Umbau der Frohbotschaftskirche auf dem Dulsberg
Die Kirchengenmeinde plant eine wesentliche bauliche Veränderung an der Kirche.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Kleine Anfrage 39/2012
Sachverhalt/Fragen
Die Kirchengenmeinde plant eine wesentliche bauliche Veränderung an der Kirche.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. In wessem Eigentum steht das Grundstück der Frohbotschaftskirche?
Falls es sich im Eigentum der Freien und Hansestadt befindet stellen sich folgende Fragen:
a) Auf welchen Rechtsverhältnis beruht die Nutzung durch die Kirchengemeinde?
b) Wann wurde der zugrundeliegende Vertrag o.ä. Geschlossen?
c) Wann oder unter welchen Bedingungen endet das Nutzungsverhältnis?
2. Bestehen Vorkaufsrechte der Freien und Hansestadt?
– falls ja: wann und unter welchen Bedingungen könnten diese ausgeübt werden?
3. Welcher Bebauungsplan gilt für das o.a. Grundstück und welche Nutzung sieht er vor?
4. Wie wird das Sakralgbäude aus denkmalschützerischer Sicht bewertet?
a) Wie werden die Nebengebäude denkmalschützerischer Sicht bewertet?
5. Sind dem Bezirksamt Umbau- oder Neubauplanungen bekannt?
– falls ja: seit wann, welche?
– falls ja: wurden bereits Gespräche hierzu geführt? Wie bewertet das Bezirksamt die
Planungen?
Fraktion DIE LINKE
Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi
Das Bezirksamt Hamburg-Nord beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das Grundstück steht im Eigentum der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Hamburg-Dulsberg.
Zu 2.:
Ja.
Nach Darstellung der Kirchenvertreter kann die Freie und Hansestadt Hamburg ab dem Jahr 2015 30 Jahre lang von ihrem Wiederkaufsrecht Gebrauch machen.
Zu 3.:
Es gilt der Bebauungsplan Dulsberg 1 vom 25.09.1964 mit folgender Ausweisung: Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche, Pastorat, Gemeindehaus). Begünstigter ist die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Hamburg-Dulsberg.
Zu 4.:
Die Gebäude Straßburger Platz 2, 4, 6, 6a und Weißenburger Str. 4 bilden ein Denkmalensemble.
Für die entsprechend § 7a Denkmalschutzgesetz als erkanntes Denkmal im Denkmalverzeichnis aufgeführten Gebäude liegt noch kein Denkmalgutachten vor.
Der besondere Wert des 1937 erbauten und 1952 wiederaufgebauten Kirchengebäudes liegt im Wesentlichen in der städtebaulichen Bedeutung als zentraler Identifikationspunkt auf dem Dulsberg.
Zu 4 a):
Die Nebengebäude sind Teil des Denkmalensembles.
Zu 5.:
Ja.
Vertreter der Kirchengemeinde und Stattbau Hamburg haben unter dem Titel „Konzept zur Entwicklung eines neuen sozialen Zentrums für Dulsberg“ dem Bezirksamt am 08.05.2012 Planungsideen zur Neugestaltung des Kirchengrundstücks vorgestellt. Die gedachte Planung geht von einem Teilabriss der Kirche und des Pastorates aus und wird vom Denkmalschutzamt nicht mitgetragen. In der vorgeschlagenen Form kann das Projekt somit nicht realisiert werden. Weitere
Gespräche zwischen dem Denkmalschutzamt und der Evangelisch lutherischen Kirche sind vorgesehen.