Antwort auf Große Anfrage | Wohn-Pflege-Aufsicht und Betreuung für SeniorInnen in Hamburg-Nord
[Anfrage Kursivsatz, Antworten der Behörde in Normalsatz]
Sachverhalt:
Am 01.Januar 2010 trat das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft. Es soll die Rechte älterer, behinderter oder auf Betreuung angewiesener Menschen als NutzerInnen von Wohn-und Betreuungsformen stärken. Das Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer schaffen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In der Drucksache 20/14261 "Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreu- ungsqualitätsgesetzes" wird eine wissenschaftliche Evaluation einschließlich einer Überprüfung des Personalaufwands der Bezirksämter für Anfang 2017 angekündigt. Liegt die Evaluation des Senats dem Bezirksamt vor? Wenn ja, bitte beifügen! Wenn nein, warum nicht und wann soll sie erscheinen?
Der Evaluationsbericht ist von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlicht worden und kann im Internet eingesehen werden unter:
www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/9584014/2017-09-27-bgv-evaluation-wohn-betreuung-gesetz/.
2. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zwischen SPD/GRÜNEN ist eine Zentralisierung der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten vorgesehen. Wie steht die Bezirksamtsleitung zu einer Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht und welche Maßnahmen werden zurzeit bezüglich einer Zentralisierung unternommen?
Siehe Einschätzung der Bezirksamtsleitung in der Drucksache 20-4699 und die Mitteilung der BGV unter dem o. g. Link.
3. Wie viele Einrichtungen unterliegen im Bezirk Nord der Wohn-Pflege-Aufsicht? Bitte darstellen nach den Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG, d.h. Wohneinrichtungen, Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen), Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen, Ambulante Dienste! Bitte für die jeweiligen Gruppen - falls möglich - die Platzzahlen angeben! Bitte zum Stichtag 01.06.2017 darstellen!
Gemäß § 2 (2) HmbWBG betrifft es 27 Häuser mit insgesamt 1483 Wohnungen.
(3) HmbWBG 11 Wohngemeinschaften mit insg. 87 Plätzen
(4) HmbWBG 60 Wohneinrichtungen mit 3924 Plätzen
(5) HmbWBG 9 Einrichtungen mit insg. 163 Plätzen
(6) HmbWBG 110 Pflegedienste (inkl. der Selbstständigen, die jedoch nicht prüfungsrelevant sind im Sinne v. § 30 HmbWBG)
4. Wie viele MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente) umfasst die bezirkliche Wohn-Pflege- Aufsicht im Bezirk Hamburg-Nord? Wie viele MitarbeiterInnen sind auf diesen Stellen beschäftigt? Bitte zum Stichtag 31.12.2016 und zum 31.05.2017 darstellen!
Siehe nachfolgende Tabelle.
Stichtag | VZÄ | Anzahl Mitarbeiter |
31.12.2016 | 3,0 | 4 |
31.05.2017 | 3,0 | 4 |
5. Wurden im Bereich der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirksamt Hamburg-Nord in den Jahren 2015 und 2016 und im ersten Halbjahr 2017 Überlastungsanzeigen gestellt? Wenn ja, bitte auflisten! Wenn ja, wie lange bestanden diese und bestehen sie immer noch? Bestehen noch Überlastungsanzeigen aus Zeiträumen vor 2015?
6. Welche Methoden und internen Berichtswege existieren innerhalb der Wohn-Pflege- Aufsicht, um Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen anzuzeigen? Welche und wie viele Mitteilungen über Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen zusätzlich zu den in Frage 5 abgefragten Überlastungsanzeigen existieren in der Wohn-Pflege-Aufsicht?
Zu 5 – 6:
In den Jahren 2015 und 2016 wurde jeweils eine Rückstandsmeldung angezeigt (Dauer von jeweils einem halben Jahr).
7. Wie hoch ist der Krankenstand in den letzten vier Jahren in der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirksamt Hamburg-Nord gewesen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln!
Aus datenschutzrechtlichen Gründen liegen dem Bezirksamt Hamburg-Nord keine auswertbaren Fehlzeiten vor.
8. Welche Einrichtungen wurden in den Jahren 2015 und 2016 überprüft? Bitte alle Einrichtungen nach den Wohn- und Betreuungsformen des HmbWBG namentlich auflisten und vermerken, ob die Überprüfung im jeweiligen Jahr angemeldet oder unangemeldet erfolgte!
Siehe nachfolgende Tabelle:
2015 | 2016 |
71 Wohn-Pflege-Einrichtungen | 30 Wohn-Pflege-Einrichtungen |
2 Servicewohnanlagen | 6 Servicewohnanlagen |
14 Pflegedienste | 18 Pflegedienste |
1 Gasteinrichtung |
9. Wie viele Mängel sind in den Jahren 2015 und 2016 jeweils in den Einrichtungen fest gestellt worden? Was waren das hauptsächlich für Mängel und welche sind wiederholt aufgetreten? Bitte möglichst nach Wohn- und Betreuungsformen getrennt darstellen!
Siehe nachfolgende Tabelle.
2015 | 2016 |
Wohn-Pflege-Einrichtungen = 29 Mängel | Wohn-Pflege-Einrichtungen = 4 Mängel |
3x Betreuung | 2x Gesundheit |
Pflegedienste = 3 Mängel | Pflegedienste = 7 Mängel |
3x Personal- u. Qualitätsmanagement | 7x Personal-u. Qualitätsmanagement |
10. Falls Mängel festgestellt worden sind, welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um diese abzustellen? Bitte jeweils für die Jahre 2015 und 2016 nach den Anforderungen der §§ 32, 33 Abs. 1 und 2 HmbWBG darstellen!
Siehe nachfolgende Tabelle.
2015 | 2016 |
8 x § 32 HmbWBG | 9 x § 32 HmbWBG |
9 x § 33 HmbWBG | 2 x § 33 HmbWBG |
11. Wurden in den Jahren 2015 und 2016 Mängel festgestellt, die in einer Nachkontrolle nicht beseitigt wurden? Wenn ja, in welchen Fällen wurde das festgestellt und welche weiteren Schritte wurden von der Verwaltung unternommen?
Siehe nachfolgende Tabelle.
2015 | 2016 |
- | 4 x § 35 (Untersagung), nach Kontrolle der Anordnungen (§ 33) |
12. Werden bei einem Betreiber Abweichungen bzw. Mängel festgestellt, kann die Behörde nach § 32 eine Vereinbarung über die Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung abschließen. Wie viele Mängelvereinbarungen wurden 2015 und 2016 geschlossen? Wie viele wurden nach Ablauf der Fristen überprüft? Wenn eine Überprüfung nicht erfolgte, was war der Grund?
Siehe nachfolgende Tabelle.
2015 | 2016 |
8 x § 32 HmbWBG | 9 x § 32 HmbWBG |
Alle § 32-Vereinbarungen wurde nach Ablauf der festgelegten Frist kontrolliert (Zielkontrolle einer Mängelvereinbarung).
13. Wie viele Regelprüfungen in Wohneinrichtungen und wie viele Stichprobenprüfungen in ambulanten Pflegediensten wurden im Jahr 2016 und dem ersten Halbjahr 2017 durchgeführt? Wie viele Prüfungen hätten es sein müssen?
Siehe nachfolgende Tabelle.
Wohneinrichtungen = 2 Regelprüfungen Soll = 31 Regelprüfungen | Wohneinrichtungen = 5 Regelprüfungen Soll = 16 Regelprüfungen, nach Ansage der BGV davon 30% = 4,8 |
Amb. Pflegedienste = 0 Stichprobenprüfung Soll = 5% v. 78 PD = 4,4 | Amb. Pflegedienste = 1 Stichprobenprüfung Soll = 5% = 4,2 |
14. In der Durchführungsverordnung zum HmbWBG sind Prüfbereiche und Prüffelder aufgelistet. Welche Prüfbereiche bzw. Prüffelder wurden 2016 und wurden/werden 2017 geprüft? Wer entscheidet über die Auswahl der Prüfbereiche/Prüffelder?
In 2016 und 2017 wurde/werden die Prüfbereiche „Selbstbestimmung und Teilhabe“ geprüft. Die Prüfbereiche werden von der BGV festgelegt.
15. Wie viel Zeit beansprucht im Schnitt eine Regelprüfung nach der Durchführungsverordnung? Bitte nach Prüffeld und Größe der Einrichtung auflisten!
Die Vorbereitung, die Prüfung vor Ort sowie die Nachbereitung beanspruchen im Schnitt drei Wochen (nicht durchgehend). Die Größe der Einrichtung ist hierbei nicht entscheidend, sondern vielmehr die Intensität der Prüffelder gepaart mit der Auskunftsfreudigkeit der Nutzerinnen und Nutzer sowie der MitarbeiterInnen.
16. Anlassprüfungen werden meist durch Beschwerden von NutzerInnen, deren Angehörigen oder von Beschäftigten ausgelöst. Wie viele Beschwerden hat es jeweils in den Jahren 2015 und 2016 gegeben und worin bestanden die Beschwerden hauptsächlich?
Siehe nachfolgende Tabelle.
2015 | 2016 |
54 Beschwerden, überwiegend im Bereich Personal- u. Qualitätsmanagement und Betreuung | 45 Beschwerden, überwiegend im Bereich Gesundheit und Personal- u. Qualitätsmanagement |
17. Nach § 31 HmbWBG sollen die Ergebnisse der Regelprüfungen von Wohneinrichtungen veröffentlicht werden. Liegen entsprechende Veröffentlichungen für 2015 und 2016 vor? Wenn ja, bitte beifügen! Wenn nein, warum liegen sie nicht vor?
Die Zuständigkeit der Veröffentlichung von Prüfberichten ist nicht abschließend geklärt. Bislang wurden nach Wissen der WPA Nord keine Prüfberichte veröffentlicht.
18. Nach dem HmbWBG (§ 6 und § 13) können in Wohneinrichtungen Wohn- oder Angehörigenbeiräte und in Servicewohnanlagen Hausbeiräte gebildet werden. Hat die Wohn-Pflege-Aufsicht Kontakt zu den bestehenden Mitwirkungsgremien? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
In der Regel hat die Wohn-Pflege-Aufsicht Kontakt zu den Mitwirkungsgremien in Form von Telefonaten und/oder Sitzungen sowie bei Prüfungen oder Anlässen in den Einrichtungen. Gelegentlich lädt der bezirkliche Seniorenbeirat zu Informationsveranstaltungen ein, bei denen die WPA nach Möglichkeit anwesend ist.
19. Wie ist die Stellenausstattung für die Betreuung der Seniorenarbeit im Fachamt Sozialraummanagement? Bitte nach Vollzeitäquivalenten und MitarbeiterInnen zum 31.12.2016 und dem ersten Halbjahr 2017 darstellen!
Siehe nachfolgende Tabelle.
Stichtag | VZÄ* | Anzahl Mitarbeiter* |
31.12.2016 | 0,75 | 1 |
30.06.2017 | 0,75 | 1 |
*Hinweis: die Zuwendungsgewährung im Bereich der Seniorenarbeit ist hierbei nicht berücksichtigt.
20. Wie viele und welche Seniorentreffs- und -kreise gibt es wo im Bezirk Hamburg-Nord zum Stichtag 31.06.2017?
Im Bezirk Hamburg–Nord gab es zum Stichtag 31.06.2017 folgende 16 staatlich geförderte Seniorentreffs und 17 staatlich geförderte Seniorenkreise:
Träger/Verband | Seniorentreff | Adresse |
AWO | Aktivtreff Winterhude | Alsterdorfer Straße 43 / 45 22299 Hamburg |
Treffpunkt Barmbek Süd /Barmbek Basch e.V. | Wohldorferstr.30 22081 Hamburg | |
Treffpunkt Barmbek Nord | Habichtsplatz 17 22307 Hamburg | |
Treffpunkt Tangstedter Landstraße | Tangstedter Landstraße 41 22415 Hamburg | |
DW | Begegnungsstätte Martinistraße "Leben im Alter", Seniorentreff der ev. luth. Kirchengemeinde ST. Martinus | Martinistraße 33 20251 Hamburg |
Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde Winterhude-Uhlenhorst | Bei der Matthäuskirche 6 22301 Hamburg |
Seniorentreff der Ev. Luth. Kir- chengemeinde Epiphanien | Großheidestr. 44 22303 Hamburg | |
Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud | Immenhof 10 22083 Hamburg | |
Seniorentreff der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmbek- Nord, Auferstehungskirche | Tieloh 26, 22307 Hamburg | |
Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde Zachäus Langenhorn | Käkenflur 22 c 22419 Hamburg | |
Seniorentreff Barmbek Basch e.V. | Wohldorferstr.30 22081 Hamburg | |
Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Bonifati- us | Lämmersieth 65 22305 Hamburg | |
LAB | Seniorentreff Eppendorf | Eppendorfer Weg 232 20251 Hamburg |
Seniorentreff Fuhlsbüttel | Fliederweg 7 22335 Hamburg | |
Seniorentreff Groß Borstel | Borsteler Chaussee 49 22453 Hamburg | |
Seniorenbüro Ham- burg e.V. | Seniorentreff Dulsberg | Dulsberg Süd 12 22049 Hamburg |
Träger | Seniorenkreis | Adresse |
AWO | Seniorenclub Langenhorn Nord "Olen Börner" | Tangstedter Landstr. 223 22417 Hamburg |
DW | Seniorenkreis Hartzlohplatz der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Gabriel | Hartzlohplatz 17 22307 Hamburg |
Freitagskreis im Nachbarschaftstreff Dulsberg | Elsässer Straße 15 22049 Hamburg | |
DRK | Seniorenkreis des DRK- Kreisverbandes Nord | Gemeindehaus der Kirchengemeinde Ansgar, Wördenmoorweg 22, 22415 Hamburg (Angebote finden darüber hinaus in weiteren Räumen in der Umgebung statt) |
4 Seniorenkreise des DRK-Kreisverbandes Nord Barmbek | DRK Gemeinschaftszentrum Barmbek | |
LAB | Seniorenkreis Ohlsdorf | Böckelweg 21 22337 Hamburg |
Bund der Schwerhörigen e.V. | Seniorenkreis Wagnerstraße | Wagnerstraße 42 22081 Hamburg |
Seniorenbüro Hamburg e.V. | Seniorenkreis Nachbarschaftsgruppe Fuhlsbüttel | Alsterdorf Assistenz West Treffpunkt Fuhlsbüttel Ratsmühlendamm 9 22307 Hamburg |
4 Seniorenkreise im Rungehaus | Rungestraße 12 22307 Hamburg | |
Seniorenkreis "Café Laubfrosch" |
Darüber hinaus gibt es im Bezirk Hamburg-Nord eine Vielzahl von Seniorentreffpunkten und Seniorenkreisen, beispielsweise in Kirchengemeinden, bei Wohnungsbaugenossenschaften und Nachbarschaftsvereinen, die nicht über die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit gefördert werden.
21. Wie hoch sind die Haushaltsmittel bzw. Zuschüsse für die Seniorentreffs und –kreise im Bezirk Hamburg-Nord? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 darstellen!
Folgende Haushaltsmittel standen in den Jahren 2015, 2016, 2017 für Seniorentreffs und –kreise zur Verfügung:
Jahr | Anteil aus der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit Hamburg-Nord | Anteil aus dem Haushaltstitel Stadtteilarbeit Dulsberg | Zuschuss des Bezirks Eimsbüttel | Zuschuss des Trägers LAB | Investitionsmittel der BGV |
2015 | 424.000 € | 1.500 € | 4.466,50 € | 6.000 € | / |
2016 | 424.000 € | 1.500 € | 4.466,50 € | 6.000 € | 141.420 € |
2017 | 427.000 € | 1.500 € | 4.466,50 € | 6.000 € | beantragt |
Für Rückfragen: | Nicolai Meyer, 040 / 636 768 28 |
n.meyer@linksfraktion-nord.de |
Hier erhalten Sie diese beantwortete Große Anfrage nach §24 BezVG "Wohn-Pflege-Aufsicht und Betreuung für SeniorInnen in Hamburg-Nord" als Download-PDF.