Bürgerbegehren umsetzen – jetzt!

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat in seiner Sitzung am 07.04.2015 das Bürgerbegehren der Initiative Stockflethweg, „Für den Erhalt von geschützten Bäumen und ein alternatives Verkehrskonzept am Ochsenzoll!“, übernommen.

Sachverhalt:


Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat in seiner Sitzung am 07.04.2015 das Bürgerbegehren der Initiative Stockflethweg, „Für den Erhalt von geschützten Bäumen und ein alternatives Verkehrskonzept am Ochsenzoll!“, übernommen. Der Inhalt des Bürgerbegehrens lautet:

 

„Sind sie für:


− den Erhalt der geschützten und z.T. ortsprägenden Straßenbäume an der Langenhorner Ch. zwischen U-Bahnhof Ochsenzoll und Landesgrenze sowie am Stockflethweg durch den sofortigen Stopp der geplanten Straßenerweiterungen von Langenhorner Ch. und Stockflethweg im Zuge der Erschließung des Neubauvorhabens Audi Terminal/Wichert-Welt/P+R Anlage und


− die Erstellung eines Entwurfes zur direkten Anbindung des o.g. Neubauvorhabens über die Langenhorner Ch. und eines Konzeptes zur Verkehrsberuhigung der angrenzenden Wohnstraßen unter aktiver Beteiligung der Anwohner sowie Umsetzung des zu erstellenden Gesamtkonzeptes?“


 

Mit der Übernahme durch den Hauptausschuss ist der Inhalt des Bürgerbegehrens Beschlusslage der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und muss umgesetzt werden.

 

In der Antwort auf die Große Anfrage „Umgestaltung der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Stockflethweg“ vom 12.01.2015 (Drucksachen-Nr.: 20-0809) der CDU heißt es, dass der LSBG eine umfassende Überplanung der Langenhorner Chaussee vornehme und dabei davon ausgehe, dass die Erweiterung um Fahrspuren auch bei geringeren zu erwartenden Verkehrszahlen als ursprünglich geschätzt notwendig seien.

Somit ist der Konflikt der Bezirksversammlung mit den Planungen des LSBG vorprogrammiert und die Bezirksversammlung verpflichtet, entsprechend ihrer Beschlusslage tätig zu werden. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Bezirksversammlung, auch den zweiten Teil der Beschlusslage, die Erschließung des Audi Terminals, der Wichert-Welt sowie der P+R Anlage über die Langenhorner Chaussee sowie ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der angrenzenden Wohnstraßen unter aktiver Beteiligung der Anwohner sowie die Umsetzung eines zu erstellenden Gesamtkonzeptes, umzusetzen.

 

Glücklicherweise sind sich die Koalitionspartner auf beiden politischen Entscheidungsebenen einig darüber,dass Bürgerbeteiligung, insbesondere bei Konflikten, ein wichtiger Bestandteil ist und sein muss, um die Gestaltung der unmittelbaren Lebenswelt der Menschen realisieren zu können und es einer stadtverträglichen Mobilität braucht und der Anteil des Fahrradverkehrs auf 25 % erhöht werden soll.

 

So heißt es schon im zweiten Absatz der Präambel des Koalitionsvertrages zwischen SPD und Grüne der Bürgerschaft, „Wir begegnen den Ideen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit offenen Ohren ...“ (S. 9 ebenda). Und weiter:, „Sie [die moderne Metropole Hamburg] braucht Platz für menschliche Begegnung, für Kultur, freies Durchatmen und stadtverträgliche Mobilität“ (S. 10). „Wir werden zum Beispiel das U-Bahnnetz so erweitern, dass es auf Jahrzehnte die Stadt attraktiver und lebenswerter macht und Hamburg zur Fahrradstadt entwickeln. Gerade solche großen Projekte gelingen nur mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“ (S. 10).“ „Nur eine auf Beteiligung ausgerichtete Politik sichert Vertrauen in die Demokratie“ (S. 11).

 

Künftig gilt laut Koalitionsvertrag Folgendes,: „Bei allen Maßnahmen zur Straßensanierung wird auf der Grundlage des Radwegechecks das Ziel verfolgt, nach der Sanierung einen Zustand zu erreichen, der auch den Belangen des Radverkehrs gleichberechtigt mit anderen Verkehrsarten gerecht wird. Wenn der vorhandene Straßenquerschnitt einen regelkonformen Ausbau der Straße nicht zulässt, wird fallweise über die Aufteilung des Straßenraumes entschieden“ (S. 34).

 

„Der Senat wird die Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Vorbereitung von größeren Straßenbauprojekten verbessern, soweit sie nicht über Bebauungsplanverfahren oder Planfeststellungsverfahren gesetzlich geregelt ist. Dies gilt insbesondere dort, wo bereits artikuliertes Bürgerinnen- und Bürgerinteresse, eine Verknüpfung mit anderen Planungsprozessen im Stadtteil, hoher Einzelhandels- und Gewerbebesatz, Parkplatzmangel und viele Straßenbäume in engem Straßenraum gravierende Konflikte möglich erscheinen lassen. Sofern derartige konkurrierende Nutzungen vorhanden sind, soll in Abstimmung mit den Bezirken bereits vor der sog. 1. Verschickung von Planunterlagen eine Grundlagenermittlung und –diskussion erfolgen (Planungswerkstatt), bei der Planungsvarianten noch ohne Vorzugsvariante erörtert werden“ (S. 35f).

 

„Radverkehr wird eine feste Größe in der Planung von Straßenbaumaßnahmen. So werden bei Grundinstandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen an der entsprechenden Stelle parallel Verbesserungen für den Radverkehr umgesetzt werden. Dies soll auch gelten für Straßen in Verantwortung der Bezirke“ (S. 36).

 


Zum Thema Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt- und Stadtteilentwicklung sind folgende Aussagen zu finden:

 

„Hamburg hat u.a. durch die Einrichtung der Stadtwerkstatt begonnen, eine neue Planungskultur zu entwickeln. Wir wollen diesen Weg fortsetzen und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei großen und kleinen Stadtentwicklungsprojekten ausbauen. Bei Planverfahren, die vor Ort umstritten sind, insbesondere auch wenn zu diesen Bürgerbegehren betrieben werden, soll die lokale Bevölkerung mit Hilfe zusätzlicher Beteiligungsangebote in die Gestaltung der Vorhaben eingebunden werden. Die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen an der Gestaltung ihrer unmittelbaren Lebenswelt über z.B. Stadtteilbeiräte ist ein tragender Bestandteil der Stadtteilentwicklung, auch über die Laufzeit von Förderprogrammen hinweg (S. 61).

 

„Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei großen und kleinen Vorhaben besonders in den Bereichen Stadtentwicklung, Umwelt, öffentlicher Raum und Infrastruktur ausgebaut werden soll“ (S. 108).


 

Auf Bezirksebene heißt es in der Koalitionsvereinbarung: „Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nicht nur an Wahlen beteiligen, sondern darüber hinaus auch ihre vielfältigen Erfahrungen und Kenntnisse in Entscheidungsprozesse einbringen. Grundvoraussetzung für eine gelungene Beteiligung ist Transparenz. Daher sollen Transparenz und Beteiligung wesentliche Eckpfeiler der bezirklichen Politik der kommenden Jahre werden“ (S. 3 ebenda).

 

„Geklärt werden soll dabei [beim Aufstellen von Leitlinien der guten Bürgerbeteiligung] unter anderem, wie eine frühzeitige Beteiligung organisiert werden kann, in der auch Alternativen diskutiert werden können, so dass eine echte Einflussnahme auf Entscheidungen durch die Bevölkerung stattfinden kann. Die Phase der öffentlichen Auslegung ist demgegenüber eher die Phase der Detailkorrekturen“ (S. 5.).

 

Angesichts der getroffenen Vereinbarungen der Koalitionspartner auf Landes- wie auf Bezirksebene, bedarf es einer Korrektur der sich in der Entwicklung befindlichen Planungen durch den LSBG für das Gebiet und ein Beteiligungsverfahren der Initiative Stockflethweg. Um auf Augenhöhe miteinander verhandeln zu können, müssen Mittel bereitgestellt werden, damit ggf. unabhängige Fachkompetenz wie z.B. von Architekten oder Verkehrsplanern eingeholt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen.

Petitum/Beschluss:


1. Zu den im Beschluss des Hauptausschusses vom 07.04.2015 unter Top 4.2 unter 2. beschriebenen Verhandlungen der Bezirksverwaltung mit dem LSBG zu ihren neuen Verkehrsplanungen werden VertreterInnen der Initiative Stockflethweg beteiligt.

 

2. Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass die Erschließung des Audi Terminals, der Wichert-Welt sowie der P+R Anlage über die Langenhorner Chaussee realisiert wird. Die Erschließung soll parallel zu den Schienen erfolgen.

 

3. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord stellt für ein Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Konzeptes zur Verkehrsberuhigung, insbesondere die Einhaltung des Durchfahrtsverbots für den Schwerlastverkehr, für die angrenzenden Wohnstraßen an der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Stockflethweg 15.000 € aus den Mitteln Förderfonds Bezirke / Betriebsausgaben zur Verfügung. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahren soll ein Verkehrsworkshop eingerichtet, woran VertreterInnen der Bürgerinitiative Stockflethweg, VertreterInnen des LSBG und der Bezirksverwaltung beteiligt sind.

 

DIE LINKE
Birgit Akbas, Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi, Angelika Traversin