Bauverpflichtung für zusätzliche Wohnungen in Langenhorn 73 fordern!

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Mit der Begründung, es gäbe ein gesamtstädtisches Interesse wurde der gewonnene Bürgerentscheid zu Langenhorn 73 vom Senat evoziert. In der Drucksache Nr. 1237/12 heißt es, „Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die mittelfristige Realisierung von dringend benötigtem Wohnraum durch die nachhaltige bauliche und energetische Modernisierung und Ergänzung der Wohnanlage“.

Sachverhalt:

Mit der Begründung, es gäbe ein gesamtstädtisches Interesse wurde der gewonnene Bürgerentscheid zu Langenhorn 73 vom Senat evoziert. In der Drucksache Nr. 1237/12 heißt es, „Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die mittelfristige Realisierung von dringend benötigtem Wohnraum durch die nachhaltige bauliche und energetische Modernisierung und Ergänzung der Wohnanlage“. Ferner heißt es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 20/9382) an den Senat, „Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat sich entschieden, dieses Verfahren aufgrund des hamburgweit erforderlichen Wohnungsbaus zu evozieren und zum Abschluss zu bringen“.

Dass die Wohnungen alt sind, ist unbestritten. Eine energetische Sanierung hätte dennoch erfolgen können. Die Schaffung von Voraussetzungen zusätzlichen Wohnraum herstellen zu können, ist tatsächlich von großer Bedeutung für die Stadt, ebenso für den Bezirk Hamburg-Nord, der mit der Unterzeichnung des Vertrags für Hamburg, sich dazu verpflichtet hat. Wenn die Ergänzung der Wohnanlage, also die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in der Wulffschen Siedlung, vorrangiges Ziel der Evokation war, und es über den städtebaulichen Vertrag geregelt wurde, dass 60 % des zusätzlich geschaffenen Wohnraums geförderter sein solle, ist es unverständlich, dass es keine Bauverpflichtung für die zusätzlichen 150 Wohneinheiten, wovon 90 gefördert sein sollen, gibt. Laut der Antwort des Senats zu 7a der Kleinen Anfrage, Drucksache 20/8238, besteht keine Bauverpflichtung, da sich das Vorhaben über 10 – 15 Jahre hinziehe. Wenn schon günstiger Wohnraum vernichtet werden soll, solle doch zumindest gesichert sein, dass ein kleiner Anteil der Wohnungen gefördert und somit günstig wird.


Beschlussvorschlag

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:

Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür ein, dass der Städtebauliche Vertrag dahingehend geändert wird, dass
1.    für die Eigentümer eine Bauverpflichtung für die zusätzlichen 150 Wohneinheiten, wovon 90 gefördert sein müssen, besteht.
2.    die Eigentümer verpflichtet werden, ihren Anteil an den gesamt zu erstellenden geförderten Wohneinheiten zu Beginn und nicht am Ende zu bauen und Abrisse nur bei Vorliegen entsprechender Bauanträge genehmigt werden.
3.    die Vorraussetzungen zur bauliche Umsetzung nicht die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten, durch Ausschöpfen der bebaubaren Flächen für die Ersetzung der vorhandenen Wohneinheiten, verhindern können.

DIE LINKE
Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi