Das „Aus“ für das Puppentheater im Haus Flachsland?
Laut dem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft für das Puppentheater e.V. vom 15. 06. 2011 wurde dem Hamburger Puppentheater im Haus Flachsland der seit 1987 bestehende Überlassungs- und Nutzungsvertrag zum 31.12.2011 vom Bezirksamt Hamburg-Nord gekündigt.
Das „Aus“ für das Puppentheater im Haus Flachsland?
Kleine Anfrage 48/2011
Sachverhalt/Fragen
30.06.2011
Laut dem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft für das Puppentheater e.V. vom 15. 06. 2011 wurde
dem Hamburger Puppentheater im Haus Flachsland der seit 1987 bestehende Überlassungs- und
Nutzungsvertrag zum 31.12.2011 vom Bezirksamt Hamburg-Nord gekündigt.
Das Puppentheater hat sich in dem Zeitraum von ca. 24 Jahren zu einer wichtigen Einrichtung
entwickelt, die z.B. Kleinkindern erste positive, prägende Theatereindrücke vermittelt. Es hat sich
eine über den Bezirk Nord hinausgehende Bedeutung erarbeitet.
Die Kündigung nimmt dem Puppentheater die Spielstätte in einem gewachsenen Umfeld und
Barmbek eine seiner wenigen Kultureinrichtungen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt.
1) Wer ist Eigentümer der Immobilie am Flachsland?
2) Ist das Bezirksamt Vermieter der Räume des Theaters? Wenn ja, seit wann?
3) Welche Kündigungsgründe sind im Vertrage genannt?
4) Welcher Grund hat im konkreten Fall, zu diesem Zeitpunkt zur Kündigung des
Überlassungs- und Nutzungsvertrages geführt?
5) Ist das Bezirksamt grundsätzlich daran interessiert, das diese Einrichtung im Bezirk Nord bzw. Im Barmbeker/Dulsberger Raum bleibt?
6) a) Wurden dem Puppentheater Ersatzspielstätten seitens des Bezirksamtes angeboten bzw. nachgewiesen? Wenn ja, welche, wann, wo?
Wenn nein, warum nicht?
b) Hat das Puppentheater diese abgelehnt?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
7) Ist dem Bezirksamt bekannt, wie das Puppentheater finanziert wird?
Wenn ja, bitte die Institutionen und den jeweiligen Teilbetrag angeben.
Insbesondere bitte den Anteil aus bezirklichen Mittel angeben.
8) In dem Fall, dass das Puppentheater eine neue vergleichbare Spielstätte fände, würde die
Finanzierung in auskömmlicher Höhe sichergestellt sein?
9) Ist die Kündigung im Zusammenhang mit einer Veräußerung der Immobilie zu sehen?
Wenn ja, wie soll das Grundstück bzw. die Immobilie zukünftig genutzt werden?
Fraktion DIE LINKE
04.07.2011
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
Zu Frage 2:
Ja, seit 1987.
Zu Frage 3:
Es werden im Vertrag keine Kündigungsgründe aufgeführt, da es sich nicht um eine fristlose
Kündigung handelt.
Zu Frage 4:
Konsolidierungsbeitrag des Bezirksamtes Hamburg-Nord.
Zu Frage 5:
Ja.
Zu Frage 6 a:
Am 07.04.2011 gab es einen Besichtigungstermin im Haus der Jugend Lattenkamp,
Bebelallee 22, 22299 Hamburg.
Am 24.05.2011 war ein erneuter Besichtigungstermin (gemeinsam mit der Kulturbehörde) im Haus
der Jugend Lattenkamp.
Es wurde auf die Initiative für ein theatrales Produktions- und Bildungszentrum WIESE
hingewiesen.
Zu Frage 6 b:
Ja.
Die Deckenhöhe sei nicht ausreichend.
Zu Frage 7:
Die Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V. erhält einen Zuschuss der Kulturbehörde für den laufenden Betrieb von insgesamt 30.000 € jährlich. Die Arbeitsgemeinschaft nutzt die Räume im Haus der Jugend Flachsland, die seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord finanziert werden, mietkostenfrei. Überdies erhält der Verein vom Bezirksamt für die jährlich stattfindende Ferienpass-Aktion einen Zuschuss von ca. 1.800 € aus Mitteln der Stadtteilkulturförderung.
Zu Frage 8:
Seitens der Kulturbehörde wurde signalisiert, dass eine Finanzierung des Spielbetriebes über die Summe von 30.000 € jährlich nicht sichergestellt werden könne. Sollte die Spielstätte des Vereins im Bezirk verbleiben, wäre auch weiterhin die Beantragung von Mitteln aus der Stadtteilkulturförderung für Einzelprojekte möglich.
Die Finanzierung zukünftiger Mietkosten ist fraglich.
Zu Frage 9:
Nein.
Harald Rösler
Anlage/n:
ohne Anlagen

