Anfrage beantwortet: Barrierefreie Wahllokale in Hamburg-Nord

Kleine Anfrage 110/2009

gem. §24 BezVG Der Fraktion DIE LINKE. Hamburg-Nord zu barrierefreien Wahllokalen Hamburg, 10. Dezember 2009

Sachverhalt: Die letzte Bundestagswahl am 27.09.2009 hat gezeigt, dass es mobilitätseingeschränkten Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrer(inne)n, nicht möglich war ihr Wahlrecht ohne erhebliche Komplikationen wahrzunehmen. Teilweise stellten Stufen eine unüberwindliche Barriere dar. Als exemplarische Beispiele seien genannt: Alter Teichweg, und die Schule in der Zeisigstraße.

Diese Zustände werden wie eine Ausgrenzung von fundamentalen Grundrechten gesehen. Die Wahlentscheidung über zukünftige Kommunal- und Bundespolitiker lediglich über Briefwahl wahrnehmen zu können, ärgert viele Bürger. Häufig ist der Gang zum Wahllokal auch mit dem Wunsch nach sozialen Kontakten verknüpft, dies darf nicht unterschätzt werden.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wie viele Wahllokale im Bezirk Hamburg-Nord sind nicht barrierefrei?
2. Wie viele Wahllokale im Bezirk Hamburg-Nord sind barrierefrei?
3. Wird seitens des Bezirksamtes die Barrierefreiheit von Wahllokalen sichergestellt?
a. Wenn ja, wann und für welche Wahllokale?
b. Wenn nein, warum nicht?

Für die Fraktion DIE LINKE: Peter Heim, Franz-Josef Peine, Helga Kuhlmann, Angelika Traversin

A N T W O R T
02.12.2009 a u f d i e KLEINE ANFRAGE 110/2009

Fragesteller: BAbg Peter Heim, Franz-Josef Peine, Helga Kuhlmann und Angelika Traversin (DIE LINKE)

Betr.: Barrierefreie Wahllokale
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1: 151.
zu 2: 77.
zu 3 a) und b): Das Bezirksamt Hamburg-Nord achtet bei den Zugängen auf die Anforderungen mobilitätseingeschränkter Wähler. Soweit vorhanden werden mobile Rampen bereitgestellt. Wählerinnen und Wähler werden auf weitere Zugänge, die regelhaft aufwändiger als der direkte Zugang sind, hingewiesen. Die Wahlvorstände sind aufgefordert, den Eingangsbereich auf mögliche Problemsituationen zu beobachten und ggf. Hilfestellungen anzubieten.
Das Bezirksamt hat begonnen, alle Wahllokale zu besichtigen, um die Frage der Barrierefreiheit bewerten zu können und Möglichkeiten der Verbesserung zu prüfen.

Wahllokale sollen regelhaft fußläufig erreichbar, im Wahlbezirk angesiedelt sein und ausreichend Raum für die Wahlhandlung bieten. Wahllokale werden in Schulen, Kindertagesheimen, kirchlichen Räumen, öffentlichen Einrichtungen und privaten Räumen temporär eingerichtet. Die Handlungsmöglichkeiten zur Abhilfe sind aus diesem Grunde für das Bezirksamt rechtlich, technisch und finanziell eingeschränkt.

Wolfgang Kopitzsch