Antrag | Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen einführen
Sachverhalt:
Bürger*innen von über 100 Staaten (im Einzelnen siehe www.auswaertiges- amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node/staatenlistevisumpflicht-node
) benötigen zur Einreise nach Deutschland und in die weiteren Schengenstaaten ein Visum. Eine der Erteilungsvoraussetzungen für das Visum ist der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts während des Aufenthalts. Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts wird häufig durch Geschäftspartner, Freunde und Verwandte in Form einer Verpflichtungserklärung erbracht. Zuständig hierfür sind die Kundenzentren der Bezirksämter. Jedoch ist diese Dienstleistung der Kundenzentren als einzige von der Allzuständigkeit ausgenommen, sie kann nur beim örtlich zuständigen Kundenzentrum aufgenommen werden.
Besonders in den Monaten vor den Sommerferien sind Termine hierfür nur mit mehrwöchigem Vorlauf verfügbar oder ohne Termin mit langen Wartezeiten im Kundenzentrum verbunden. In machen Kundenzentren, dies betrifft vor allem den Bezirk Mitte, sind zeitweise gar keine Termine verfügbar.
Petitum/Beschluss:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert:
- sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass die Allzuständigkeit der Kundenzentren auch für Verpflichtungserklärungen eingeführt wird.
- kurzfristig die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen von allen Bürger*innen und Unternehmen mit (Wohn-)sitz in Hamburg-Nord in den eigenen Kundenzentren einzuführen.
Für die Fraktion DIE LINKE: Karin Haas
Für Rückfragen: | Karin Haas, 0162 / 8300 731 |
k.haas@linksfraktion-nord.de |
Hier erhalten Sie diesen Antrag: "Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen einführen" als Download-PDF.
Hier - im Bürgerinformationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Nord - finden Sie z.B. die Termine aller Ausschuss-Sitzungen und Bezirksversammlungen. Auch alle Anträge, Anfragen und sonstigen Drucksachen können Sie hier recherchieren.
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Antrag | Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen einführen
Sachverhalt:
Bürger*innen von über 100 Staaten (im Einzelnen siehe www.auswaertiges- amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node/staatenlistevisumpflicht-node
) benötigen zur Einreise nach Deutschland und in die weiteren Schengenstaaten ein Visum. Eine der Erteilungsvoraussetzungen für das Visum ist der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts während des Aufenthalts. Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts wird häufig durch Geschäftspartner, Freunde und Verwandte in Form einer Verpflichtungserklärung erbracht. Zuständig hierfür sind die Kundenzentren der Bezirksämter. Jedoch ist diese Dienstleistung der Kundenzentren als einzige von der Allzuständigkeit ausgenommen, sie kann nur beim örtlich zuständigen Kundenzentrum aufgenommen werden.
Besonders in den Monaten vor den Sommerferien sind Termine hierfür nur mit mehrwöchigem Vorlauf verfügbar oder ohne Termin mit langen Wartezeiten im Kundenzentrum verbunden. In machen Kundenzentren, dies betrifft vor allem den Bezirk Mitte, sind zeitweise gar keine Termine verfügbar.
Petitum/Beschluss:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert:
- sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass die Allzuständigkeit der Kundenzentren auch für Verpflichtungserklärungen eingeführt wird.
- kurzfristig die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen von allen Bürger*innen und Unternehmen mit (Wohn-)sitz in Hamburg-Nord in den eigenen Kundenzentren einzuführen.
Für die Fraktion DIE LINKE: Karin Haas
Für Rückfragen: | Karin Haas, 0162 / 8300 731 |
k.haas@linksfraktion-nord.de |
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