Unfall Baustelle Ohlsdorfer Straße

Kleine Anfrage Nr. 142/2014 von Hrn. Buchmann, Hrn. Celik, Hrn. Messaoudi, Fr. Haas und Fr. Traversin

Sachverhalt:


Am 30.7.14 ereignete sich beim Bauvorhaben „Winterhuder Wohnkultur“ mit 100 Wohnungen in der riesigen Baugrube hinter dem Winterhuder Markt ein Unfall, bei dem eine Seitenwand trotz Holzverschalung und Stahlträgern eingebrochen war und 2 Arbeiter unter sich begraben hatte. Der sandige Boden hatte sich gelöst. Das Nachbarhaus Ohlsdorfer Straße 27 drohte einzustürzen und die BewohnerInnen mussten für eine Nacht evakuiert werden, konnten dann nach genauerer Überprüfung wieder in ihre Wohnungen zurück. Es sollen Warnungen aus der Nachbarschaft in Bezug auf die Baustelle gegeben haben, z.B. Risse in Wänden, Decken und an Fenstern, die aber unbeachtet geblieben seien.

 

Fragen

1. Sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord Beschwerden aus der Nachbarschaft hin- sichtlich der oben genannten Baustelle gemeldet worden? Wenn ja: Wann wa- ren die Meldungen und welcher Art waren sie?
Ja, im Juni 2014 vom Verwalter des Nachbargrundstücks Ohlsdorfer Straße 27. Es wurden Risse festgestellt. Das nichtunterkellerte Gebäude wurde zu diesem Zeitpunkt unter- fangen.

2. Was hat das Bezirksamt unternommen, um Abhilfe zu schaffen?
Zuständig für die Bauüberwachung ist der beauftragte Prüfstatiker der sofort eingeschalteten Fachbehörde (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau, Referat Prüfstelle für Baustatik). Bei der Überprüfung wurden keine Missstände vorgefunden. Das Gebäude weist innen als auch außen Risse auf. Es wurde attestiert, dass die Standsicherheit nicht gefährdet war.

3. Ist es richtig, dass dem Bezirksamt, insbesondere der Bauabteilung, die Gefahrenlage an der Baustelle bekannt war? Wenn ja, warum hat es nichts unternommen?
Nein.

4. Gab es vor Beginn der Bautätigkeit ein Standsicherheitsgutachten? Wenn ja: Bitte um Einsicht in die Unterlagen!


5. Wurde ein Bodengutachten und ein wasserrechtliches Gutachten vor Beginn der Bautätigkeit erstellt? Wenn ja: Bitte um Einsicht!
Ja, die bautechnischen Nachweise sind als Beweismittel bei der Polizei Hamburg, LKA 452 Brandermittlung und Arbeitsunfälle verfügbar.

6. Welche Ursachen hatte das Unglück? Bitte detailliert darlegen oder entsprechendes Dokument zur Einsicht vorlegen!
Die Ermittlung der Unfallursache erfolgt durch die Polizei Hamburg, LKA 452 Brandermittlung und Arbeitsunfälle. Der Ermittlungstand ist im Fachbereich nicht bekannt.

7. Wie ist sichergestellt, dass solch große Baustellen regelmäßig kontrolliert werden?
Die Baustellenüberwachung erfolgt für die ordnungsgemäße Herstellung der statischen Anforderungen durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau, Referat Prüfstelle für Baustatik und dessen beauftragte Prüfingenieure. Der Baustellenbetrieb wird durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau, Referat Arbeitsschutz auf Baustellen überwacht.

8. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, dass in Zukunft solche Unfälle vermieden werden?
Siehe Antwort zu 7. Die Bauüberwachung findet im Rahmen des § 77 HBauO –Bauzustandsbesichtigungen, Aufnahme der Nutzung statt. Die Zuständigkeiten sind ausreichend geregelt.


Tom Oelrichs