Abschaffung der Laubbläser

In unserem Bezirk, wie in ganz Hamburg, spielt das Thema Lärmemission für die meisten Bewohnerinnen und Bewohner eine große Rolle.

Jetzt im Herbst sind besonders die Laubbläser ein großes Ärgernis. Die meist Motor betriebenen Geräte werden sowohl privat als auch im Auftrag des Bezirksamtes oder/und der Stadt eingesetzt.

Sachverhalt

In unserem Bezirk, wie in ganz Hamburg, spielt das Thema Lärmemission für die meisten Bewohnerinnen und Bewohner eine große Rolle.
Jetzt im Herbst sind besonders die Laubbläser ein großes Ärgernis. Die meist Motor betriebenen Geräte werden sowohl privat als auch im Auftrag des Bezirksamtes oder/und der Stadt eingesetzt. Aber auch die batteriebetriebenen Laubbläser und -sauger sind ein Ärgernis.
Hierfür gibt es folgende Gründe:

1. Die Lärmbelästigung ist sehr hoch. Das wird schon daran deutlich, dass für die Benutzung der Motor betriebenen Geräte  wegen der großen Lärmemission ein Hörschutz vorgeschrieben ist. Die Lärmfrequenzen werden durch dauerndes Gas geben und wegnehmen als sehr unangenehm empfunden. Die Geräte erzeugen teilweise Lärm über 110 Db.

2. Die Laubbläser sind absolut umweltschädlich, denn die meisten Laubbläser werden von Zweitaktmotoren betrieben und erzeugen unnötige Abgase (teilweise bis zur 200-fachen Menge unverbrannter Kohlenwasserstoffe eines PKW mit geregeltem Katalysator).
Aber auch die jetzt häufiger zu beobachtenden Batterie betriebenen Geräte sind schädlich für Mensch und Umwelt.

3.  Der Gebrauch beider Gerätetypen führt zu unnötigen und gesundheitsschädlichen Feinstaubverwirbelungen. Feinstaub von Straßen und Gehwegen enthält u.a. Dieselruß, Abrieb von Bremsen und Reifen. Beides sind krebserregende Substanzen und zudem lungengängig. Auch an Blättern schlummernde Bakterien, Schimmelpilze, Gräser- und Blütenpollen werden aufgewirbelt.

4.  Auch aus umweltbiologischer Sicht ist der Einsatz der Geräte nicht sinnvoll, da mit den Blättern auch Kleintiere, wie Spinnen und Insekten, aufgewirbelt und bei Laubsaugern auch getötet werden. Die Deckschicht vieler Böden - vor allem in Parks und Freiflächen, die von Stauden oder Gehölzen bewachsen werden,-wird abgetragen. Das kann zu Austrocknung und Kälteschäden führen, die Bildung der Humusschicht am Boden wird erschwert oder gar unterbunden. Am Boden lebende Kleintiere, wie Würmer, Insekten, Käfern, Spinnen und Kleinsäuger, verlieren Nahrung und Lebensraum.
Die Stadt München hat z.B. u.a. aus diesen Gründen die Benutzung von Laubbläsern stark eingeschränkt, etliche Städte, wie Marburg und die österreichische Stadt Graz, haben den Einsatz dieser Geräte ganz verboten.

5. Auch hinsichtlich der Effektivität sind die Geräte nicht sinnvoll. Besonders an windigen Tagen wird Staub und Laub einfach nur verteilt. Nasses oder festgefahrenes Laub lässt sich nur schlecht entfernen. Rechen oder Harke bzw. Laubbesen sind besser geeignet, Laub da, wo es zur Gefahr für FußgängerInnen oder andere VerkehrsteilnehmerInnen werden kann, zu entfernen. Das Zusammenfegen per Besen geht insgesamt effektiver und schneller ohne die o.g. schädlichen Nebenwirkungen.

Petitum

Der Bezirksamtsleiter möge im Ausschuss für Umwelt-Verkehr-Verbraucherschutz brachten, welche Möglichkeiten im Bezirk Hamburg-Nord bestehen, den Einsatz von Laubbläsern zu untersagen oder zu beschränken.

Die Vorsitzende möge sich gegenüber der zuständigen Behörde dafür einsetzen, den Einsatz von Laubbläsern im ganzen Stadtgebiet zu untersagen – auch nicht auf privatem Gelände.

Fraktion DIE LINKE
Lars Buchmann, Deniz Celik, Karin Haas, Rachid Messaoudi, Angelika Traversin