Kleine Anfrage beantwortet: Parkplatz Fuhlsbüttler Straße / Maurienstraße

Nach Presseberichten wird der Parkplatz Fuhlsbüttler Str./Maurienstraße von einer Firma "ZukunftArbeit gGmbH" betrieben.

 Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wer ist Eigentümer der Fläche?

2. Zu welcher Jahrespacht und für welchen Zeitraum ist die Fläche an den Betreiber vermietet?

3. Durch wen erfolgte die Instandsetzung der Fläche (Schlaglochbeseitigung, Beleuchtung, etc.)?

4. Ist eine Nutzung als entgeltpflichtiger Parkplatz an dieser Stelle zugelassen?

4.a) Welches Planungsrecht gilt für dieses Grundstück?

5. Wurde das Bezirksamt vor Errichtung des Betriebes über das Betriebskonzept informiert?

6. Nach welchem Modell werden die dort eingesetzten Kräfte "entlohnt"?

7. Welche beruflichen Qualifikationen werden von den dort eingesetzten Mitarbeitern erwartet und welche Qualifikationen können von diesen während der Beschäftigung erworben werden?

8. Ist das Bezirksamt der Ansicht, dass der Betrieb eines kostenpflichtigen Parkplatzes "zusätzlich" und in "öffentlichem Interesse" ist?

9. Ist die Maßnahme Teil des "Rahmenprogramms integrierte Stadtteilentwicklung"?

Fraktion DIE LINKE: Peter Heim, Helga Kuhlmann, Franz-Josef Peine, Angelika Traversin

 

Bezirksamt Hamburg-Nord                                                          Den 14.09.2010

A N T W O R T

auf die

KLEINE ANFRAGE 69/2010

Fragesteller: Peter Heim, Helga Kuhlmann, Franz-Josef Peine und Angelika Traversin (DIE LINKE)

Betr.: Parkplatz Fuhlsbüttler Str. / Maurienstraße

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Fläche befindet sich im  Allgemeinen Grundvermögen der FHH. Die Eigentümerfunktion wird durch die Finanzbehörde, Immobilienmanagement, wahrgenommen. Das Immobilienmanagement hat, wie andere verwertbare Flächen auch, diese Fläche in die Verwaltung der Sprinkenhof AG übergeben.

Zu 2 und 3:

Der Mietvertrag wurde von der Sprinkenhof AG als privater Dienstleister der Finanzbehörde, Immobilienmanagement, geschlossen. Die inhaltlichen Details, zu denen auch der Mietzins und andere Vereinbarungen gehören, sind dem Bezirksamt nicht bekannt.  Auch die Herrichtung des Mietobjektes zählt zu den Inhalten des vorgenannten Mietvertrags. Üblicherweise ist die Herrichtung von Flächen aber Sache des Mieters, was auch hier vermutet wird.

Zu 4:

Ja, die Nutzung als entgeltpflichtiger Parkplatz wurde am 04.05.2010 genehmigt.

Zu 4 a):

Es gilt der Bebauungsplan Barmbek-Nord 7 / Barmbek-Süd 6 mit der Ausweisung MK IV+VI g, GRZ 0,7.

Zu 5:

Das Bezirksamt wurde eingebunden. Zudem war es der politische Wille, hier Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen im Bezug von Transferleistungen anzubieten.

Zu 6:

Grundlage ist das SGB II § 3, sogenannte "1-Euro-Jobs".

Zu 7:

Für die Parkplatzbetreuer gibt es keine Eingangsvoraussetzungen.

Bei der sozialen Fahrradwerkstatt sollten handwerkliche Grundkenntnisse vorhanden sein.

Alle Beschäftigten haben in der Regel multiple Vermittlungshemmnisse (langzeitarbeitslos, keine Ausbildung, geringe Schulbildung, wohnungslos oder unbefriedigende Wohnsituation, Überschuldungsprobleme, Suchtabhängigkeit von legalen und/oder illegalen Suchtstoffen mit entsprechenden körperlichen und seelischen Folgeerscheinungen).

Als Qualifikation bietet der Träger den Beschäftigten eine sozialpädagogische Betreuung in allen Problembereichen an, die darauf abzielt, im Idealfall zukünftig ohne externe Hilfen auszukommen. Es werden Grundkenntnisse im Bereich Personalcomputer mit Office-Programmen vermittelt, ein Lebenslauf mit Bewerbungsmappe wird erstellt. Bewerbungscoaching wird angeboten. Seminare zur Überschuldungssituation werden durchgeführt.

Für die Parkplatzbetreuer erfolgt eine Unterweisung in Kassenbedienung und einfacher Abrechnung. Die Fahrradwerkstatt bietet Möglichkeiten, mit einfachen handwerklichen Arbeiten aus gespendeten Gebrauchträdern wieder betriebsbereite Fahrräder zu erhalten. Hier sind externe Fortbildungen und Praktika vorgesehen.

Zusätzlich erhalten die Beschäftigten externe Qualifikationen, die eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begünstigen sollen. Dies können der Erwerb eines Gabelstaplerscheines, eine Fortbildung im Bereich Lagerwirtschaft oder eine Unterweisung im Sicherheitsdienst sein. Hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Zu 8:

Es handelt sich nicht um einen Parkplatz, sondern um eine Stellplatzanlage. Die Nutzung wurde zeitlich befristet und steht in Zusammenhang mit der geplanten Tiefgarage unter dem „Neuen Stadtplatz“.

Im Rahmen der Umgestaltung des Platzes sowie der Verlagerung des Busbahnhofes werden im Sanierungsgebiet etwa 229 Parkplätze entfallen („Parkraumuntersuchung Barmbek“, Büro Schmeck, Dezember 1999). Es ist ein Sanierungsziel, eine langfristige Lösung zur Schaffung von neuem Parkraum im Quartier u.a. durch den Bau der geplanten Tiefgarage unter dem „Neuen Stadtplatz“ zu realisieren. Um aufgrund der Umbaumaßnahmen u.a. am Wiesendamm und während der Umbaubaumaßnahmen zum „Neuen Stadtplatz“ vorzubeugen, ist eine temporäre Einrichtung einer Stellplatzanlage initiiert worden. Der Preis für einen Stellplatz beträgt für die Dauer von bis zu 2 h 1 EUR, der z.T. von einigen Firmen erstattet wird. Außerdem besteht die Möglichkeit der Daueranmietung eines Stellplatzes für motorisierte Anwohner oder für umliegende Firmen.

Zu 9:

Die Maßnahme liegt außerhalb des Sanierungsgebietes, ist aber in die Fortschreibung des Erneuerungskonzeptes 11/2009 aufgenommen worden und somit Teil des „Rahmenprogramms integrierte Stadtteilentwicklung.“

Wolfgang Kopitzsch