Rücknahme der Baugenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung in der Hegestraße 46a-f

Am 29.8. wurden die Verwertungskündigungen und Räumungsklagen der Firma Karl Michael Denkner und Co gegenüber den Mieterinnen und Mietern in den Terrassenhäusern Hegestraße 46a-f gerichtlich außer Kraft gesetzt.

Sachverhalt:

Am 29.8. wurden die Verwertungskündigungen und Räumungsklagen der Firma Karl Michael Denkner und Co gegenüber den Mieterinnen und Mietern in den Terrassenhäusern Hegestraße 46a-f gerichtlich außer Kraft gesetzt. Begründung des Gerichts war die fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung der Eigentümerin zur Zeit der Aussprache der Kündigungen. Da das Bauvorhaben der Firma nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz ein „Abbruch“ und keine „Sanierung im Bestand“ ist, handelt es sich in der Hegestraße um Vernichtung von Wohnraum, die radikalste Form der Zweckentfremdung. Hiermit wurde gerichtlich geklärt, dass dem bisherigen Handeln des Bezirksamtes in Sachen Hegestraße die Geschäftsgrundlage entzogen ist und die Eigentümerin sich eine Baugenehmigung und eine im Nachhinein erteilte Zweckentfremdungsgenehmigung unter Vorspielung falscher Tatsachen erschlichen hat.

 

Petitum/Beschluss:


 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

1.      die Baugenehmigung zurückzunehmen für die Häuser in der Hegestraße 46a-f ;

2.      die Zweckentfremdungsgenehmigung als unwirksam zu erklären;

3.      sich dafür einzusetzen, dass in der Hegestraße 46a-f ein mieterfreundlicher Weg gefunden wird, die Häuser zu sanieren und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.    

 

Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi