Antrag Fraktion | Bürgerbeteiligung in Zeiten von Corona
Sachverhalt:
Niedrigschwellige Bürgerbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Politik in Hamburg-Nord. Sie ist ein wesentlicher Grund für die Akzeptanz von politischen Beschlüssen und erhöht den sozialen Frieden.
Der Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren kommt dabei eine besonders wichtige Funktion zu. Gerade die vielen Bautätigkeiten bewegen die Menschen im Bezirk sehr und sie wollen nicht nur informiert, sondern auch mitreden können.
Auch in der Zeit der Corona-Pandemie ist es wichtig, nicht den Eindruck zu erwecken, Bebauungspläne würden ohne angemessene Bürgerbeteiligung durchgewunken. Zu einer angemessenen Bürgerbeteiligung gehört, dass alle Menschen gleichermaßen die Chance haben, sich am Bebauungsplanverfahren beteiligen zu können. Dass die Beteiligung nicht ausschließlich über das Internet zu gewährleisten ist, ist allen klar und es besteht nach wie vor auch die Möglichkeit, ausgelegte Pläne im Bezirksamt in Augenschein zu nehmen. Darüber wird mit Stellschildern in den jeweiligen Gebieten im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei B- Planverfahren informiert. Wenn aber Menschen, die einer Risikogruppe angehören, empfohlen wird, zu Hause zu bleiben, haben sie nicht einmal die Chance über Bebauungsplanverfahren in ihrer Umgebung informiert zu werden, geschweige denn, die ausgelegten Pläne zur Kenntnis zu nehmen.
Solange diese Empfehlung gilt, muss entweder sichergestellt werden, dass alle Menschen im Bezirk Hamburg-Nord gleichermaßen die Möglichkeiten haben, Auslegungen zur Kenntnis zu nehmen oder diese finden erst dann statt, wenn die Empfehlung aufgehoben wird. Nur so können grundlegende demokratische Prinzipien eingehalten werden und dem §3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) Rechnung getragen werden. Gleiches gilt für die Öffentliche Plandiskussionen im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren umso mehr.
Petitum/Beschluss:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, entweder sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen die Möglichkeit haben, sich an Bebauungsplanverfahren zu beteiligen oder aber alle B-Planverfahren, solange Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten, ruhen zu lassen bis die Bürgerbeteiligung für alle gleichermaßen gewährleistet werden kann.
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Rachid Messaoudi, Dino Ramm, Keyvan Taheri, Angelika Traversin und Jonas Wagner
Für Rückfragen: | Angelika Traversin |
a.traversin@linksfraktion-nord.de |
Hier erhalten Sie diesen Antrag: "Bürgerbeteiligung in Zeiten von Corona" als Download-PDF.
Hier - im Bürgerinformationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Nord - finden Sie z.B. die Termine aller Ausschuss-Sitzungen und Bezirksversammlungen. Auch alle Anträge, Anfragen und sonstigen Drucksachen können Sie hier recherchieren.
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Antrag Fraktion | Bürgerbeteiligung in Zeiten von Corona
Sachverhalt:
Niedrigschwellige Bürgerbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Politik in Hamburg-Nord. Sie ist ein wesentlicher Grund für die Akzeptanz von politischen Beschlüssen und erhöht den sozialen Frieden.
Der Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren kommt dabei eine besonders wichtige Funktion zu. Gerade die vielen Bautätigkeiten bewegen die Menschen im Bezirk sehr und sie wollen nicht nur informiert, sondern auch mitreden können.
Auch in der Zeit der Corona-Pandemie ist es wichtig, nicht den Eindruck zu erwecken, Bebauungspläne würden ohne angemessene Bürgerbeteiligung durchgewunken. Zu einer angemessenen Bürgerbeteiligung gehört, dass alle Menschen gleichermaßen die Chance haben, sich am Bebauungsplanverfahren beteiligen zu können. Dass die Beteiligung nicht ausschließlich über das Internet zu gewährleisten ist, ist allen klar und es besteht nach wie vor auch die Möglichkeit, ausgelegte Pläne im Bezirksamt in Augenschein zu nehmen. Darüber wird mit Stellschildern in den jeweiligen Gebieten im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei B- Planverfahren informiert. Wenn aber Menschen, die einer Risikogruppe angehören, empfohlen wird, zu Hause zu bleiben, haben sie nicht einmal die Chance über Bebauungsplanverfahren in ihrer Umgebung informiert zu werden, geschweige denn, die ausgelegten Pläne zur Kenntnis zu nehmen.
Solange diese Empfehlung gilt, muss entweder sichergestellt werden, dass alle Menschen im Bezirk Hamburg-Nord gleichermaßen die Möglichkeiten haben, Auslegungen zur Kenntnis zu nehmen oder diese finden erst dann statt, wenn die Empfehlung aufgehoben wird. Nur so können grundlegende demokratische Prinzipien eingehalten werden und dem §3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) Rechnung getragen werden. Gleiches gilt für die Öffentliche Plandiskussionen im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren umso mehr.
Petitum/Beschluss:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, entweder sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen die Möglichkeit haben, sich an Bebauungsplanverfahren zu beteiligen oder aber alle B-Planverfahren, solange Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten, ruhen zu lassen bis die Bürgerbeteiligung für alle gleichermaßen gewährleistet werden kann.
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Rachid Messaoudi, Dino Ramm, Keyvan Taheri, Angelika Traversin und Jonas Wagner
Für Rückfragen: | Angelika Traversin |
a.traversin@linksfraktion-nord.de |
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