Pressemitteilung | Diskriminierung entgegentreten – Wohnungen gerecht vergeben!

Diskriminierung entgegentreten – Wohnungen gerecht vergeben!

Seit Jahren beklagen sich immer wieder Menschen mit Migrationshintergrund über besondere Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Die SAGA soll sich zum Vorwurf regelmäßiger Benachteiligung bei der Wohnungsvergabe erklären.

In einem aktuellen Fall (die taz berichtete am 9.3.) ist die Praxis der Wohnungsvergabe nun ge-richtlich überprüft worden. Nach Zeitungsberichten hat die SAGA die Nichteinladung der Klägerin zu einem Besichtigungstermin eingeräumt und mit derem „türkischen“ Familiennamen begründet. Die SAGA beruft sich in ihrer Vergabepraxis auf eine Ausnahmebestimmung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG von 2006), wonach eine Ungleichbehandlung „zur Schaffung und Erhaltung einer sozial stabilen Bewohnerstruktur sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse“ zulässig sei.

Angelika Traversin, Co-Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und sozialpolitische Sprecherin erklärt dazu:

«Es ist erschreckend, dass für die SAGA seit Jahren offenbar die Ausnahmeregelungen des Allge-meinen Gleichbehandlungsgesetzes wichtiger sind als die eigentliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung durch eben dieses Gesetz. Als stadteigene Wohnungsbau-Gesellschaft muß sie beispielgebend für die Hamburger Immobilienwirtschaft sein.»

DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird in der kommenden Bezirksver-sammlung am Donnerstag, den 23. März 2017 den Antrag stellen, Vertreter*innen der SAGA und einer weiteren in Hamburg-Nord vermietenden Wohnungsbaugenossenschaft in den Aus-schuss für Soziales, Gesundheit und Integration einzuladen und diese darstellen zu lassen, in welchen Stadtteilen nach welchen – eventuell ethnischen - Kriterien ihre Auswahl der Mietinteres-sent*innen erfolgt.

«Die Ausnahme kann und darf nicht die Regel sein.» bekräftigt Angelika Traversin den Antrag der Linksfraktion. «Das Diskriminierungsverbot nach Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes ist sogar ein durch die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) geschütztes Grundrecht und damit ein wesentli-cher Pfeiler unseres demokratischen und sozialen Rechtsstaates.»

Für Rückfragen: Angelika Traversin, Tel. 0179 / 3996932, a.traversin@linksfraktion-nord.de

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