Antwort auf Große Anfrage | Wohn-Pflege-Aufsicht und Betreuung für SeniorInnen in Hamburg-Nord

DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord

[Anfrage Kursivsatz, Antworten der Behörde in Normalsatz]

Sachverhalt:

Am 01.Januar 2010 trat das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft. Es soll die Rechte älterer, behinderter oder auf Betreuung angewiesener Menschen als NutzerInnen von Wohn-und Betreuungsformen stärken. Das Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer schaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. In der Drucksache 20/14261 "Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreu- ungsqualitätsgesetzes" wird eine wissenschaftliche Evaluation einschließlich einer Überprüfung des Personalaufwands der Bezirksämter für Anfang 2017 angekündigt. Liegt die Evaluation des Senats dem Bezirksamt vor? Wenn ja, bitte beifügen! Wenn nein, warum nicht und wann soll sie erscheinen?

Der Evaluationsbericht ist von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlicht worden und kann im Internet eingesehen werden unter:

www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/9584014/2017-09-27-bgv-evaluation-wohn-betreuung-gesetz/.

2. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zwischen SPD/GRÜNEN ist eine Zentralisierung der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten vorgesehen. Wie steht die Bezirksamtsleitung zu einer Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht und welche Maßnahmen werden zurzeit bezüglich einer Zentralisierung unternommen?

Siehe Einschätzung der Bezirksamtsleitung in der Drucksache 20-4699 und die Mitteilung der BGV unter dem o. g. Link.

3. Wie viele Einrichtungen unterliegen im Bezirk Nord der Wohn-Pflege-Aufsicht? Bitte darstellen nach den Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG, d.h. Wohneinrichtungen, Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen), Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen, Ambulante Dienste! Bitte für die jeweiligen Gruppen - falls möglich - die Platzzahlen angeben! Bitte zum Stichtag 01.06.2017 darstellen!

Gemäß § 2 (2) HmbWBG betrifft es 27 Häuser mit insgesamt 1483 Wohnungen.
(3) HmbWBG 11 Wohngemeinschaften mit insg. 87 Plätzen
(4) HmbWBG 60 Wohneinrichtungen mit 3924 Plätzen
(5) HmbWBG 9 Einrichtungen mit insg. 163 Plätzen
(6) HmbWBG 110 Pflegedienste (inkl. der Selbstständigen, die jedoch nicht prüfungsrelevant sind im Sinne v. § 30 HmbWBG)

4. Wie viele MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente) umfasst die bezirkliche Wohn-Pflege- Aufsicht im Bezirk Hamburg-Nord? Wie viele MitarbeiterInnen sind auf diesen Stellen beschäftigt? Bitte zum Stichtag 31.12.2016 und zum 31.05.2017 darstellen!

Siehe nachfolgende Tabelle.

Stichtag

VZÄ

Anzahl Mitarbeiter

31.12.2016

3,0

4

31.05.2017

3,0

4

 

5. Wurden im Bereich der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirksamt Hamburg-Nord in den Jahren 2015 und 2016 und im ersten Halbjahr 2017 Überlastungsanzeigen gestellt? Wenn ja, bitte auflisten! Wenn ja, wie lange bestanden diese und bestehen sie immer noch? Bestehen noch Überlastungsanzeigen aus Zeiträumen vor 2015?

6. Welche Methoden und internen Berichtswege existieren innerhalb der Wohn-Pflege- Aufsicht, um Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen anzuzeigen? Welche und wie viele Mitteilungen über Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen zusätzlich zu den in Frage 5 abgefragten Überlastungsanzeigen existieren in der Wohn-Pflege-Aufsicht?

Zu 5 – 6:
In den Jahren 2015 und 2016 wurde jeweils eine Rückstandsmeldung angezeigt (Dauer von jeweils einem halben Jahr).

7. Wie hoch ist der Krankenstand in den letzten vier Jahren in der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirksamt Hamburg-Nord gewesen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln!

Aus datenschutzrechtlichen Gründen liegen dem Bezirksamt Hamburg-Nord keine auswertbaren Fehlzeiten vor.

8. Welche Einrichtungen wurden in den Jahren 2015 und 2016 überprüft? Bitte alle Einrichtungen nach den Wohn- und Betreuungsformen des HmbWBG namentlich auflisten und vermerken, ob die Überprüfung im jeweiligen Jahr angemeldet oder unangemeldet erfolgte!

Siehe nachfolgende Tabelle:

2015

2016

71 Wohn-Pflege-Einrichtungen

30 Wohn-Pflege-Einrichtungen

2 Servicewohnanlagen

6 Servicewohnanlagen

14 Pflegedienste

18 Pflegedienste

 

1 Gasteinrichtung

 

9. Wie viele Mängel sind in den Jahren 2015 und 2016 jeweils in den Einrichtungen fest gestellt worden? Was waren das hauptsächlich für Mängel und welche sind wiederholt aufgetreten? Bitte möglichst nach Wohn- und Betreuungsformen getrennt darstellen!

Siehe nachfolgende Tabelle.

2015

2016

Wohn-Pflege-Einrichtungen = 29 Mängel

Wohn-Pflege-Einrichtungen = 4 Mängel

3x Betreuung
8x Gesundheit
2x Selbstbestimmung u. Teilhabe
14x Personal- u. Qualitätsmanagement 2x Hygiene

2x Gesundheit
2x Personal-u. Qualitätsmanagement

Pflegedienste = 3 Mängel

Pflegedienste = 7 Mängel

3x Personal- u. Qualitätsmanagement

7x Personal-u. Qualitätsmanagement

 

10. Falls Mängel festgestellt worden sind, welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um diese abzustellen? Bitte jeweils für die Jahre 2015 und 2016 nach den Anforderungen der §§ 32, 33 Abs. 1 und 2 HmbWBG darstellen!

Siehe nachfolgende Tabelle.

2015

2016

8 x § 32 HmbWBG

9 x § 32 HmbWBG

9 x § 33 HmbWBG

2 x § 33 HmbWBG

 

11. Wurden in den Jahren 2015 und 2016 Mängel festgestellt, die in einer Nachkontrolle nicht beseitigt wurden? Wenn ja, in welchen Fällen wurde das festgestellt und welche weiteren Schritte wurden von der Verwaltung unternommen?

Siehe nachfolgende Tabelle.

2015

2016

-

4 x § 35 (Untersagung), nach Kontrolle der Anordnungen (§ 33)

 

12. Werden bei einem Betreiber Abweichungen bzw. Mängel festgestellt, kann die Behörde nach § 32 eine Vereinbarung über die Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung abschließen. Wie viele Mängelvereinbarungen wurden 2015 und 2016 geschlossen? Wie viele wurden nach Ablauf der Fristen überprüft? Wenn eine Überprüfung nicht erfolgte, was war der Grund?

Siehe nachfolgende Tabelle.

2015

2016

8 x § 32 HmbWBG

9 x § 32 HmbWBG

 

Alle § 32-Vereinbarungen wurde nach Ablauf der festgelegten Frist kontrolliert (Zielkontrolle einer Mängelvereinbarung).

13. Wie viele Regelprüfungen in Wohneinrichtungen und wie viele Stichprobenprüfungen in ambulanten Pflegediensten wurden im Jahr 2016 und dem ersten Halbjahr 2017 durchgeführt? Wie viele Prüfungen hätten es sein müssen?

Siehe nachfolgende Tabelle.

Wohneinrichtungen = 2 Regelprüfungen Soll = 31 Regelprüfungen

Wohneinrichtungen = 5 Regelprüfungen Soll = 16 Regelprüfungen, nach Ansage der BGV davon 30% = 4,8

Amb. Pflegedienste = 0 Stichprobenprüfung Soll = 5% v. 78 PD = 4,4

Amb. Pflegedienste = 1 Stichprobenprüfung Soll = 5% = 4,2

 

14. In der Durchführungsverordnung zum HmbWBG sind Prüfbereiche und Prüffelder aufgelistet. Welche Prüfbereiche bzw. Prüffelder wurden 2016 und wurden/werden 2017 geprüft? Wer entscheidet über die Auswahl der Prüfbereiche/Prüffelder?

In 2016 und 2017 wurde/werden die Prüfbereiche „Selbstbestimmung und Teilhabe“ geprüft. Die Prüfbereiche werden von der BGV festgelegt.

15. Wie viel Zeit beansprucht im Schnitt eine Regelprüfung nach der Durchführungsverordnung? Bitte nach Prüffeld und Größe der Einrichtung auflisten!

Die Vorbereitung, die Prüfung vor Ort sowie die Nachbereitung beanspruchen im Schnitt drei Wochen (nicht durchgehend). Die Größe der Einrichtung ist hierbei nicht entscheidend, sondern vielmehr die Intensität der Prüffelder gepaart mit der Auskunftsfreudigkeit der Nutzerinnen und Nutzer sowie der MitarbeiterInnen.

16. Anlassprüfungen werden meist durch Beschwerden von NutzerInnen, deren Angehörigen oder von Beschäftigten ausgelöst. Wie viele Beschwerden hat es jeweils in den Jahren 2015 und 2016 gegeben und worin bestanden die Beschwerden hauptsächlich?

Siehe nachfolgende Tabelle.

2015

2016

54 Beschwerden, überwiegend im Bereich Personal- u. Qualitätsmanagement und Betreuung

45 Beschwerden, überwiegend im Bereich Gesundheit und Personal- u. Qualitätsmanagement

 

17. Nach § 31 HmbWBG sollen die Ergebnisse der Regelprüfungen von Wohneinrichtungen veröffentlicht werden. Liegen entsprechende Veröffentlichungen für 2015 und 2016 vor? Wenn ja, bitte beifügen! Wenn nein, warum liegen sie nicht vor?

Die Zuständigkeit der Veröffentlichung von Prüfberichten ist nicht abschließend geklärt. Bislang wurden nach Wissen der WPA Nord keine Prüfberichte veröffentlicht.

18. Nach dem HmbWBG (§ 6 und § 13) können in Wohneinrichtungen Wohn- oder Angehörigenbeiräte und in Servicewohnanlagen Hausbeiräte gebildet werden. Hat die Wohn-Pflege-Aufsicht Kontakt zu den bestehenden Mitwirkungsgremien? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

In der Regel hat die Wohn-Pflege-Aufsicht Kontakt zu den Mitwirkungsgremien in Form von Telefonaten und/oder Sitzungen sowie bei Prüfungen oder Anlässen in den Einrichtungen. Gelegentlich lädt der bezirkliche Seniorenbeirat zu Informationsveranstaltungen ein, bei denen die WPA nach Möglichkeit anwesend ist.

19. Wie ist die Stellenausstattung für die Betreuung der Seniorenarbeit im Fachamt Sozialraummanagement? Bitte nach Vollzeitäquivalenten und MitarbeiterInnen zum 31.12.2016 und dem ersten Halbjahr 2017 darstellen!

Siehe nachfolgende Tabelle.

Stichtag

VZÄ*

Anzahl Mitarbeiter*

31.12.2016

0,75

1

30.06.2017

0,75

1

*Hinweis: die Zuwendungsgewährung im Bereich der Seniorenarbeit ist hierbei nicht berücksichtigt.

20. Wie viele und welche Seniorentreffs- und -kreise gibt es wo im Bezirk Hamburg-Nord zum Stichtag 31.06.2017?

Im Bezirk Hamburg–Nord gab es zum Stichtag 31.06.2017 folgende 16 staatlich geförderte Seniorentreffs und 17 staatlich geförderte Seniorenkreise:

Träger/Verband

Seniorentreff

Adresse

AWO

Aktivtreff Winterhude

Alsterdorfer Straße 43 / 45 22299 Hamburg

Treffpunkt Barmbek Süd /Barmbek Basch e.V.

Wohldorferstr.30 22081 Hamburg

Treffpunkt Barmbek Nord

Habichtsplatz 17 22307 Hamburg

Treffpunkt Tangstedter Landstraße

Tangstedter Landstraße 41 22415 Hamburg

DW

Begegnungsstätte Martinistraße "Leben im Alter", Seniorentreff der ev. luth. Kirchengemeinde ST. Martinus

Martinistraße 33 20251 Hamburg

Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde Winterhude-Uhlenhorst

Bei der Matthäuskirche 6 22301 Hamburg

 

Seniorentreff der Ev. Luth. Kir- chengemeinde Epiphanien

Großheidestr. 44 22303 Hamburg

Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud

Immenhof 10 22083 Hamburg

Seniorentreff der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmbek- Nord, Auferstehungskirche

Tieloh 26, 22307 Hamburg

Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde Zachäus Langenhorn

Käkenflur 22 c 22419 Hamburg

Seniorentreff Barmbek Basch e.V.

Wohldorferstr.30 22081 Hamburg

 

Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Bonifati- us

Lämmersieth 65 22305 Hamburg

LAB

Seniorentreff Eppendorf

Eppendorfer Weg 232 20251 Hamburg

Seniorentreff Fuhlsbüttel

Fliederweg 7 22335 Hamburg

Seniorentreff Groß Borstel

Borsteler Chaussee 49 22453 Hamburg

Seniorenbüro Ham- burg e.V.

Seniorentreff Dulsberg

Dulsberg Süd 12 22049 Hamburg

Träger

Seniorenkreis

Adresse

AWO

Seniorenclub Langenhorn Nord "Olen Börner"

Tangstedter Landstr. 223 22417 Hamburg

DW

Seniorenkreis Hartzlohplatz der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Gabriel

Hartzlohplatz 17 22307 Hamburg

Freitagskreis im Nachbarschaftstreff Dulsberg

Elsässer Straße 15 22049 Hamburg

DRK

Seniorenkreis des DRK- Kreisverbandes Nord
Fuhlsbüttel/ Langenhorn

Gemeindehaus der Kirchengemeinde Ansgar, Wördenmoorweg 22, 22415 Hamburg

(Angebote finden darüber hinaus in weiteren Räumen in der Umgebung statt)

4 Seniorenkreise des DRK-Kreisverbandes Nord Barmbek

DRK Gemeinschaftszentrum Barmbek
Steilshooper Str. 2
22305 Hamburg

LAB

Seniorenkreis Ohlsdorf

Böckelweg 21 22337 Hamburg

Bund der Schwerhörigen e.V.

Seniorenkreis Wagnerstraße

Wagnerstraße 42 22081 Hamburg

Seniorenbüro Hamburg e.V.

Seniorenkreis Nachbarschaftsgruppe Fuhlsbüttel

Alsterdorf Assistenz West Treffpunkt Fuhlsbüttel Ratsmühlendamm 9 22307 Hamburg

4 Seniorenkreise im Rungehaus

Rungestraße 12 22307 Hamburg

 Seniorenkreis

"Café Laubfrosch"

 

Darüber hinaus gibt es im Bezirk Hamburg-Nord eine Vielzahl von Seniorentreffpunkten und Seniorenkreisen, beispielsweise in Kirchengemeinden, bei Wohnungsbaugenossenschaften und Nachbarschaftsvereinen, die nicht über die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit gefördert werden.

21. Wie hoch sind die Haushaltsmittel bzw. Zuschüsse für die Seniorentreffs und –kreise im Bezirk Hamburg-Nord? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 darstellen!

Folgende Haushaltsmittel standen in den Jahren 2015, 2016, 2017 für Seniorentreffs und –kreise zur Verfügung:

Jahr

Anteil aus der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit Hamburg-Nord

Anteil aus dem Haushaltstitel Stadtteilarbeit Dulsberg

Zuschuss des Bezirks Eimsbüttel

Zuschuss des Trägers LAB

Investitionsmittel der BGV

2015

424.000 €

1.500 €

4.466,50 €

6.000 €

/

2016

424.000 €

1.500 €

4.466,50 €

6.000 €

141.420 €

2017

427.000 €

1.500 €

4.466,50 €

6.000 €

beantragt

Für Rückfragen:Nicolai Meyer, 040 / 636 768 28
 n.meyer@linksfraktion-nord.de

Hier erhalten Sie diese beantwortete Große Anfrage nach §24 BezVG "Wohn-Pflege-Aufsicht und Betreuung für SeniorInnen in Hamburg-Nord" als Download-PDF.