Veränderungssperre zum Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 23

Karin Haas

Die Häuser am Eppendorfer Markt 97-109 sind vom Abriss bedroht. Damit sind städtebauliche Veränderungen zu erwarten, die den historisch gewachsenen Stadtkern Eppendorfs in diesem Bereich zerstören werden.

Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 23
Hamburg, 12. Februar 2013
Antrag an die BV vom14.2.2013


Sachverhalt

Die Häuser am Eppendorfer Markt 97-109 sind vom Abriss bedroht. Damit sind städtebauliche Veränderungen zu erwarten, die den historisch gewachsenen Stadtkern Eppendorfs in diesem Bereich zerstören werden. Viele Eppendorfer Bewohnerinnen und Bewohner möchten den Charakter des Stadtteils aber erhalten und stehen damit im Widerspruch zu Investoren, deren Anliegen eine bestmögliche gewinnbringende Vermarktung des Grund und Bodens ist.
Eppendorfer Bürgerinnen und Bürger haben sich deshalb in einer Initiative  „Wir-sind-Eppendorf“ zusammen geschlossen, um ihre Positionen zur Stadtentwicklung in Eppendorf darzulegen und an Planungsprozessen beteiligt zu werden. Ihr Anliegen hat die Initiative auf der BV vom 18.10.2012 in einem Memorandum dargelegt.
Auch nach nochmaligem Vortragen des Anliegens auf einer der folgenden Bezirksversammlungen hat das Bezirksamt auf die Wünsche der Initiative, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritten an Planungsprozessen beteiligt zu werden, nicht reagiert. (vgl. Beschluss der Hamburger Bürgerschaft zur Einrichtung der „Hamburger Stadtwerkstatt“ auf Antrag der SPD im April letzten Jahres) Stattdessen wurden schon Abrissgenehmigungen für die Häuser Eppendorfer Landstraße 103 bis 109 erteilt.
Angesichts der sehr widersprüchlichen Aussagen zur Baufälligkeit der Häuser am Eppendorfer Markt ist es außerdem nicht sinnvoll, den Planungsprozess im Eppendorfer Kerngebiet voranzutreiben.



Beschlussvorschlag:

1.    Die Bezirksversammlung beschließt für das Gebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 23  eine Veränderungssperre, wie sie im Aufstellungsbeschluss der Bezirksversammlung vom 15.9.2008 vorgesehen war, bis zum Beschluss eines endgültigen Bebauungsplanes Eppendorf 23 im Eppendorfer Kerngebiet wirksam wird. Dieser Sperre sind alle Abriss- und Neubaupläne in diesem Bereich unterworfen.

2.    Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass vor Aufstellung des endgültigen Bebauungsplanes mit den Eigentümern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, in dem die Eigentümer die Entstehung von mindestens zwei Dritteln gefördertem Wohnraum und/oder genossenschaftlichem Wohnraum garantieren.


Fraktion DIE LINKE: Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi