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Die gegenwärtige Nutzung des ehemaligen Schulmeister-Wohnhauses der Adolph-Schönfelder-Schule

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Anwohner der von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verwalteten Adolph-Schönfelder-Schule berichten, dass das ehemalige Schulmeister-Wohnhaus nach einer aufwendigen Renovierung lange Zeit unbewohnt war und nicht genutzt wurde.

 

Anwohner der von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verwalteten Adolph-Schönfelder-Schule berichten, dass das ehemalige Schulmeister-Wohnhaus nach einer aufwendigen Renovierung lange Zeit unbewohnt war und nicht genutzt wurde. Anfragen von Wohnungsinteressierten wurden abgelehnt. Nun wird das Gebäude als Gewerberaum benutzt, um das Büro eines Kinderbetreuungsunternehmens unterzubringen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

1)    Wie groß ist das Gebäude (Anzahl der Quadratmeter und der Räume) und in welchem Zeitraum stand es leer?

Der Bauakte ist aus dem Jahre 1960 zu entnehmen, dass im Erdgeschoss die Schilbüchereimit 1 Raum von 70,5 qm und im 1. OG eine Hausmeisterwohnung mit 4 Räumen, in gleicher Gesamtgröße , genehmigt wurden. Ein Leerstand ist nicht aktenkundig

2)   Auf welcher Weise wurde versucht Mieter zu finden? Wurde eine Vermietung an Wohnungsinteressierte angestrebt? Wenn nein, warum nicht?

3)      Aus welchen Gründen wurden die Anfragen von Wohnungsinteressierten abgelehnt?

4) Mit wem und bis wann wurde ein Mietvertrag geschlossen? Handelt es sich um eine gemeinnützige oder gewinnorientierteEinrichtung?

5)    Wie hoch sind die Mieteinnahmen?

Zu 2 - 5) Informationen liegen hier nicht vor.

6)    Ist das Gebäude als Wohnraum deklariert?

Nein.

7)    Wenn ja, unter welchen Umständen darf es anderweitig (gewerblich) genutzt werden und sind diese Umstände gegeben?

Entfällt wegen negativer Antwort

8)    Wann lag dem Bezirksamt ein entsprechender Antrag vor und wurde dieser genehmigt?

Dem Bezirksantrag lag und liegt kein Antrag zu einer Umnutzung vor.

 

Annemarie Weidemann

Bürgerinformationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Nord

Hier - im Bürgerinformationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Nord - finden Sie z.B. die Termine aller Ausschuss-Sitzungen und Bezirksversammlungen. Auch alle Anträge, Anfragen und sonstigen Drucksachen können Sie hier recherchieren.

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Die gegenwärtige Nutzung des ehemaligen Schulmeister-Wohnhauses der Adolph-Schönfelder-Schule

Anwohner der von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verwalteten Adolph-Schönfelder-Schule berichten, dass das ehemalige Schulmeister-Wohnhaus nach einer aufwendigen Renovierung lange Zeit unbewohnt war und nicht genutzt wurde.

 

Anwohner der von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verwalteten Adolph-Schönfelder-Schule berichten, dass das ehemalige Schulmeister-Wohnhaus nach einer aufwendigen Renovierung lange Zeit unbewohnt war und nicht genutzt wurde. Anfragen von Wohnungsinteressierten wurden abgelehnt. Nun wird das Gebäude als Gewerberaum benutzt, um das Büro eines Kinderbetreuungsunternehmens unterzubringen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

1)    Wie groß ist das Gebäude (Anzahl der Quadratmeter und der Räume) und in welchem Zeitraum stand es leer?

Der Bauakte ist aus dem Jahre 1960 zu entnehmen, dass im Erdgeschoss die Schilbüchereimit 1 Raum von 70,5 qm und im 1. OG eine Hausmeisterwohnung mit 4 Räumen, in gleicher Gesamtgröße , genehmigt wurden. Ein Leerstand ist nicht aktenkundig

2)   Auf welcher Weise wurde versucht Mieter zu finden? Wurde eine Vermietung an Wohnungsinteressierte angestrebt? Wenn nein, warum nicht?

3)      Aus welchen Gründen wurden die Anfragen von Wohnungsinteressierten abgelehnt?

4) Mit wem und bis wann wurde ein Mietvertrag geschlossen? Handelt es sich um eine gemeinnützige oder gewinnorientierteEinrichtung?

5)    Wie hoch sind die Mieteinnahmen?

Zu 2 - 5) Informationen liegen hier nicht vor.

6)    Ist das Gebäude als Wohnraum deklariert?

Nein.

7)    Wenn ja, unter welchen Umständen darf es anderweitig (gewerblich) genutzt werden und sind diese Umstände gegeben?

Entfällt wegen negativer Antwort

8)    Wann lag dem Bezirksamt ein entsprechender Antrag vor und wurde dieser genehmigt?

Dem Bezirksantrag lag und liegt kein Antrag zu einer Umnutzung vor.

 

Annemarie Weidemann

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