Stellungnahme zur Grundwasserabsenkung im Rahmen des Neubaus Eppendorfer Landstraße 108-110

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Karin Haas, Fraktionsvorsitzende

der Partei DIE LINKE in Bezirk

Hamburg-Nord

Aufgrund von besorgten Eppendorfer Bürgerinnen und
Bürgern hat DIE LINKE in den letzten Monaten drei
Anfragen zu den wasserrechtlichen Genehmigungen für den
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der
Eppendorfer Landstraße 108-110 gestellt.

Die Sorge der Bürgerinnen und Bürger galt der Einleitung
von Grundwasser aus der ca. 10 m tiefen Baugrube an der
Eppendorfer Landstraße in die Alster und der Angst vor
möglichen Schäden an umliegenden Häusern durch den
Eingriff in den Grundwasserhaushalt. Man befürchtete
durch übermäßiges Abpumpen von Grundwasser und des Rückflusses des Alsterwassers in die Baugrube den Untergrund der bestehenden umliegenden Häuser so zu verändern, dass Absenkungen und damit Risse in den
Gebäuden entstünden und der alte Häuserbestand und damit der Charakter der Bebauung rund um den Eppendorfer Markt weiter in Mitleidenschaft gezogen würde.

Die althergebrachte Bauweise in Eppendorf, Winterhude
und in der näheren Alsterumgebung hatte bisher aufgrund
des teilweise moorastigen und/oder sandigen Bodens und
der Ausweisung als Hochwassergebiet eine gewisse
Bautiefe in das Erdreich nicht überschreiten dürfen. Es wurde mit maximal einem niedrigen Kellergeschoss gebaut.

Die Beantwortung der Anfragen der Fraktion DIE LINKE
sowie die Einsicht in die Bauakten haben nun ergeben,
dass das Amt für Umweltschutz eine Absenkung des
Grundwassers um etwa 3 Meter für eine Dauer von ca. 3
Monaten erlaubt hatte. Es wurde außerdem vom Umweltamt
darauf hingewiesen, dass eine „Grundwasserabsenkung auf
das Notwendigste zu beschränken sei“ und „ so gering wie
möglich zu halten und schnellstmöglich zu beenden“ sei.
Ursprünglich sollte das abgepumpte Wasser auf eine
bestimmte Menge begrenzt werden und in die Siele
fließen. Eine Spundbauweise, d.h. eine Abdichtung der
Baugrube durch wasserundurchlässige Stahlwände, hielt
man nicht für erforderlich.

Im Laufe der Bautätigkeit hatte sich Anfang 2013
herausgestellt, dass aufgrund der entstandenen
Wassermassen die Dauer der Grundwasserabsenkung nicht
ausreichte und einen weitaus größeren Umfang einnehmen
würde als geplant. Der Bauherr hatte deshalb
Folgegenehmigungen für die Dauer der
Grundwasserabsenkung bis zu insgesamt 9 Monaten sowie
für eine Erhöhung der Menge des abzupumpenden Wassers
beantragt, das nun nicht mehr in die Siele, sondern in
die Alster geleitet werden sollte. Diese Folgeanträge
wurden insgesamt vom Umweltschutzamt genehmigt mit der
Auflage Grundwassermessstationen in einem größeren
Radius um die Baugrube herum bis hin zur Alster
einzurichten.

Anhand der Messdaten ist zu vermuten, dass Grund- und
Alsterwasser in die Baugrube geflossen sind, da diese
nicht ausreichend abgedichtet worden ist, und der Radius
der Absenkung sich sehr vergrößert hatte. Das würde
bedeuten, dass die nähere und weitere Umgebung der
Baustelle von der Grundwasserabsenkung betroffen worden
ist, was nicht vorgesehen war. In der Antwort der
Anfrage ging man von unbedenklichen normalen
Schwankungen des Grundwasserspiegels im Rahmen der
Grundwasserabsenkung aus.

Fazit: Im Zuge der Bautätigkeit an der Eppendorfer
Landstraße 108-110 wurde zu lange zu viel Grundwasser
abgepumpt, das sich mit dem Wasser der Alster vermischt
hat und in einem großen Radius um die Baugrube herum die
Grundwasserstände negativ beeinflusst hat. Denn – so
eine Expertenmeinung – die Fernwirkung einer solch
umfangreichen Grundwasserabsenkung ist sehr schwer
abzuschätzen. Vermutlich wurde die Standfestigkeit der
umliegenden Gebäude durch diesen Prozess beeinträchtigt
und sind sogar Hohlräume durch verstärkten
unterirdischen Wasserfluss entstanden. Dies wäre eine
nahe liegende Ursache für die Beschwerden der Anwohner
über Risse in ihren Gebäuden und Problemen mit den
Abflussleitungen und die Absenkung von Teilen des Gehweges im Bereich der
HASPA Filiale am Eppendorfer Markt
sowie über lautes Krachen verbunden mit Erschütterungen
der Häuser in den vergangenen Monaten.
Nachdem die Dauer und die Menge des abgepumpten
Grundwassers den ursprünglich angenommen Umfang
erheblich überschritten hatten, hätte man den Bau
stoppen müssen und die weit kostspieligere
Stahlspundwandbauweise anordnen sollen. Die Gefahr für
die umliegenden Gebäude und den Grundwasserhaushalt
hätte somit abgewendet werden können.
Gerade durch die zunehmend auftretenden starken
Regenfälle in den letzten Jahren ist die Bautätigkeit im
Alstergebiet so zu gestalten, dass der Grundwasserstand
nicht weiter erhöht wird. Tiefe Baugruben für
Tiefgaragen, wie sie sowohl in Eppendorf als auch in
Winterhude oft beantragt werden, dürfen nicht mehr
genehmigt werden.

Das Bezirksamt muss ein unabhängiges Gutachten nach
europäischen und nationalen Normen für das gesamte durch
Grundwasserabsenkungen betroffene Gebiet erstellen
lassen, in dem der Bodenuntergrund und die Holzpfähle
untersucht werden. Denn gerade in den Straßen rund um
die Baustelle in der Eppendorfer Landstraße stehen viele
historische Gebäude, wie das alte Brauhaus „Tre
Castagne“ und auch denkmalgeschütze Wohnhäuser und
andere Gebäude, wie z.B. die Hochzeitskirche.

Für Rückfragen: Karin Haas, Tel. 0162-8300731
k.haas@linksfraktion-nord.de


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