Ordnungsruf in der Sitzung der Bezirksversammlung am 11. Juni 2009
Ordnungsruf in der Sitzung der Bezirksversammlung am 11. Juni 2009
Sachverhalt:
Im Verlauf der Bezirksversammlung (BV) am 11.06.2009 ist unser Fraktionsmitglied Franz Josef Peine vom Vorsitzenden Mitglied zur Ordnung gerufen worden.
Anlass dafür war die Verwendung des Begriffes „Zwangsarbeit“ im Zusammenhang mit
1-€-Arbeitsgelegenheiten.
Gem. § 16., Abs. 2 der zum Zeitpunkt des Ordnungsrufes gültigen Geschäftsordnung der BV hätten folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Ordnungsruf zu rechtfertigen:
1) Die Verwendung dieses Begriffes hätte auf ein oder mehrere Mitglieder der BV in
persönlich verletzender Weise gerichtet sein müssen, oder
2) zu einer Störung der Versammlung führen müssen.
Beide Voraussetzungen waren ausweislich des Protokolls der Sitzung nicht erfüllt.
Der Ordnungsruf erfolgte daher zu Unrecht und muss aufgehoben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1) Der gegen den Bezirksabgeordneten Franz Josef Peine gerichtete Ordnungsruf vom
11.06.2009 wird aufgehoben.
2) Der Beschluss der Bezirksversammlung zum Einspruch des Herrn Peine vom 08.07.2009 (Drs.3352/09) wird aufgehoben.
3) Das Vorsitzende Mitglied wird aufgefordert, sich an die Bestimmungen der
Geschäftsordnung zu halten.