Kleine Anfrage beantwortet: Winterdienst in Hamburg-Nord

Kleine Anfrage 9/2010

Betr.: Winterdienst in Hamburg-Nord Hamburg, 29. Januar 2010

 

Die Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen und Wegen hat in diesem Winter vielen BürgerInnen Anlass zur Klage gegeben.

Daher fragen wir die Bezirksverwaltung:

1. Wie viele MitarbeiterInnen (eigene Beschäftigte) stehen dem Bezirksamt für den Winterdienst zur Verfügung?

2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 10 Jahren verändert

3. Hat das Bezirksamt Beschäftigungsträger (nach SGB II) mit der Durchführung des Winterdienstes betraut?

- falls ja: Wie ist die Zusätzlichkeit begründet?

- Bitte Träger einzeln mit Anzahl der Beschäftigten auflisten

4. Hat das Bezirksamt private Firmen mit der Durchführung des Winterdienstes betraut?

- falls ja: warum?

- falls ja: Welche Aufgaben wurden genau an private Unternehmen übertragen?

5. Wem obliegt die Räumpflicht an/auf

a) Bushaltestellen

b) Schulgrundstücken

c) Treppenabgängen zu unterirdischen U-/S-Bahn-Haltestellen

d) Marktplätzen

e) Zugängen zu oberirdischen U-/S-Bahn-Haltestellen

6. Kontrolliert das Bezirksamt die Einhaltung der Schneeräumpflicht an den zu 5. genannten Stellen?

-falls nein: warum nicht?

7. Hat das Bezirksamt in den vergangenen 2 Monaten Straßen, Wege oder Plätze für den Verkehr (einschl. Fuß- und Radverkehr) gesperrt, wenn ein Räumen oder Streuen nicht möglich war?

- falls nein: warum nicht?

 

Fraktion DIE LINKE: Peter Heim, Helga Kuhlmann, Franz-Josef Peine, Angelika Traversin

 

 

 

A N T W O R T 10.02.2010

 

a u f d i e

 

KLEINE ANFRAGE 9/2010

 

Fragesteller: BAbg Peter Heim, Helga Kuhlmann, Franz-Josef Peine und Angelika Traversin (DIE LINKE)

 

Betr.: Winterdienst in Hamburg-Nord

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Keine.

 

Zu 2:

Es gab keine Veränderungen.

 

Zu 3:

Nein.

 

Zu 4:

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat zwei Firmen mit der Schnee- und Eisbeseitigung nach den Vorgaben des Hamburgischen Wegegesetzes (§ 33 in Verbindung mit § 29) sowie der Leistungsbeschreibung für die Durchführung von Winterdienstarbeiten in Hamburg beauftragt, da eigene Kräfte hierfür nicht zur Verfügung stehen.

 

Zu 5:

a), d) und e): Dem Bezirksamt,

b) der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB),

c) dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV).

 

Zu 6:

Ja.

 

Zu 7:

Nein.

 

 

Wolfgang Kopitzsch