Stellungnahme Behörde WVI zum Antrag Solarbetriebene Beleuchtung Götzberger Weg
Antrag auf Erstellung einer solarbetriebenen Beleuchtung auf dem Fußweg zwischen Götzberger Weg und Anita-Sellenschloh-Ring,
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Sachverhalt:
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der DIE LINKE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet: Die zuständige Behörde wird aufgefordert, die Errichtung einer vorzugsweise solarbetriebenen Beleuchtung an zwei Stellen, mittig und am Beginn des Weges am Anita-Sellenschloh-Ring, zu prüfen und dem Regionalausschuss über Finanzierungsmöglichkeiten zu berichten.
Begründung:
Vor einigen Jahren wurde ab Beginn der Einbahnstraße im Götzberger Weg ein neuer öffentli- cher Fußweg zu der Straße Anita-Sellenschloh-Ring erstellt. Der Fußweg verbindet die Wohn- gebiete Heidberg-Village und Wakendorfer Weg. Bisher ist an dieser Stelle keine Beleuchtung angebracht worden. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist eine gute Straßenbeleuchtung wichtig, um den komplett im Dunkeln liegenden Fußweg weiterhin überqueren zu können. Bisher war der Weg im Winter unbenutzbar und besonders Schulkinder käme die Installierung der Leuchtmittel für einen sicheren Schulweg zugute. Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die öffentlichen Grünanlagen in Hamburg sind im Regelfall nicht beleuchtet. Ausnahmen von diesem Regelfall bestehen jedoch, wenn besondere Bedingungen vorliegen. Besondere Bedingungen liegen beispielsweise bei direkten Zuwegungen zu ÖPNV-Haltestellen oder auch Wegen, die regelmäßig als Schulweg genutzt werden und eine erhebliche Abkürzung gegenüber bestehenden beleuchteten Wegen darstellen, vor.
Die zuständigen Bezirksämter können darüber hinaus eine Beleuchtung für Grünflächen beantragen. Die Behörde für Umwelt und Energie entscheidet darüber, welche Wege vorrangig beleuchtet werden sollen. Eine Beleuchtung über solarbetriebene Leuchten ist in Hamburg aufgrund seiner geografischen Lage nicht möglich. Praktische Untersuchungen haben ergeben, dass die Tageshellphasen nicht ausreichen, um in der dunklen Jahreszeit die notwendige Betriebsdauer zu ermöglichen.