Mietpreisbremse jetzt!

Zum 1. Mai 2013 trat auf Bundesebene die Neuregelung der Kappungsgrenze in Kraft. Die Gesetzesnovelle eröffnete den Ländern und Kommunen die Möglichkeit, die maximale Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf fortan 15 Prozent (bis dahin 20 Prozent) zu begrenzen.

Sachverhalt:


Zum 1. Mai 2013 trat auf Bundesebene die Neuregelung der Kappungsgrenze in Kraft. Die Gesetzesnovelle eröffnete den Ländern und Kommunen die Möglichkeit, die maximale Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf fortan 15 Prozent (bis dahin 20 Prozent) zu begrenzen. Doch während das von einem SPD/CDU-Senat regierte Berlin die flächendeckende Anwendung der abgesenkten Kappungsgrenze bereits zum 19. Mai 2013 einführte, ließ sich das SPD-geführte Hamburg damit bis zum 1. September 2013 Zeit. Diese monatelange Verzögerung führte laut Aussagen der hamburgischen Mietervereine in vielen Fällen dazu, dass Vermieter/-innen ‚schnell’ noch einmal ihre Chance nutzten, vorerst letztmalig die Mieten um 20 Prozent anzuheben. Die betroffenen Mieter/-innen hatten das Nachsehen.

Nun droht bei der Umsetzung der sogenannten Mietpreisbremse das Gleiche. Am 27. April 2015 wurde das Mietrechtsnovellierungsgesetz im „Bundesgesetzblatt“ veröffentlicht und ermöglicht damit den Ländern und Kommunen, für „angespannte Wohnungsmärkte“ eine Wiedervermietungsmiete von maximal10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete festzulegen. Während die immer noch von einer SPD/CDU-Koalition regierte Bundeshauptstadt eine fertige Rechtsverordnung bereits parat hatte und am 28. April 2015 (!) die flächendeckende Einführung der „Mietpreisbremse“ zum 19. Mai 2015 verkündete, ist vom Hamburger Senat – mittlerweile getragen von einer SPD/GRÜNEN-Koalition – nichts zu hören oder zu lesen. Kein Wunder, denn schon im „rot-grünen“ Koalitionsvertrag für das „moderne Hamburg“ vom 8. April 2015 heißt es lediglich und recht lapidar: „Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Bund wird die Mietpreisbremse unter Einbeziehung des Bündnisses für das Wohnen landesrechtlich umgesetzt“ (S. 60). Die erneute Verzögerung der Beherzigung eines halbwegs mieter/-innenfreundlichen Gesetzes durch den jüngst gebildeten Senat wird erneut Tausende Hamburger/-innen teuer zu stehen kommen.

 

Petitum/Beschluss:

Daher möge die Bezirksversammlung beschließen:

 Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Nord setzt sich beim Senat für die sofortige Umsetzung der Mietpreisbremse in Hamburg-Nord bzw. Hamburg ein.