Antrag | Direkte Demokratie ausbauen und nicht unterbinden!

Rachid Messaoudi
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Sachverhalt:

Hamburg-Nord ist ein leidgeprüfter Bezirk. Bereits drei Mal wurde demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger des Bezirks in Form eines Bürgerbegehrens oder –entscheids mit einer fragwürdigen Argumentation durch den Senat ausgehebelt (2013: Pergolenviertel, 2014: Wulffsche Siedlung, 2015: Schwimmbad Ohlsdorf). Zwar kann der Senat gemäß § 42 BezVG den Bezirk weisen, doch ist das für den  Einzelfall, also als Ausnahme vorgesehen. In Hamburg-Nord entsteht der Eindruck, dass sobald im Bezirk gegen einen Bebauungsplan ein Bürgerbegehren angemeldet wird, der Senat den Bezirk anweist, den entsprechenden Bebauungsplan festzustellen.

Die Mitsprache bei bezirklichen Entscheidungsprozessen sowie das Fällen von Entscheidungen im Rahmen von Bürgerentscheiden im Bezirk sind wichtige direktdemokratische Beteiligungsformen. Sie erhöhen die Teilhabe an der Demokratie und tragen zur Akzeptanz demokratischer Entscheidungsprozesse bei. Sie sind eine wichtige Ergänzung der repräsentativen Demokratie, weil durch sie gerade in strittigen Fragen Unterschiede in Auffassungen und Sichtweisen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und politischen Repräsentanten ausgeglichen werden können. Direktdemokratische Elemente helfen auch, den Vorwurf des Lobbyismus gerade bei umstrittenen Entscheidungen der Repräsentanten zu entkräften.

Sachfragen sollten grundsätzlich durch die besseren Argumente entschieden werden. Zentralistisches Aushebeln direkter Demokratie („Arroganz der Macht“) erhöht die Politikverdrossenheit und schadet der Demokratie. Das führt entweder zur Verweigerung jeglicher politischen Beteiligung, da „die da oben ja eh machen, was sie wollen“ oder zur Wahl einer vermeintlichen Protestpartei.

Die Bevölkerung in Hamburg-Nord ist im Austausch von Argumenten geübt und pflegt eine lange Tradition des politischen Diskurses. Das gilt es auszubauen und nicht zu unterbinden.

Petitum:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Der Herr Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Weisungen an den Bezirk gemäß § 42 BezVG nur noch in nachvollziehbaren und begründeten Fällen erfolgen. Hierfür sollen Kriterien durch die Bezirksversammlungen und den Senat erarbeitet werden.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass auch Evokationen an solche Kriterien gebunden werden.

Anlage:

Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi, Herbert Schulz, Angelika Traversin

Für Rückfragen:Fraktionsbüro, 040 / 6367 6828
 fraktion@linksfraktion-nord.de