Endlich dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen realisieren

Der angespannte Wohnungsmarkt einerseits und Zugangsschwierigkeiten andererseits – Flüchtlinge und Obdachlose werden nach wie vor auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert – machen es nahezu unmöglich eine geeignete Wohnung zu finden. Obdachlose und Flüchtlinge haben es besonders schwer. Dabei brauchen gerade sie dringend eine Wohnung, um zum einen wieder zurück in den eigenen und selbstständigen Haushalt zu finden und zum anderen um die Integration zu fördern.

Der angespannte Wohnungsmarkt einerseits und Zugangsschwierigkeiten andererseits – Flüchtlinge und Obdachlose werden nach wie vor auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert – machen es nahezu unmöglich eine geeignete Wohnung zu finden. Obdachlose und Flüchtlinge haben es besonders schwer. Dabei brauchen gerade sie dringend eine Wohnung, um zum einen wieder zurück in den eigenen und selbstständigen Haushalt zu finden und zum anderen um die Integration zu fördern. Die dezentrale Unterbringung wird einhellig für die bessere Unterbringungsmöglichkeit für Obdachlose und Flüchtlinge gesehen. Denn die Massenunterkünfte stellen eine schwere Belastung für Flüchtlinge und Obdachlose da, was mitunter zu erhöhtem Therapiebedarf führt, wie die Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Flüchtlingsarbeit Hamburg durch ihre zahlreiche Beratungstätigkeit für Flüchtlinge immer wieder feststellt (vgl. www.hamburgasyl.de/unterbirngung.html).

Die Erstunterbringung, eigentlich als kurzfristige Unterkunft angedacht, wird zunehmend zur Dauerunterkunft. Die Wartezeiten für eine Folgeunterbringung werden immer länger und die Kapazitäten sind ausgereizt und hinken dem Bedarf weit hinterher. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen in der Stadt für die ca. 10.000 für das Jahr 2015 erwarteten Flüchtlinge bereitzustellen, dürfte angesichts des Platzmangels die Stadt vor eine große Herausforderung stellen.

Der Flüchtlingsrat, Pro Asyl, Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Flüchtlingsarbeit Hamburg u.a. fordern schon seit Jahrzenten eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen, wie es auch teilweise gemacht wird. Diese verbessern die Integrationsmöglichkeiten enorm, verbessern die Möglichkeiten sich von traumatischen Ereignissen, die viele Flüchtlinge aus Krisengebieten haben erleben müssen, erholen zu können und sind deutlich günstiger als Massenunterkünfte. In Leverkusen beispielsweise werden seit 2002 Flüchtlinge dezentral in privaten Wohnungen untergebracht (Leverkusener Modell), womit positive Erfahrungen gemacht wurden. Bis 2013, also in einem Zeitraum von 11 Jahren, hat die Kommune für ca. 200 Flüchtlinge 1 Mio. Euro für Personal und Sanierung von Unterkünften einsparen können (vgl. Spiegel 35/2013). In Hamburg wurde für das Jahr 2014 für die öffentliche Unterbringung Ausgaben in Höhe von 298,9 Mio. Euro, davon 194,4 Mio. Euro für die laufenden Kosten und 104,5 Mio. Euro für die notwendigen Investitionen, geplant. Die tatsächlichen Ausgaben werden mit über 300 Mio. Euro geschätzt.

Pro Asyl stellt in seiner Vergleichsstudie, „Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland – Regelungen und Praxis der Bundesländer im Vergleich“ (August 2014) von Kay Wendel fest, dass je nach Bundesland und Kostenerstattungsregelung die Einsparungsmöglichkeiten durch dezentrale Unterbringung enorm sind.

Da der Wohnungsmarkt die Bedarfe nicht befriedigt, ist ein Eingriff in den Wohnungsmarkt notwendig. Die Vorgabe einer Quote für B-Pläne wie Bauvorhaben ist daher notwenige Konsequenz.

 


Petitum/Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für alle laufenden und künftigen B-Pläne und Bauanträge innerhalb des Anteils des geförderten Wohnungsbaus eine Quote in Höhe von10 % für Flüchtlinge und Obdachlose, ggf. durch den Träger fördern & wohnen angemietet, verbindlich vorgesehen wird.
  2. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird aufgefordert, sich bei der Finanzbehörde, dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (künftig Stadtentwicklung und Wohnen) dafür einzusetzen, dass bei Grundstücksvergaben im Bezirk Hamburg-Nord eine verbindliche Quote in Höhe von 10 % der geförderten Wohnungen für Flüchtlinge und Obdachlose, ggf. durch den Träger fördern & wohnen angemietet, bei Neubauvorhaben realisiert wird.
  3. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird aufgefordert, sich bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration dafür einzusetzen, dass in Hamburg die Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Leverkusener Modell in Hamburg-Nord realisiert wird.