Antrag Ramm | Einrichtung eines Inklusions-Beirates
Einrichtung eines Inklusions-Beirates für Menschen mit Behinderungen in Hamburg-Nord
Interfraktioneller Antrag
Sachverhalt:
Inklusion stammt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt „enthalten sein, teilhaben“. Das Ziel eines Inklusionsbeirates ist, die Teilhabe für Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu erreichen.
Deshalb wünschen sich Menschen mit Behinderung und Organisationen aus Hamburg-Nord einen Inklusionsbeirat als Bindeglied zwischen ihnen und den Politikern der Bezirksversammlung Hamburg-Nord. Der Beirat ist als Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung gedacht und setzt sich für ihre Anliegen gegenüber der Bezirksversammlung und seinen Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit ein.
Auf Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek hat das Bezirksamt im September 2012 als erster Bezirk einen eigenen Inklusionsbeirat eingerichtet, um Menschen mit Behinderung sichtbarer zu machen. Altona - und jüngst Eimsbüttel - haben sich ebenfalls einen Beirat gegeben, Harburg denkt über eine Gründung eines Bezirks-Inklusions-Beirates nach.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Das Bezirksamt richtet analog zu den Beiräten für Menschen mit Behinderung in Wandsbek, Altona und Eimsbüttel einen Inklusionsbeirat in Hamburg-Nord ein.
Auf Wunsch des Inklusionsbeirats erhält dieser eine beratende Stimme im Sozialausschuss.
Aufgabe des Beirats soll es sein, die Interessen aller im Bezirk lebenden Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen sowie Betreuer*innen zu vertreten.
Der Beirat soll insbesondere
a. ehrenamtlich, überparteilich und überkonfessionell arbeiten
b. die aktive Schnittstelle zu einer behindertengerechten Kommunalpolitik bilden
c. den Kontakt zu den Akteuren der Eingliederungshilfe pflegen
d. als Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen dienen
Der Beirat erarbeitet Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung in Hamburg-Nord. Er berät und unterstützt insbesondere die Bezirksversammlung und Verwaltung, damit die besonderen Lebensinteressen der Menschen mit Behinderung in Diskussions- und Entscheidungsprozessen der kommunalen Gremien berücksichtigt werden.
3. Der Inklusionsbeirat tagt öffentlich.
4. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
5. Das Bezirksamt Hamburg-Nord unterstützt den Inklusionsbeirat fachlich und organisatorisch durch personelle Ressourcen.
6. Für seine Aufgaben soll dem Beirat jährlich ein Betrag in Höhe von EUR 2.500 aus Bezirkssondermitteln zur Verfügung gestellt werden.
7. Das Bezirksamt lädt Einrichtungen, Träger, Initiativen und Verbände sowie Interessierte und Betroffene zu einer Auftaktveranstaltung ein und bewirbt diese Veranstaltung, z. B. über die Lokalpresse und die Website des Bezirksamtes.
Für Rückfragen: | Dino Ramm |
d.ramm@linksfraktion-nord.de |
Hier erhalten Sie diesen Antrag: "Einrichtung eines Inklusions-Beirates für Menschen mit Behinderungen in Hamburg-Nord" als Download-PDF.