Barrierefreie Wahllokale

Barrierefreie Wahllokale für die nächste Wahl
Beschlussempfehlung des Ausschusses Soziales / Gesundheit und Integration
(einschließlich abgelehnter Unterpunkte)


Sachverhalt
Der Ausschuss Soziales / Gesundheit und Integration hat sich in seiner Sitzung am 25.02.2010
auf der Grundlage eines Antrags der Fraktion DIE LINKE eingehend mit der o.g. Thematik
befasst. In der Sitzung erfolgten Einzelabstimmungen über die Unterpunkte des
Beschlussvorschlages. Im Ergebnis wurden nachfolgende Unterpunkte als
Beschlussempfehlungen für die Bezirksversammlung verabschiedet bzw. abgelehnt:
„Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen, die Bezirksverwaltung
aufzufordern, dass:
1. Bei der Auswahl der Standorte für Wahllokale die Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
(einstimmig beschlossen)
2. Dafür einzusetzen, dass Standorte für Wahllokale, die weder durch barrierefreie Standorte
ersetzt werden können noch Eigentum des Bezirks oder der FHH sind, aber als Wahllokale
benötigt werden, vor der nächsten Wahl durch den Eigentümer barrierefrei umgestaltet werden.
Die Eigentümer sind über die dafür möglichen Finanzierungshilfen aufzuklären.
(bei Fürstimmen der SPD-, DIE LINKE- und FDP-Fraktion und Gegenstimmen der CDU- und
GAL-Fraktion abgelehnt)
3. Die Standorte, die sich im Eigentum der FHH oder des Bezirks befinden, barrierefrei
umgestaltet werden. Hierfür ist sicherzustellen, dass die notwendigen Mittel vor allem aus den
regulären Titeln des Landeshaushaltes und/oder den Konjunkturpaketen bereitgestellt werden.
(bei Fürstimmen der SPD-, DIE LINKE- und FDP-Fraktion und Gegenstimmen der CDU- und
GAL-Fraktion abgelehnt)
4. Für alle Wahllokale in HH-Nord, die nicht bis zur nächsten Wahl barrierefrei umgestaltet sind,
mobile für den Wahltag einsetzbare Lösungen gefunden werden und sichergestellt wird, dass
die dafür notwendigen Mittel bei der FHH oder dem Bund rechtzeitig einfordert werden.
(bei Fürstimmen der SPD-, GAL-, DIE LINKE- und FDP-Fraktion und Gegenstimmen der
CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen)
5. Auf den Wahlbenachrichtigungen, falls nicht schon geschehen, der barrierefreie Zugang
angezeigt wird.
(einstimmig beschlossen)


Begründung:
In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 110/2009 der Fraktion DIE LINKE in der BV HH-Nord
zum o.g. Thema stellt das Bezirksamt fest, dass im Bezirk Nord 77 Wahllokale barrierefrei
erreichbar und 151 Wahllokale nicht barrierefrei zugänglich sind.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass
• „soweit vorhanden“ mobile Rampen bereitgestellt werden und
• die Wahlvorstände aufgefordert sind, den Eingangsbereich auf mögliche Problemsituationen hin
zu beobachten und ggf. Hilfestellung anzubieten.
Gerade Letzteres ist in der Praxis nicht realistisch.
Auch wenn das Bezirksamt nunmehr begonnen hat, die Wahllokale zu besichtigen, um die
Barrierefreiheit zu bewerten und die Möglichkeit der Verbesserung zu prüfen, muss die Situation
bei einem Anteil von 66% nicht barrierefreier Wahllokalzugänge als dramatisch bezeichnet
werden.
Die barrierefreie Erreichbarkeit von Wahllokalen muss allen wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürgern uneingeschränkt möglich sein, damit sie dieses demokratische Grundrecht wahrnehmen
können.