Vertrag für Hamburg – Wohnungsbau

Der mit der o.g. Drs. dem Hauptausschuss vorgelegte Vertrag soll der BV. zwecks Zustimmung und Unterstützung vorgelegt werden.

Auf Seite 1, im 2. Absatz des Vertrages soll festgelegt werden, dass ein Anteil 30% der vom Senat geplanten, pro Jahr neu zu errichtenden 6000 Mietwohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen für Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen finanziert werden sollen.

Antrag der Fraktion DIE LINKE HH-Nord
zur Drs. 0329/11 zu Top 5.1. der Sitzung des Hauptausschusses am 07.06.20011


Sachverhalt:
Der mit der o.g. Drs. dem Hauptausschuss vorgelegte Vertrag soll der BV. zwecks Zustimmung und Unterstützung vorgelegt werden.
Auf Seite 1, im 2. Absatz des Vertrages soll festgelegt werden, dass ein Anteil 30% der vom Senat geplanten, pro Jahr neu zu errichtenden 6000 Mietwohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen für Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen finanziert werden sollen.
Die Formulierung „öffentlich geförderte Wohnungen“ ist zu ungenau und die Zahl 30% gibt die tatsächliche Situation in der Stadt nicht angemessen wieder. Deshalb hierzu 2 Angaben:
Unstrittig ist, dass 50% aller Hamburger Haushalte nur über ein Einkommen von 1500,00€ und weniger verfügen.
Unstrittig ist ebenso, dass in Hamburg mind. 40.000 bis 90.000 Wohnungen fehlen.
Beschlussvorschlag.

1)    Die Formulierung „öffentlich geförderte Wohnungen“ wird durch „öffentlich geförderte Sozialwohnungen“ ersetzt.

2)    Die Zahl 30% wird durch die Zahl  50% ersetzt.

3)    Um das aufgelaufene Wohnungsdefizit sukzessive zu verringern, wird die Gesamtzahl der neu zu errichtenden Wohnungen von 6000 auf 8000 WE erhöht. Die Anteile pro Bezirk entsprechend erhöht.

Karin Haas, Peter Heim, Rachid Messaoudi