Anfrage Taheri | Gutachten Baumfällung Mühlenkampkanal
Gutachten Baumfällung Mühlenkampkanal
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die Kleinen Anfragen nach §24 BezVG aus der Beantwortung der Drucksachen 21-2045 vom 18.02.2021 und 21-2180 vom 07.04.2021 zu Baumfällung und Gutachten am Mühlenkampkanal, möchten wir nunmehr den aktuellen Status abfragen.
Unser letzter Stand ist, dass Fällgenehmigungen, die nicht unmittelbar eine Gefahr, insbesondere für den Wasserverkehr darstellen, vorerst ausgesetzt wurden.
Das Baumgutachten der Robert Vogel KG vom 09.02.2021 ist uns zugegangen. Ein unabhängiges Gegengutachten des Bezirksamtes Nord wurde nicht beauftragt. Es gilt weiterhin die Maßgabe, möglichst viele Bäume und Grün zu erhalten und einer Fällung nur dann zuzustimmen, wenn alles Erdenkliche getan wurde, um den Baumbestand/das Grün zu erhalten bzw. jede bauliche Maßnahme ergriffen wurde, um eine Fällung zu verhindern, auch im Hinblick auf das Stadtklima.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
1. Die Fragen 2 (Vorliegen einer Genehmigung zur Fällung) und 3 (Notfällungen) aus Drucksache 21-2045, wurden dahingehend beantwortet, dass ein Antrag der Vogel KG vorliegt, aber sich in Prüfung durch das zuständige Fachamt befände:
- Wie ist der aktuelle Status?
- Liegt eine Genehmigung oder Vor-Genehmigung zur Fällung von Bäumen oder Grün vor und ist die Prüfung durch das Fachamt abgeschlossen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, wieviele Bäume/Grün sind betroffen? Bitte nach Anzahl und Standort aufschlüsseln.
Wenn ja, bei wie vielen Bäumen handelt es sich dabei um Notfällungen? Bitte nach Anzahl und Standort aufschlüsseln.
Wenn ja, wann sind die Baumfällungen geplant? Bitte Angabe einer voraussichtlichen Zeitplanung (Monat/Jahr)
Wenn nein, befindet sich der Antrag noch in Prüfung und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
2. In Drucksache 21-2180 Frage 1 wurde darauf hingewiesen, dass eine naturschutzrechtliche Genehmigung für Pflegemaßnahmen zur Gesunderhaltung des Baumbestandes auf dem Grundstück letztmalig in 2019 erteilt wurde und zur Beurteilung der Bäume die Ergebnisse der Wurzelraumuntersuchung durch die Genehmigungsbehörde vorliegen müsste.
- Liegen eine aktuellere Genehmigung für Pflegemaßnahmen sowie die Wurzelraumuntersuchung vor?
Wenn ja, bitte das Ergebnis mitteilen!
Wenn nein, wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen?
Wenn nein, wurde alles Erdenkliche getan, um den Baum/das Grün zu erhalten, bzw. jede bauliche Maßnahme ergriffen, um eine Fällung zu verhindern?
3. Es hieß weiterhin: „liegen Ausnahmegenehmigungen gemäß §4 der Baumschutzverordnung für Baumfällungen vor, sind diese mit Ersatzauflagen verbunden. Der Umfang wird durch das Fachamt festgelegt und ist auf dem Grundstück zu leisten“.
Sind in diesem Zusammenhang bereits Ersatzleistungen geplant?
Wenn ja, wieviele Neupflanzungen sind geplant und für wann?
Für Rückfragen: | |
Tel: +49 (0) 172 1632 445 (mobil) [Tel.-Nr. ist mobil per Direkt-Click wählbar] Mail: k.taheri@linksfraktion-nord.de | |
Fraktionsbüro | c/o DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord Hartzlohplatz 1, 22307 Hamburg Tel: +49 (0) 40 6367 6828 (Festnetz) [Tel.-Nr. ist mobil per Direkt-Click wählbar] |
Hier erhalten Sie diese Anfrage: "Gutachten Baumfällung Mühlenkampkanal" als Download-PDF.
Hier - im Bürgerinformationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Nord - finden Sie z.B. die Termine aller Ausschuss-Sitzungen und Bezirksversammlungen. Auch alle Anträge, Anfragen und sonstigen Drucksachen können Sie hier recherchieren.
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Anfrage Taheri | Gutachten Baumfällung Mühlenkampkanal
Gutachten Baumfällung Mühlenkampkanal
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die Kleinen Anfragen nach §24 BezVG aus der Beantwortung der Drucksachen 21-2045 vom 18.02.2021 und 21-2180 vom 07.04.2021 zu Baumfällung und Gutachten am Mühlenkampkanal, möchten wir nunmehr den aktuellen Status abfragen.
Unser letzter Stand ist, dass Fällgenehmigungen, die nicht unmittelbar eine Gefahr, insbesondere für den Wasserverkehr darstellen, vorerst ausgesetzt wurden.
Das Baumgutachten der Robert Vogel KG vom 09.02.2021 ist uns zugegangen. Ein unabhängiges Gegengutachten des Bezirksamtes Nord wurde nicht beauftragt. Es gilt weiterhin die Maßgabe, möglichst viele Bäume und Grün zu erhalten und einer Fällung nur dann zuzustimmen, wenn alles Erdenkliche getan wurde, um den Baumbestand/das Grün zu erhalten bzw. jede bauliche Maßnahme ergriffen wurde, um eine Fällung zu verhindern, auch im Hinblick auf das Stadtklima.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
1. Die Fragen 2 (Vorliegen einer Genehmigung zur Fällung) und 3 (Notfällungen) aus Drucksache 21-2045, wurden dahingehend beantwortet, dass ein Antrag der Vogel KG vorliegt, aber sich in Prüfung durch das zuständige Fachamt befände:
- Wie ist der aktuelle Status?
- Liegt eine Genehmigung oder Vor-Genehmigung zur Fällung von Bäumen oder Grün vor und ist die Prüfung durch das Fachamt abgeschlossen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, wieviele Bäume/Grün sind betroffen? Bitte nach Anzahl und Standort aufschlüsseln.
Wenn ja, bei wie vielen Bäumen handelt es sich dabei um Notfällungen? Bitte nach Anzahl und Standort aufschlüsseln.
Wenn ja, wann sind die Baumfällungen geplant? Bitte Angabe einer voraussichtlichen Zeitplanung (Monat/Jahr)
Wenn nein, befindet sich der Antrag noch in Prüfung und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
2. In Drucksache 21-2180 Frage 1 wurde darauf hingewiesen, dass eine naturschutzrechtliche Genehmigung für Pflegemaßnahmen zur Gesunderhaltung des Baumbestandes auf dem Grundstück letztmalig in 2019 erteilt wurde und zur Beurteilung der Bäume die Ergebnisse der Wurzelraumuntersuchung durch die Genehmigungsbehörde vorliegen müsste.
- Liegen eine aktuellere Genehmigung für Pflegemaßnahmen sowie die Wurzelraumuntersuchung vor?
Wenn ja, bitte das Ergebnis mitteilen!
Wenn nein, wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen?
Wenn nein, wurde alles Erdenkliche getan, um den Baum/das Grün zu erhalten, bzw. jede bauliche Maßnahme ergriffen, um eine Fällung zu verhindern?
3. Es hieß weiterhin: „liegen Ausnahmegenehmigungen gemäß §4 der Baumschutzverordnung für Baumfällungen vor, sind diese mit Ersatzauflagen verbunden. Der Umfang wird durch das Fachamt festgelegt und ist auf dem Grundstück zu leisten“.
Sind in diesem Zusammenhang bereits Ersatzleistungen geplant?
Wenn ja, wieviele Neupflanzungen sind geplant und für wann?
Für Rückfragen: | |
Tel: +49 (0) 172 1632 445 (mobil) [Tel.-Nr. ist mobil per Direkt-Click wählbar] Mail: k.taheri@linksfraktion-nord.de | |
Fraktionsbüro | c/o DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord Hartzlohplatz 1, 22307 Hamburg Tel: +49 (0) 40 6367 6828 (Festnetz) [Tel.-Nr. ist mobil per Direkt-Click wählbar] |
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