Ein Umdenken ist dringend notwendig! Grundwassermanagement bei Bauvorhaben verbessern: Transparenz, Beteiligung und Kontrolle!

 Stadtentwicklung UmweltAntraege 2016 und aelterAnträge

Seit über 1 ½ Jahren macht die LINKE auf die Probleme bei Grundwasserabsenkungen im Zuge von Bauvorhaben aufmerksam. Besorgte Eppendorfer Bürgerinnen und Bürger hatten die lang andauernde und durch lange Rohrleitungen für alle sichtbare Grundwasserabsenkung bei der Baugrube zum Neubau in der Eppendorfer Landstraße 108-110 beobachtet. Risse an Gebäuden nach der Grundwasserabsenkung, zunehmende Feuchtigkeit in den Kellern und Gehwegabsenkungen wurden dem Bezirksamt mitgeteilt.

Sachverhalt:



Seit über 1 ½ Jahren macht die LINKE auf die Probleme bei Grundwasserabsenkungen im Zuge von Bauvorhaben aufmerksam.  Besorgte Eppendorfer Bürgerinnen und Bürger hatten die lang andauernde und durch lange Rohrleitungen für alle sichtbare Grundwasserabsenkung bei der Baugrube zum Neubau in der Eppendorfer Landstraße 108-110 beobachtet.  Risse an Gebäuden nach der Grundwasserabsenkung,  zunehmende Feuchtigkeit in den Kellern und Gehwegabsenkungen wurden dem Bezirksamt mitgeteilt.

Grundwasserabsenkungen sind nur zulässig, wenn dadurch keine Schäden an den bestehenden Gebäuden in der Nachbarschaft oder in der Umgebung zu erwarten sind. Die Bezirksfraktion Hamburg-Nord  der LINKEN und die Bürgerschaftsfraktion der LINKEN haben daraufhin mehrere Anfragen an das Bezirksamt und die BSU gestellt sowie Akteneinsicht genommen.   In diesem Zusammenhang wurde klar, dass die Grundwasserabsenkung einen viel größeren und zeitlich längeren Umfang  umfasste, als ursprünglich gutachterlich befürwortet war. Von Seiten der BSU als auch des Bezirksamtes wurden alle Bedenken  zerstreut und als unbegründet abgetan.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude, ein Gutachten zu den möglichen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung in Eppendorf zu erstellen, um Klarheit zu bekommen, wurde von allen Fraktionen am 12.5.2014 als nicht notwendig abgelehnt. Hier hatte die LINKE gefordert,  „Anlieger und Öffentlichkeit über die Eingriffe in den Grundwasserhaushalt und die geologischen Bedingungen des Gebietes umfassend zu informieren“. (Punkt 2. des Petitums)

Nur durch die Beharrlichkeit der Fraktion DIE LINKE und von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die das Thema der Grundwasserabsenkungen immer wieder auf die Tagesordnung von Ausschüssen gesetzt  und mediale Öffentlichkeit hergestellt haben (z.B. Hamburger Abendblatt im 28.2.2014 ), waren CDU und Grüne endlich bereit, das Thema im Regionalausschuss zu diskutieren.

Inzwischen hat sich in Hamburg ein Netzwerk von Betroffenen auch aus anderen Stadtteilen gebildet (siehe Hamburger Abendblatt vom 23.1.2015) und auch im Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft stand dieses Thema  im Januar 2015 auf der Tagesordnung.

Die Regionalausschusssitzung  im November 2013 hatte gezeigt, dass die Thematik nicht erschöpfend behandelt werden konnte, so dass auf Antrag der LINKEN die  Expertenanhörung am 30.3.2015 stattfinden konnte, an  der auch der international erfahrene Hydrogeologe Prof. Tröger, TU Berlin, teilgenommen hat. Bei dieser Anhörung wurde deutlich, dass die Grundwasserabsenkung am Eppendorfer Markt intransparent ohne Information und Beteiligung der benachbarten Haus- und WohnungseigentümerInnen durchgeführt  und  in ihren Folgen nicht ausreichend prognostiziert worden ist. Ein umfassendes  und detailliertes Modell der Geophysik und der Grundwassersituation sei notwendig, um bei Genehmigungen für Grundwasserabsenkungen größere Sicherheit zu haben.

Außerdem müsse die Bevölkerung bei diesen Prozessen umfassend durch das Bezirksamt und die Bauherren aufgeklärt und beteiligt werden. Anzustreben sei  eine visuelle Überwachung der Absenkung durch die Öffentlichkeit.  Bei Schäden müssten nicht die Betroffenen die Beweislast führen, sondern die Bauherren, so dass man sich nicht mit Hilfe guter Anwälte und /oder dem Hinweis auf mögliche andere Ursachen, die immer eine Rolle spielen,  aus der Verantwortung stehlen könne.

 

Petitum/Beschluss:


 

Der Bezirksamtsleiter weist das Bauprüfungsamt an und setzt sich bei der Umweltbehörde dafür ein, dass die Genehmigungspraxis bei Grundwasserabsenkungen restriktiver und  transparenter gestaltet wird, d.h. im Einzelnen:

1. Genehmigungen für  Grundwasserabsenkungen werden nur in seltenen Ausnahmefällen und mit hohen Auflagen  für die Durchführung und die Tiefbauweise erteilt.

2. Die Bauherren informieren rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen umfassend die  Nachbarinnen und Nachbarn der  Gebäude,  die im Absenkradius der Grundwasserabsenkung liegen, über geplante Grundwasserabsenkungen, wie z.B. in der Eppendorfer Landstraße 106 a. In diesem Zusammenhang wird die umliegende Wohnbevölkerung  darauf hingewiesen, ihre Gebäude zu beobachten hinsichtlich möglicher Rissbildung, vor allem aus dem Fundament nach oben hin.

3. Bezirksamt und Umweltamt wirken darauf hin, dass ein Beweissicherungsverfahren  bei Grundwasserabsenkungen zwingend erforderlich  und für Bauherrinnen und Bauherren zur Auflage bei Baugenehmigungen mit Grundwasserabsenkungen wird.

4. Grundwasserabsenkungen werden im öffentlichen Anzeiger und in der Tagespresse angekündigt.

 

Birgit Akbas, Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi, Angelika Traversin