Anfrage | Leerstand von Wohnraum in den Stadtteilen Eppendorf, Winterhude und Hoheluft-Ost

Nicolai Meyer
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[Antworten des Bezirksamtes kursiv]

Sachverhalt:

Laut der Antwort des Hamburger Senats auf eine kürzlich gestellte Große Anfrage (Drs. 21/18885) standen zum Stichtag am 31. Oktober 2019 im Bezirk Hamburg-Nord 662 Wohnungen gemäß §9 im Hamburger Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) leer. Vor einem halben Jahr lag die Zahl des behördlich bekannten Leerstandes in diesem Bezirk noch bei 335, wie aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage vom 03. Juni 2019 (Drs. 21/17425) hervorgeht.

Anders als die anderen sechs Bezirksämter hat das Bezirksamt Hamburg-Nord über die Zahl des gesamten Leerstandes hinaus leider nur sehr wenige weitere Zahlen und Informationen für die Beantwortung der Großen Anfrage geliefert. Begründet wurde dies damit, dass die Zahlen und Informationen nicht statistisch erfasst werden und eine manuelle Auswertung der Daten in der für die parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen sei.

Mit der selben Begründung wurden bereits Fragen zum gleichen Thema aus einer Kleinen Anfrage an die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord vom 24. März 2019 (Drs. 20-6729) nicht beantwortet. Es ist also an der Zeit, mit der statistischen Erfassung der Daten zu beginnen und ein paar Zahlen und Informationen schon mal mit dieser Großen Anfrage in Erfahrung zu bringen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:

1. Wie viele Wohnungen und Wohngebäude stehen gemäß § 9 HmbWoSchG derzeit insgesamt in den Stadtteilen Eppendorf, Winterhude und Hoheluft-Ost leer? Bitte aufschlüsseln nach Wohnraumart (Wohnung im Mehrfamilienhaus oder Wohnhaus) und den einzelnen Stadtteilen.

2. Wo steht in den Stadtteilen Eppendorf, Winterhude und Hoheluft-Ost derzeit Wohnraum nach § 9 HmbWoSchG leer und seit wann? Bitte auflisten nach den einzelnen Adressen und dem jeweiligen Datum, an dem dort der Leerstand gemeldet bzw. festgestellt wurde.

3. Welche Gründe wurden gemäß § 13 Absatz 2 Satz 2 HmbWoSchG für den Leerstand der unter Ziffer 2 fallenden Wohneinheiten dargelegt? Bitte detailliert für jede Adresse einzeln angeben.

4. Wo wurden bereits welche Maßnahmen seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord jeweils ergriffen, um ungerechtfertigtem Leerstand ein Ende zu setzen? Bitte detailliert für jede Adresse mit Angabe des jeweiligen Datums, an dem Treuhänderverfahren angedroht bzw. eingeleitet oder Bußgelder verhängt wurden und welche Höhe letztere hatten.

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Zu 1. bis 4.:

Die Bezirksämter unterliegen einer jährlichen Berichtspflicht gegenüber der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) als zuständiger Fachbehörde, die über eine statistische Erhebung erfolgt. Umfang und Ausmaß dieser Statistik werden durch die BSW vorgegeben. Bezogen auf das hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) werden darin u.a. die Mängel und Missstände sowie die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Schritte der bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen in absoluten Zahlen erfasst. Dabei handelt es sich ausschließlich um aggregierte Zahlen auf der Ebene der Bezirksamtsgrenzen, während räumliche Betrachtungen auf Stadtteilebene o.ä. nicht Gegenstand dieser Statistik sind.

Den Bezirksämtern steht es zwar frei, diese Statistik durch eigene Erfassungen zu ergänzen. Dies wird nach Auffassung des Bezirksamts Hamburg-Nord jedoch nicht als zielführend erachtet, weil solche Daten wohnraumschutzrechtlich keine Relevanz haben, während die Datenerfassung und –pflege zugleich personelle Ressourcen binden würde, die bei der Wahrnehmung der Fachaufgaben fehlen würden.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort des Senats zu Teilfrage 16. im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 21/18885 verwiesen (https://www.buergerschaft- hh.de/parldok/dokument/68595/zur_aktuellen_situation_der_zweckentfrem- dung_durch_leer_stehende_wohnungen_und_wohngebaeude_in_hamburg.pdf).

 

Gleichwohl wird vom Bezirksamt Hamburg-Nord die Auffassung vertreten, dass die vorhandene Statistik hamburgweit technisch und fachlich optimiert werden sollte, um künftig einen höheren Informationsgehalt aufzuweisen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Bindung personeller Ressourcen führen müsste. Dieses Anliegen wurde gegenüber der Fachbehörde bereits verschiedentlich vorgetragen und zuletzt am 10.12. im Gesprächskreis Wohnraumschutz, der Dienstbesprechung der BSW mit den bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen, von den Vertretern aus dem Bezirksamt Hamburg-Nord zur Beratung angemeldet sowie im Gesprächsverlauf entsprechend angemahnt.

Da eine statistische Erfassung auf Stadtteilebene in Hamburg-Nord ebenso wenig erfolgt wie eine elektronische Verfügbarkeit der Informationen im jeweiligen wohnraumschutzrechtlichen Einzelfall möglich ist, würde eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung eine manuelle Auswertung sämtlicher Akten erfordern. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Im Übrigen wird auf die Antwort des Senats zu den Teilfragen 24. bis 27. im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/18996 verwiesen (https://www.buergerschaft- hh.de/parldok/dokument/68684/entwicklung_der_wohnungssituation_in_barmbek.pdf).

Für Rückfragen:Nicolai Meyer
 n.meyer@linksfraktion-nord.de

 

Hier erhalten Sie diese Große Anfrage inkl. Verwaltungs-Antwort: "Leerstand von Wohnraum Eppendorf" als Download-PDF.