Antrag | Leerstand zu Wohnraum! Ermittlung wegen illegaler Zweckentfremdung von Wohnraum am Hofweg einleiten und wohnraumschutzrechtliche Maßnahmen prüfen!
Sachverhalt:
In den Häusern Hofweg 87, 88 und 89 stehen zum Teil bereits seit mehreren Jahren eine größere Zahl von Wohnungen leer. Die Initiative „Wir sind Winterhude“ macht schon länger darauf aufmerksam. Eine Kleine Anfrage von Die Linke (Drucksache 22-0367) hat vor Kurzem ergeben, dass dem Bezirksamt dort nur der Leerstand einer Wohnung bekannt ist.
Dem Bezirksamt wurde die leerstehende Wohnung im Hofweg 87 im September 2023 gemeldet und so wie es aussieht, ist es seitdem nicht in dieser Sache tätig geworden. Das wirft die Fragen auf, wozu es die Möglichkeit für Bürger*innen gibt, Leerstand von Wohnraum zu melden, wenn das Bezirksamt diesen nicht verfolgt oder überprüft, ob bei gemeldeten Fällen weitere Wohnungen leer stehen?
Laut § 9 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor, wenn dieser länger als vier Monate leer stehen gelassen wird und muss genehmigt werden. Länger als vier Monate andauernder und nicht genehmigter Wohnungsleerstand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 15 HmbWoSchG mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Zudem sieht das Hamburgische Wohnraumschutzgesetzt Möglichkeiten wie das Wohnnutzungsgebot oder den Einsatz eines Treuhänders vor, die den Wohnraum wieder seinem Zweck zuführen.
Wohnraum wird dringend gebraucht und deshalb muss das Bezirksamt Hamburg-Nord Leerstand effektiver bekämpfen. Eine konsequentere Verfolgung würde auch andere Vermieter abschrecken.
Unseren Antrag findest Du hier:Drucksachen–Nr. 22-0499
Die Linke | Fraktion Hamburg-Nord
Marco Hosemann, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen, Dino Ramm