, das heißt eine noch genauere Kenntnis über den Untergrund der zu bebauenden Fläche sei notwendig, um genauere Prognosen über mögliche Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen zu machen. Es wurde nämlich von einer Eppendorferin berichtet, dass es beim Bau in der Eppendorfer Landstraße 108-110  zu deutlich höheren Aufstauungen von Grundwasser gekommen als prognostiert worden war. Das könnte darauf hindeuten, dass die Bodenbeschaffenheit an dieser Stelle anders war als angenommen.
Außerdem müsse die Bevölkerung umfassender aufgeklärt werden und die Menschen stärker in Form von Beteiligungsprozessen einbezogen werden. So werden in Berlin alle Bauvorhaben in einem öffentlichen Anzeiger veröffentlicht.
Karin Haas, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord:
„Ich habe aus der Anhörung sehr wichtige Hinweise für die notwendigen Veränderungen beim Grundwassermanagement erhalten. Die Genehmigungspraxis bei Bauvorhaben muss verschärft werden und die geophysikalischen Grundlagen hierfür verbessert werden. Das heißt, verstärkt Investitionen in diesem Bereich vorzunehmen, denn Hamburg ist auf Wasser gebaut und das ist, wie wir seit Jahren fordern, viel stärker zu berücksichtigen bei neuen Bauvorhaben.  Ebenso muss die Informationspolitik verbessert werden und die Transparenz bei Bauvorhaben. Hierzu werden wir entsprechende Anträge stellen. Die Bauausschüsse müssen wie andere Ausschüsse öffentlich sein.“
Zum Umgang bei Grundwasserabsenkungen fordert Karin Haas:
„Bei der Neubebauung an der Eppendorfer Landstraße 106 a soll wieder in die Tiefe gebaut und das Grundwasser bis zu 1,90 m  abgesenkt werden. Hier muss die umliegende Nachbarschaft im gesamten Bereich der Absenkung durch den Bauherren informiert werden durch einen öffentlichen Anschlag oder ein Anschreiben mit einer Kartendarstellung. So werden die Hausbesitzer in die Lage versetzt, mögliche Setzungsschäden zu dokumentieren, z.B. Setzungsrisse aus dem Fundament nach oben, um eventuell gemeinschaftlich Schadenersatz einzuklagen. Grundsätzlich muss sich auch bei Grundwasserabsenkungen die Beweislast umkehren, ähnlich wie bei der Asbestbelastung. Nicht der Geschädigte hat die Beweislast, sondern der Verursacher, der Bauherr, und damit bekommt er die Verpflichtung, ausführlich zu dokumentieren. Nur so kann verhindert werden, dass sich die Bauherren mit Hilfe entsprechender Anwälte aus der Verantwortung stehlen können, indem sie viele andere Einflüsse, die immer eine Rolle spielen bei diesen Prozessen, für die Schäden verantwortlich machen. Auch die Umweltbehörde hat sich in dieser Form aus der Verantwortung gezogen, indem sie den Geschädigten mögliche andere Einflüsse für die vermehrt aufgetretenen Risse nannten. Das muss gestoppt werden durch neue Gesetze und Verordnungen auf Landesebene beim Umgang mit dem Grundwasser!“