Zum Hauptinhalt springen

Kleine Anfrage | Welche Auswirkungen hat die Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung auf Tempo-30-Zonen/-Strecken in Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde und Dulsberg?

Die Linke Fraktion Hamburg-Nord

Mit der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 2. Oktober 2024 wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Ziel geändert, den Kommunen mehr Freiheit bei der Verteilung des Straßenraumes zu geben und auch klimapolitische Ziele berücksichtigen zu können.

 

Die wesentlichen Änderungen der StVO 2024 umfassen: Kommunen haben nun mehr Spielraum, um Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h anzuordnen und Radwege einzurichten, auch ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen. Die Änderungen der StVO berücksichtigen neben der Verkehrssicherheit auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung. Tempo-30-Zonen/-Strecken können nun auch in weiteren sensiblen Bereichen eingerichtet werden wie rund um öffentliche Spielplätze, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und an hochfrequentierten Schulwegen. Liegen Tempo-30-Zonen/-Strecken weniger als 500m auseinander, kann ein Lückenschluss erfolgen und die Tempo-30-Zonen können verbunden werden, damit kein Flickenteppich von rasch wechselnden Tempovorschriften entsteht.

 

Unseren Anfrage findest Du hier: Drucksache 22-2612

 

Die Linke Fraktion Hamburg-Nord
Bjørn Knutzen, Dino Ramm, Wiebke Fuchs, Volker Honold

Zurück zum Kopf der Seite