Termin | Öffentliche Senatsbefragung zur BUND-Volkspetition "Nachts ist Ruhe - Fair für alle, gut für Hamburg"

am Do., 24. Mai 2018
ab 17:00 Uhr
im Umweltausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft
im Hamburger Rathaus
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Zu den Versprechungen der beiden Regierungsfraktionen (SPD und GRÜNE), den Fluglärm begrenzen zu wollen ist Folgendes festzustellen:

  • Das Jahr 2017 war das lauteste Flugjahr am „Helmut Schmidt-Airport“ seit Beginn des Jahrhunderts; allein im letzten Jahr betrug die Fluglärmzunahme 7 %
     
  • In den vergangenen 15 Jahren ist die Ausbreitung des Fluglärmteppichs - d.h. der räumlichen Ausdehnung der 62 dB(A) Fluglärm-Dauerschallisophone - von ursprünglich 11,2 km² im Jahr 2003 auf 14,7 km² im Jahr 2017 angestiegen. Dies entspricht einer prozentualen Zunahme von 31 %
     
  • Der nächtliche Fluglärm-Dauerschallpegel (Leq Nacht - Nachtlärmindex), der sich auf die acht gesetzlich besonders geschützten Nachtstunden von 22 Uhr bis 6 Uhr bezieht, ist in den vergangenen fünf Jahren an allen 12 offiziellen FHG-Fluglärmmessstellen angestiegen; durchschnittlich um 2,7 dB(A), maximal sogar um 5,1 dB(A)
     
  • Der Anteil moderner, etwas weniger lauter Flugzeuge (wie z.B. aus der AirbusNeo und BoeingMax-Reihe) verharrt am „Helmut Schmidt-Airport“ weiterhin unterhalb von 1 %
     
  • 2017 ist das Flugjahr mit den meisten nächtlich verspäteten Starts und Landungen von Linien- und Touristikflügen außerhalb der offiziellen Betriebszeit seit Beginn der kommerziellen Passagierluftfahrt an diesem Standort; insgesamt fanden im vergangenen Jahr 8.404 nächtliche Starts und Landungen (davon 1.229 außerhalb der Betriebszeit) statt
     
  • Lediglich in 66 von 365 Nächten wurde das geltende Betriebszeitende von 23 Uhr am „Helmut Schmidt-Airport“ im vergangenen Jahr eingehalten. Dies entspricht einer Regelbeachtung von minimalen 18,1 %
     
  • Die Bahnbenutzungsregel 2.3, die besagt, dass in der ersten und letzten Betriebsstunde sowohl Starts als auch Landungen über die RWY 33/15 (Norderstedt) zu erfolgen haben, wurde im vergangenen Jahr in 364 von 365 Nächten nicht eingehalten
     
  • Seit Beginn der sogenannten „Pünktlichkeitsoffensive“ durch den kommerziellen Flughafenbetreiber ist die Anzahl an Starts außerhalb der offiziellen Betriebszeit von 154 auf 287 (+ 86 %) und die der Landungen von 652 auf 773 (+ 19 %) gestiegen
     
  • In 55 % der Flüge werden Billigflieger – mit ihren prekären Arbeitsverhältnissen – von den Flugreisenden am „Helmut Schmidt-Airport“ benutzt. Die Billigflieger verursachen jedoch 75 % der nächtlich verspäteten Starts und Landungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit
     
  • Der Anteil an Freizeitflügen liegt am „Helmut Schmidt-Airport“ mittlerweile bei 68 %. Durchschnittlich verreist jede(r) Bewohner(in) im Norden vier Mal im Jahr vom „Helmut Schmidt-Airport“ – obwohl das Flugzeug mit weitem Abstand der umweltschädlichste Verkehrsträger ist. Zum Beispiel belastet ein Hin- und Rückflug von Hamburg-Fuhlsbüttel (HAM) nach Palma de Mallorca (PMI) die Umwelt pro Passagier (!) mit durchschnittlich 1.156 – 1.226 kg CO2. Dies entspricht der Hälfte des klimaverträglichen Jahresbudgets eines Menschen
     
  • Die Reduzierung der täglichen Betriebszeit am „Helmut Schmidt-Airport“ um eine Stunde von derzeit 17 Stunden auf zukünftig 16 Stunden (d.h. lediglich um 6 %) stellt ein gleichsam zielführendes wie verhältnismäßiges Instrument dar, um einen nachhaltigen Interessensausgleich zwischen dem Flughafenbetreiber und den Fluggesellschaften einerseits sowie den Betroffenen andererseits zu erreichen.

Der jetzige gravierende Missstand ist nicht länger tragbar!